Die Gemeinden verwalten in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes festlegen. Die Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Oberbürgermeister.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes dafür zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat.
Informationen zu den Mitgliedern und Gruppierungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.