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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/215
Grunddaten
- Betreff:
-
Verträge über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen - Anpassung der Fördergrundlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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07.12.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.12.2017
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Beschlussvorschlag
- Die Berechnung des städtischen Zuschusses für Kindergartengruppen erfolgt ab 01.01.2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (2) und (5) KiTaG - mit 63 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kindertageseinrichtung bis zum Erreichen der Höchstförderung von 80 % der Betriebsausgaben nach Abzug weiterer Betriebseinnahmen.
- Die Berechnung des städtischen Krippenzuschusses erfolgt ab 01.01.2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (3) und (5) KiTaG - mit 68 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen mit 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kinderkrippe.
- Bei den U3-Krippengruppen wird ab 01.01.2018 die bisherige Deckelung von Zuschuss und Elternbeiträgen bei max. 100 % der Betriebsausgaben aufgehoben.
- Die ehrenamtlichen Leistungen werden bei den nichtkirchlichen Trägern ab 01.01.2018 auf Nachweis mit 11,00 Euro/Stunde in Analogie zu § 5 Abs. (5) der Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen vergütet.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Bericht über die Entwicklung der Förderung der Kindergartengruppen ab 2014 und die Auswirkungen nach der Umstellung der Fördersystematik.
Änderung der Fördergrundlagen:
- bei den Kindergartengruppen Anhebung der Deckelung auf 80 %,
- bei den nichtkirchlichen Trägern Erhöhung der Vergütung ehrenamtlicher Leistungen auf 11,00 €/Stunde,
- Umstellung der Förderung der Krippengruppen auf die Systematik des Ü3-Bereichs,
- bei den Krippengruppen Aufhebung der Deckelung von Elternbeitragen und Zuschuss.
Die Änderungen werden den bestehenden Verträgen als Nachträge angehängt.
Ziele der Maßnahme
Bedarfsgerechte Anpassung der Zuschussregelungen für Einrichtungen und Gruppen gem. KiTaG § 1 Abs. (2) bis (6) sowie § 8 Abs. (2), (3) und (5).
Sachverhalt/Sachstand
Mit Drucksache S 41/1 aus 2013 wurde beschlossen, dem Gemeinderat Mitte 2017 über die Entwicklung der neuen Zuschusssystematik für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Ü3 Bereich) zu berichten.
Grundlagen der Beteiligung der Stadt an den laufenden Betriebsausgaben
Kindergartenförderung (seit 2014):
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Die Träger fertigen Einzelabrechnungen getrennt für jede Kindertageseinrichtung an.
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Die Berechnung des städtischen Zuschusses für Kindergartengruppen erfolgt seit dem Rechnungsjahr 2014 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (2) und (5) KiTaG - mit 63 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kindertageseinrichtung bis zum Erreichen der Höchstförderung von 75 % der Betriebsausgaben nach Abzug der weiteren Betriebseinnahmen (Zuschussdeckelung).
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Eine Ganztagsgruppe zählt 20 Kinder. Die Elternbeiträge der Ganztagskinder einer Einrichtung werden zunächst den voll finanzierten GT-Gruppen zugerechnet.
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Städtische Gebäude werden den Betriebsträgern mietfrei überlassen. Der Waldorfkindergarten erhält aktuell für die Mietausgaben einen Zuschuss in Höhe von 12.915,00 Euro.
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Kindergärten mit einem besonderen pädagogischen Profil in der Trägerschaft von Elterninitiativen bzw. Elternvereinen wird ein zusätzlicher jährlicher Festbetragszuschuss in Höhe von 4.000 Euro pro Gruppe zur Sicherung des Angebots gewährt.
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Die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen wird bei den Elterninitiativen bzw. Elternvereinen auf Nachweis mit 8,00 Euro/Stunde vereinbart.
- Die Aufwendungen für die verwaltungstechnische Betreuung der Einrichtung (z. B. Aufwendungen für die Rechnungsführung und Verwaltung) werden als prozentuale Pauschale ab 2017 mit 4 % und ab 2018 mit 5 % der Personal- und Sachausgaben berücksichtigt (2 % Steigerung seit 2016).
Die Deckelung des Zuschusses auf max. 75 % der Betriebskosten zeigt seit dem Abrechnungsjahr 2014 erste Auswirkungen. Die nachfolgende Tabelle stellt die jeweils nicht ausbezahlten/eingesparten Zuschüsse dar:
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Betriebskosten-abrechnung der Jahre |
Kindergärten der Ev. Kirche |
Kindergärten der Kath. Kirche |
Kindergärten der Freien Träger |
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2014 |
8.783,57 € |
32.611,29 € |
0 |
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2015 |
7.229,27 € |
35.455,66 € |
0 |
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2016 |
25.982,05 € |
45.058,75 € |
9.697,52 |
Krippenförderung (seit 2009):
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Die Stadt gewährt zur Finanzierung der vertraglich definierten Betriebsausgaben den gesetzlichen Mindestzuschuss gemäß § 8 Abs. 3 KiTaG (68 % der Betriebsausgaben nach Abzug weiterer Betriebseinnahmen), jedoch nur bis zur maximalen Höhe einer Abmangelförderung in Höhe von 100 %.
