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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/209
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnbebauung Berliner Straße - Beschluss über Kostenbeteiligung der Stadt an Ordnungsmaßnahmen und Aufnahme der zusätzlichen Mittel im Haushaltsplanentwurf 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.12.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Kostenbeteiligung der Stadt Leonberg an den Ordnungsmaßnahmen Berliner Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Mittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
- Für das Haushaltsjahr 2026 wird beantragt, die zur Herstellung erforderlichen Aufwendungen i.H.v. 360.000 € zusätzlich aufzunehmen. Der Investitionsauftrag 751100307001 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion erhöht sich entsprechend auf 2.360.000 €. Die zusätzlich zu erwartenden Zuwendungen durch Bund und Land i.H.v. 1.094.000 € sind im Haushaltsplan entsprechend anzupassen.
- Für das Haushaltsjahr 2027 wird der Mehrbedarf i.H.v. 2.509.200 € eingeplant. Der Investionsauftrag Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion erhöht sich entsprechend auf 4.591.000 €. Die Zuwendungen durch Bund und Land werden entsprechend angepasst.
- Der zusätzliche Finanzbedarf in 2026 sowie die Anpassungen in den Zuwendungen durch Bund und Land für das Haushaltsjahr 2026 werden über die Änderungsliste Gemeinderat in den Haushalt 2026 aufgenommen.
- Die Stadt wird beauftragt, die Leistungen für den Abbruch der Skateanlage nach den Grundsätzen der Vergabe auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Aktueller Stand
In der Entwicklung des Baugebietes „Berliner Straße“ stand im laufenden Jahr 2025 maßgeblich die Verhandlung des städtebaulichen Vertrages sowie die Entwicklung der Erschließungs- und Entwässerungsplanung. Der Bebauungsplan wurde in ersten Ansätzen entwickelt, bedarf im Weiteren der Einarbeitung der Erkenntnisse aus den Fachplanungen (Erschließung, Entwässerung, Umweltplanung) zur Fertigstellung eines Entwurfs zur Offenlage. In der Verhandlung des städtebaulichen Vertrages wurde erneut die Minimierung der kalkulatorischen Kosten für den Investor thematisiert.
Es ist vorgesehen nach Abschluss der Verhandlungen dem Gremium die Eckpunkte des städtebaulichen Vertrages sowie den Bebauungsplanentwurf im ersten Quartal 2026 vorzustellen.
Minimierung der kalkulatorischen Kosten und Risiken
Mit der DS 2023/224 wurde im Gremium über die Minimierung kalkulatorischer Kosten beim Investor informiert. In diesem Zusammenhang wurde auf den sulfathaltigen Boden im Plangebiet und die hohen Kosten einer Deponierung hingewiesen. Um das unkalkulierbare Risiko zu reduzieren hatte sich die Stadt bereit erklärt, Einbau- und Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Die Prüfung hat ergeben, dass es derzeit im Stadtgebiet keine Möglichkeiten gibt, den belasteten Boden einzubauen. Ebenfalls konnte im Austausch mit dem Landratsamt keine Einbau- oder Verwertungsmöglichkeit aufgezeigt werden.
Ein weiteres Bodengutachten zeigt, dass der sulfathaltige Boden im Plangebiet neben den geogenen Verunreinigungen auch anthropogene Verunreinigungen aufweist. Demnach wurde das Gebiet in der Vergangenheit bereits zum Einbau belasteter Böden genutzt. Dieser Sachverhalt war im Investorenauswahlverfahren nicht bekannt.
Mit dem vorliegenden Sachverhalt erhöht sich das unternehmerische Risiko für den Investor erheblich, so dass im Zusammenhang mit der Verhandlung des städtebaulichen Vertrages eine Kostenbeteiligung der Stadt angestrebt wurde. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass im Investorenauswahlverfahren Fördermittel als Option der Kostenbeteiligung durch die Stadt angeboten wurden.
