Damit löst es das aus dem Jahr 2013 stammende alte Klimaschutzgesetz ab. Die Fortentwicklung fokussiert sich neben den Klimaschutzmaßnahmen verstärkt auf die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Konkrete Inhalte sind die Sektorenziele für die Jahre 2030 und 2040, das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) und das Weiterführen des Monitorings. Ein neuer Inhalt ist die Ausweisung eines CO2-Schattenpreises.
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Mai 2022 eine PV-Pflicht: Bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden und einem Neubau von Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen, ist die Installation einer Photovoltaikanlage Pflicht. Dabei müssen die Solarmodule mindestens 60% der geeigneten Fläche ausmachen. Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Mögliche Ausnahmen bestehen und sind individuell abzuklären.
Seit dem 1.1.2023 wird auch bei grundlegenden Dachsanierungen eine PV-Anlage gefordert.
Seit dem 1.09.2022 gilt die bundesweite Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV). Die Geltungsdauer der Verordnung beträgt sechs Monate und betrifft Leonberger Bürger in zweierlei Hinsicht:
Seit dem 1.10.2022 gilt die bundesweite Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV).
Die Geltungsdauer der Verordnung beträgt zwei Jahre.