Geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße - im Bereich LEWA 

Anlass und Zielsetzung

Die LEWA GmbH (im weiteren LEWA genannt) verfolgt einen langfristigen Plan zum weiteren Ausbau des Standortes in Leonberg. Zur Verbindung der beiden Betriebsareale beidseits der Ulmer Straße ist weiterhin beabsichtigt, die Straßenführung zu ändern. Ziel ist eine Verbesserung der Betriebsabläufe für die Firma LEWA. Hierzu sollen Teile der Ulmer Straße (Flurstück 2401 u. 800/1) die öffentliche Nutzung verlieren. Der Teilabschnitt zwischen den Werksgebäuden soll einer gewerblichen, privaten Nutzung zugeführt werden. Für die neue Verkehrsführung werden lediglich Flächen der Firma LEWA sowie der Stadt Leonberg in Anspruch genommen.

Die Stadt Leonberg sieht der Sicherung von Gewerbestandorten und den damit verbundenen Arbeitsplätzen im Stadtgebiet als Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Dies gilt auch für das Projekt von LEWA, sofern sichergestellt werden kann, dass die betrieblichen Abläufe innerhalb des Gewerbegebiets Ramtel I zukünftig funktionieren sowie die Anbindung an die Neue Ramtelstraße für PKW und den Schwerlastverkehr gegeben ist. Eine verkehrliche Machbarkeitsstudie des Gutachterbüros Karajan Ingenieure hat die verkehrstechnische Machbarkeit nachgewiesen.

Schließlich muss planungsrechtlich sichergestellt werden, dass die im privaten Eigentum liegenden Garagen an der Ulmer Straße auch zukünftig durch die Eigentümer problemlos angefahren werden können. Die Änderung des Bebauungsplans soll für einen städtebauliche Aufwertung genutzt werden.

Städtebauliche Konzeption und Erschließung

Durch die Teilentwidmung der Ulmer Straße wird eine alternative Verkehrsführung erforderlich. Der bisherige Fußweg, Teilfläche von Flurstück 2416/1, soll als öffentliche Straße zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebiets ausgewiesen werden, so dass eine Durchfahrbarkeit für PKW und LKW des Gewerbegebiets auch zukünftig sichergestellt wird. Die neue Verkehrsführung soll so angelegt werden, dass auch Fußgänger und Radfahrer sicher durch die Straße geführt werden können. Die neue Fahrbeziehung soll als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebiets Ramtel I stellt sich somit wie folgt dar: Einfahrt in die Ulmer Straße aus Osten von der Neuen Ramtelstraße her kommend, Durchfahrt über Ulmer Straße und Ausfahrt im Westen über die Göppinger Straße in die Neue Ramtelstraße. Der Werksverkehr der Firma LEWA kann weiterhin von Westen in das Betriebsareal einfahren.

Als Erschließungsvariante wurde die Ausbildung der Ulmer Straße als Wendehammer geprüft, so dass von Osten her eine Sackgasse entstanden wäre. Diese Variante wurde jedoch zugunsten der Einbahnstraßenlösung zurückgestellt, da diese für den reibungslosen Verkehrsfluss im Gewerbegebiet aus verkehrlicher Sicht als geeigneter eingeschätzt wird.

Leitungen

Da im Straßenkörper der Ulmer Straße öffentliche Leitungen und Kanäle liegen, sollen diese, und der Zugang hierzu, über ein Leitungsrecht zugunsten der Leitungsträger planungsrechtlich gesichert werden. In diesem Bereich können keine baulichen Anlagen errichtet werden.

Öffentliche Stellplätze

Durch die Umnutzung der Straßenfläche entfallen öffentliche Stellplätze an der Ulmer Straße. Zur Kompensation der wegfallenden öffentlichen Stellplätze, soll auf dem Grundstück der Firma LEWA eine Parkplatzanlage mit ca. 25 - 30 Stellplätzen angelegt werden (Flurstück 806/2), die der öffentlichen Nutzung dient. Die kompensierten Stellplätze sollen über eine Zufahrt an die Göppinger Straße angebunden werden.

Schaffung von Planungsrecht

Da es sich bauplanungsrechtlich um die Umnutzung einer Fläche im Innenbereich handelt, wird der Bebauungsplan im s.g. beschleunigten Verfahren nach §­ 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von den Angaben über verfügbare umweltbezogene Informationen, von der zusammenfassenden Erklärung sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) abgesehen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB fand vom 26.02. bis einschließlich 30.03.2026 statt. Der Entwurf des Bebauungsplans kann nun für den Satzungsbeschluss in den Gemeinderat eingebracht werden.

Ausblick

Im nächsten Schritt wird der Entwurf des Bebauungsplans für den Satzungsbeschluss in den Gemeinderat eingebracht.