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Der Bebauungsplan - die verbindliche Bauleitplanung

Wenn Sie in Leonberg bauen möchten oder auf Ihrem Grundstücke eine bauliche Veränderung planen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Vorgaben es für Ihr Grundstück gibt. Dieses kann dem Bebauungsplan entnommen werden, der verbindliche Festlegungen u.a. zu der Nutzungsart, zu bebaubaren Flächen, Bebauungsdichte, Gebäudehöhen, Pflanzungen, Dachgestaltung und Verkehrsflächen geben kann.

Ein Bebauungsplan bezieht sich immer auf einen räumlich begrenzten Teil des Gemeindegebiets und wird aus dem Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - entwickelt. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

Ein Bebauungsplan besteht grundsätzlich aus zeichnerischen Festsetzungen (also der Plankarte), textlichen Festsetzungen, Hinweisen und einer Begründung. Ergänzt werden diese Unterlagen zumeist durch einen Umweltbericht sowie Fachgutachten.

 

Was ist in einem Bebauungsplan festgesetzt?

In einem Bebauungsplan können eine Vielzahl von Festsetzungen getroffen werden - unter anderem

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe, überbaute Grundfläche)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (z.B. Größe, Lage und Form der Baufenster)
  • Verkehrsflächen und ihre Zweckbestimmung
  • Flächen für Gemeinbedarf (z.B. Schulen, Kindergärten, Verwaltung)
  • Grünflächen (z.B. Spielplätze, Friedhöfe, Parks)
  • Vorkehrungen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z.B. Lärmschutz)

Wichtig ist die Unterscheidung in zwei Arten von Bebauungsplänen:

  • der qualifizierte Bebauungsplan
  • der einfache Bebauungsplan

Der qualifizierte Bebauungsplan enthält mindestens Angaben über

  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • überbaubare Grundstücksflächen
  • örtliche Verkehrsflächen

Die Zulässigkeit von Vorhaben ist dann abschließend nach diesem Bebauungsplan zu beurteilen.

Fehlen eine oder mehrere dieser Festsetzungen, so handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Um Aussagen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich machen zu können, müssen §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch hinzugezogen werden (Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- bzw. Außenbereich).

Rechtskräftige Bebauungspläne können Sie in unserer Bebauungsplanauskunft einsehen. Beachten Sie dabei bitte die Hinweise zur Planauskunft. Online können Sie sich über den Planungs- und Beteiligungsserver informieren.

Falls Sie Fragen zu Bebauungsplänen haben, so kommen Sie doch zu einem persönlichen Gespräch zu uns ins ServiceBüro Bauen im Rathaus.

Im Geodatenportal LeoMaps erhalten Sie dazu weitere Informationen.