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Die Mietkosten für Räume im Eigentum Dritter werden als Betriebskosten anerkannt (und mit 68 % bezuschusst). Die Mietkosten in Räumen der Stadt werden als Zuschuss verrechnet.
- Die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen wird auf Nachweis mit 8,00 Euro/Stunde vereinbart.
Der sogenannte Eigenanteil von 32 % konnte von einzelnen Krippenträgern über die Elternbeiträge erwirtschaftet werden. Es kam in der Vergangenheit bis 2014 auch zu Rückzahlungen an die Stadt, da durch Elternbeiträge mehr Einnahmen erzielt wurden, als auf den Eigenanteil an den Betriebskosten entfiel.
Aktuelle Entwicklung bei den Trägern
Die Träger der Krippen und Kindertageseinrichtungen zeigen an, dass die Förderung auf Dauer nicht mehr auskömmlich ist. Gründe dafür sind:
Steigerung der Betriebskosten, besonders der Personalkosten durch die tariflichen Lohnerhöhungen und den Abschluss des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst einhergehend mit der höheren Eingruppierung von pädagogischen Fachkräften.
Die Zuschusssystematik mit einer Deckelung der Zuschusshöhe bei 75 % führt bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen bei einer allgemeinen Steigerung der Betriebsausgaben zu einer stetigen Erhöhung der einzubringenden Eigenmittel.
Die durchschnittlichen Kosten für eine Krippengruppe lagen im Jahr 2016 bei ca. 187.500 Euro. Hieraus müssen 32 % der Betriebskosten (ca. 60.000 Euro) durch Elternbeiträge erzielt werden. Dies wurde von keinem Träger erreicht. Die Höhe der durchschnittlich erreichten Elternbeiträge liegt bei ca. 46.800 Euro. Der Eigenanteil liegt damit bei ca. 13.200 Euro und steigt mit jedem Jahr an. Bei den Krippen der freien Träger führt dies zu einem Verzehr der Rücklagen und letztendlich zur Schließung der Krippe. Die Bildung einer Betriebsmittelrücklage für die Liquiditätssicherung ist mit der aktuellen Deckelung nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt folgende Anpassungen in beiden Bereichen der Förderung vor:
Kindergärten:
Erhöhung der Deckelung von 75 % auf 80 %
Die Berechnung des städtischen Zuschusses für Kindergartengruppen erfolgt ab 2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (2) und (5) KiTaG - mit 63 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kindertageseinrichtung bis zum Erreichen der Höchstförderung von 80 % der Betriebsausgaben abzüglich der weiteren Betriebseinnahmen.
Krippen:
Berechnung der städtischen Krippenförderung in der Systematik der Kindergartenförderung
Die Berechnung des städtischen Krippenförerung erfolgt ab 2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (3) und (5) KiTaG - mit 68 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen mit 50 % aus dem Abmangel des Krippenträgers.
Die Deckelung von Zuschuss und Elternbeiträgen bei max. 100 % der Betriebsausgaben wird aufgehoben.
Kindergärten und Krippen
Erhöhung der Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen bei den nichtkirchlichen Trägern auf Nachweis von 8,00 Euro/Stunde auf 11,00 Euro/Stunde in Analogie zu § 5 Abs. (5) der Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen.
Anfrage an die kirchlichen Träger
Die kirchlichen Träger wurden ferner gebeten zu prüfen, ob die ihnen nach internen kirchlichen Regelungen zustehende Anzahl an Kindergartengruppen erweitert werden kann, die auf Basis der abgeschlossenen Verträge mit bis zu 80 % der Betriebsausgaben gefördert werden (Gemeinschaftliches Kirchenpflegeamt Leonberg derzeit 14, Ev. Gesamtkirchengemeinde Leonberg derzeit 23 Gruppen).
Weiteres Vorgehen
Nachträge zu den bestehenden Verträgen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
- Bei den Kindergartengruppen ein anderer Prozentsatz der Deckelung.
- Bei den Krippen und Kindergartengruppen ein anderer Stundensatz für die ehrenamtlichen Tätigkeiten.
- Keine Aufhebung der Deckelung bei den Krippengruppen.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Teilbudget Kindertageseinricht-ungen (BUD_TH05_B5000_02) Produktbereich 36 Produktgruppe 36.50 |
2018 |
18.477.306 |
+ 72.200
+ 75.900 |
Krippengruppen Umstellung der Förder-systematik
Anhebung der ü3-Deckelung auf 80 %
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Die Mittel sind zusätzlich in den Haushalt 2018 aufzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
|
(wie Dokument)
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136,9 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
124,5 kB
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