Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

19.12.2017 - 12 Verträge über den Betrieb und die Förderung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

Reduzieren

Beschluss

  1. Die Berechnung des städtischen Zuschusses für Kindergartengruppen erfolgt ab 01.01.2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (2) und (5) KiTaG - mit 63 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kindertageseinrichtung bis zum Erreichen der Höchstförderung von 80 % der Betriebsausgaben nach Abzug weiterer Betriebseinnahmen.

 

  1. Die Berechnung des städtischen Krippenzuschusses erfolgt ab 01.01.2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (3) und (5) KiTaG - mit 68 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen mit 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kinderkrippe.

 

  1. Bei den U3-Krippengruppen wird ab 01.01.2018 die bisherige Deckelung von Zuschuss und Elternbeiträgen bei max. 100 % der Betriebsausgaben aufgehoben.

 

  1. Die ehrenamtlichen Leistungen werden bei den nichtkirchlichen Trägern ab 01.01.2018 auf Nachweis mit 11,00 Euro/Stunde in Analogie zu § 5 Abs. (5) der Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen vergütet.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage