Vereinsförderung der Stadt Leonberg
Vereine sind ein wichtiger Bestandteil der Leonberger Stadtgesellschaft und tragen mit ihren Angeboten für Bürgerinnen und Bürger maßgeblich zum Gemeinwohl bei. Deshalb stellt die Stadt Leonberg zur Förderung der auf ihrem Gebiet tätigen Vereine jährlich Fördermittel zur Verfügung.
Die Vereinsförderrichtlinien beschreiben etwa die Voraussetzungen unter denen die Vereine gefördert werden. Die darin aufgeführten Förderbeträge können nur im Rahmen der im Haushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel gewährt werden. Die Höhe der bereitgestellten Mittel richtet sich nach der jeweiligen Haushaltslage der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Am 5. April 2022 beschloss der Gemeinderat eine Neufassung der städtischen Vereinsförderrichtlinien, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist:
Abgabefristen für Förderungsanträge
Damit Ihr Antrag rechtzeitig bei uns eingeht, beachten Sie bitte die jeweils geltenden Abgabetermine.
Persönliche Beratung
Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder für einen Beratungstermin per E-Mail an vereine@leonberg.de.