Zur Ermittlung eines Kostenmodells wurde der jeweilige Nutzen der Maßnahmen für die Vertragsparteien näher betrachtet. Neben der Wohnbebauung des Investors wird im Plangebiet ebenfalls eine 6-gruppige Kita geplant. Das Kostenmodell trägt dem Ansatz der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit Rechnung.
Für die Maßnahmen Entsorgung des Bodenaushub, Abbruch Skateanlage, Erschließung und Spielplatz wurden die im Folgenden näher aufgeführten Kostenansätze verhandelt. Im Haushaltsplanentwurf 2026 wurden die Maßnahmen z.T. bereits eingeplant, jedoch ergaben die Verhandlungen mit dem Investor, dass Anpassungsbedarf besteht und weitere Mittel i.H.v. 360.000 € für 2026 eingestellt werden müssen.
Alle Ausgaben im Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion sind förderfähig, so dass den höheren Ausgaben entsprechend höhere Zuwendungen durch Bund und Land im Haushalt 2026 gegenüberstehen.
- Entsorgung des Bodenaushub (sulfathaltig und anthropogen belastet)
Eine worst-case-Betrachtung hat ergeben, dass durch die Deponierung des Bodenaushubs im Baufeld des Investors Mehrkosten i.H.v. 1,4 Mio. € entstehen können. Zur Reduzierung des unternehmerischen Risikos erfolgt eine Kostenbeteiligung der Stadt. Die Entsorgung des Bodenaushub ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium aufgrund fehlenden Möglichkeiten der Fachförderung im Rahmen des Sanierungsgebietes zu 100% förderfähig mit einem Finanzhilfeanteil durch Bund und Land von 60%.
Aufteilung der Mehrkosten
- 900.000 € durch Stadt Leonberg (zu 100% förderfähig mit 60% Förderhilfe: 540.000 €)
- 500.000 € durch Investor
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch den Investor. Die Aufteilung der Kosten und Abrechnungsmodalitäten werden vertraglich geregelt.
Die Bodenentsorgung erfolgt im Rahmen der Baufeldfreimachung im Haushaltsjahr 2026. Die bisher noch nicht berücksichtigten Mehrkosten sowie die entsprechenden Zuwendungen sind durch Bundes- und Landesmittel im Haushaltsplan 2026 anzupassen.
- Abbruch der Skateanlage
Der Abbruch des Skateanlage ist als Maßnahme zur Baufeldfreimachung erforderlich. Da die Skateanlage weitgehend außerhalb des Wirkungsbereichs des Investors liegt, sind die Kosten für den Abbruch von der Stadt zu tragen. Neben Abbruchkosten i.H.v. ca. 400.000 € entstehen weitere Kosten für die Analyse und Deponierung des Bodenaushubs i.H.v. ca. 609.000 € (Abbruch insgesamt: 1.087.000 €).
Alle Kosten sind zu 100% förderfähig mit einem Finanzhilfeanteil durch Bund und Land von 60% (entspr. 652.200 €).
Der Abbruch des Skateanlage ist für 2026 geplant und wird von der Stadt durchgeführt. Der bereits im Haushaltplanentwurf 2026 berücksichtigte Ansatz ist aufgrund neuer Erkenntnisse zu Bodenbeschaffenheit und Entsorgungsbedarf nicht ausreichend um die Maßnahme durchzuführen. Die Mehrkosten sowie die entsprechenden Zuwendungen durch Bund und Land sind im Haushaltsplan 2026 aufzunehmen.
- Erschließung des Plangebietes
Die Herstellung der Erschließung dient neben der Anbindung der geplanten Wohnbebauung auch der Anbindung der Kita an das öffentliche Verkehrsnetz. Eine Kostenbeteiligung der Stadt an der öffentlichen Erschließung für den Fahrverkehr sowie den nördlich im Gebiet verlaufenden Fußweg ist vor dem Hintergrund der Erreichbarkeit der Kita angemessen.
Gemäß Kostenberechnung ergeben sich für die Herstellung der Erschließung inkl. Nebenkosten und Entsorgung / Deponierung des Bodenaushubs Kosten i.H.v. 884.000 €.
Die Kostenaufteilung zwischen Stadt und Investor wurde wie folgt verhandelt:
- 25 % der Kosten werden von der Stadt Leonberg übernommen (entspricht 221.000 €). Der städtische Kostenanteil der Maßnahme ist mit 250 €/m² förderfähig (d.h. Finanzhilfe ca. 57.200 €).
- 75 % der Kosten trägt der Investor.
Die öffentlichen Besucherstellplätze sowie der Fußweg, welcher den Quartiersplatz westlich mit dem Stadtpark verbindet, werden auf Kosten des Investors hergestellt.
Die Herstellung der Straße erfolgt in 2027; eine Fertigstellung inkl. Feinbelag erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen für Wohnbebauung und Kita voraussichtlich 2028.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch den Investor. Die Aufteilung der Kosten und Abrechnungsmodalitäten werden vertraglich geregelt.
Entsprechende Aufwendungen sowie Zuwendungen durch Bundes- und Landesmittel werden mit vorliegenden Kostenansätzen im Haushaltsplanentwurf 2027 eingeplant.
- Planung und Herstellung des Spielplatzes
Im Plangebiet ist ein hochwertiger und attraktiver Spielplatz vorgesehen. Der Spielplatz wird auf Kosten der Stadt Leonberg geplant und hergestellt. Die Planung und Herstellung des Spielplatzes ist für die Stadt Leonberg zu 100% förderfähig mit einem Finanzhilfeanteil durch Bund und Land von 60%.
Vor dem Hintergrund der Angemessenheit erfolgt eine Kostenaufteilung der veranschlagten Herstellungskosten i.H.v. ca. 430.000 € zwischen der Stadt Leonberg und dem Investor:
- 60 % der Herstellungskosten werden von der Stadt Leonberg übernommen (zu 100% förderfähig mit 60% Förderhilfe: 154.000 €). Der Eingenanteil der Stadt Leonberg liegt bei ca. 103.00 €.
- 40 % der Kosten trägt der Investor; bis max. 200.000 €.
Die Ablösesumme von 200.000 € wurde als Obergrenze bereits im Investorenauswahlverfahren vom Investor angeboten. Für die Stadt entstehen zusätzliche Kosten für die Ausführungsplanung des Spielplatzes, welche ebenfalls zu 100% förderfähig sind.
Die Herstellung des Spielplatzes erfolgt voraussichtlich 2027; Entsprechende Aufwendungen und Zuwendungen durch Bundes- und Landesmittel sind mit durch Planung zu konkretisierende Kostenansätze im Haushaltsplan für 2027 zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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751100307001 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion |
2026 |
2.000.000 € |
2.360.000 € |
Der zusätzliche Finanzbedarf ist über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan 2026 zu anzupassen. |
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751100303001 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion Zuwendung Bund |
2026 |
-207.000 € |
-882.720 € |
Die zusätzlichen Zuwendungen sind über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan 2026 anzupassen. |
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751100303002 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion Zuwendung Land
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2026 |
-170.000 € |
-588.480 € |
Die zusätzlichen Zuwendungen sind über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan 2026 anzupassen. |
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751100307001 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion |
2027 |
2.000.000 € |
4.591.000 € |
Der zusätzliche Finanzbedarf ist im Rahmen der Haushaltplanung für 2027 anzupassen. |
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751100303001 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion Zuwendung Bund |
2027 |
-123.125 € |
-1.593.700 € |
Die zusätzlichen Zuwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2027 anzupassen. |
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751100303002 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion Zuwendung Land |
2027 |
-79.440 € |
-1.062.400 € |
Die zusätzlichen Zuwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2027 anzupassen. |
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751100303002 Sanierungsgebiet Stadtpark/Reiterstadion Kostenbeteilgung Dritter |
2027 |
0 € |
172.000 € |
Die zusätzlichen Zuwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2027 anzupassen. |
