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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vom Stand der Vertragsverhandlungen mit der Firma LEWA GmbH wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma LEWA GmbH auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 29.04.2025 beschlossenen Eckpunkte (SV 2025/048) sowie der in dieser Beschlussvorlage dargelegten, ergänzenden Vertragsinhalte, das Vertragswerk Grundstücksübertragungsvertrags und Städtebaulicher Vertrag „Geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße“ abzuschließen.
  3. Die in der Beschlussvorlage unter 1. aufgeführten Ämter werden beauftragt Haushaltsmittel für das Jahr 2027 ff. einzustellen.
  4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Bebauungsplanentwurf eine bedingte Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB in die planungsrechtlichen Festsetzungen für die Beteiligung aufgenommen wird.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2025 wurden mit der Beschlussvorlage 2025/048 die Eckpunkte des Grundstücksübertragungsvertrags / Städtebaulichen Vertrags mit der Firma LEWA GmbH beschlossen. Im Zuge der weiteren Verhandlungen haben sich zwischenzeitlich Veränderungen hierzu ergeben, welche in dieser Vorlage dargelegt werden. Über die vorgenommenen Weiterentwicklungen ist als Grundlage für den Vertragsabschluss zu beraten und zu beschließen. Bei der neuen Sachlage handelt es sich um den Betrieb, Instandsetzungsmaßnahmen und den Unterhalt des geplanten Parkplatzes für die öffentliche Nutzung durch die Allgemeinheit. Der Parkplatz verbleibt im Eigentum der LEWA, Betrieb, Unterhalt, Instandsetzung und Erneuerung werden der Stadt Leonberg übertragen. Des Weiteren gibt es Anpassungen zum Thema des Zeitpunkts von Übergabe und Übereignung der Flächen, zum Wiederkaufsrecht sowie eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs mit einer bedingten Festsetzung.

 

Ziele der Maßnahme

Die Firma LEWA GmbH (im weiteren LEWA genannt) verfolgt einen langfristigen Plan zum weiteren Ausbau des Standortes in Leonberg. Zur Verbindung der Betriebsareale beidseits der Ulmer Straße ist im Rahmen des Standortausbaues beabsichtigt, auf der Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens die Straßenführung zu ändern, um eine engere betriebsinterne Verbindung beider Teilareale zu ermöglichen.

 

Ziel ist eine Verbesserung der Betriebsabläufe für die Firma LEWA unter Berücksichtigung der verkehrlichen Erfordernisse der umgebenden Siedlungsgebiete. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele ist vor Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der Fa. LEWA der Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrages und eines Städtebaulichen Vertrages (Stufe 2) zu schließen.

 

Die Verhandlungen mit der LEWA konnten auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte bereits weit vorangetrieben werden. In den Vertragsverhandlungen sind ggü. den beschlossenen Eckpunkten folgende Anpassungen erforderlich:

 

  1. Öffentlicher Parkplatz zur Kompensation wegfallender öffentlichen Stellplätze

Bzgl. des geplanten Parkplatzes zur Kompensation der durch die Entwidmung der Ulmer Straße zukünftig entfallenen öffentlichen Stellplätze, haben sich in den Vertragsverhandlungen Konkretisierungen ergeben. Vorgesehene Regelung zur Parkierung:

 

„Im Rahmen der Änderung der Verkehrsführung nach Maßgabe der bebauungsplanmäßigen Neuausrichtung entfallen auf der Ulmer Straße im Verlauf zwischen der Einmündung der Göppinger Straße und der Kreuzung mit dem öffentlichen Weg Flst. 2416/1 öffentliche Stellplätze. Als Kompensation für diese entfallenden Stellplätze verpflichtet sich der Vorhabenträger, auf seinem Grundstück Flst. 806/2 und einer Teilfläche seines Grundstücks Flst. 806/1 auf seine Kosten eine ebenerdige Parkierungsanlage zur öffentlichen Nutzung als kostenfreier Parkraum für die Allgemeinheit herzustellen und die Vorrüstung für eine Videoerfassung vorzubereiten.Die Verkehrssicherungspflicht sowie die dauerhafte Erhaltung, einschließlich der laufenden Instandhaltungen, Instandsetzungen und erforderlichenfalls notwendiger Erneuerungen trägt die Stadt.

 

Die Planung für diese Parkierungsanlage ist Bestandteil der vom Ingenieurbüro Karajan Ingenieure, Stuttgart, erstellten Erschließungsplanung vom 27.02.2025 und Gegenstand des genehmigten Baugesuchs vom 12.11.2024. Die Kosten für die Herstellung sowie die Vorrüstung für eine Videoerfassung sind vom Vorhabenträger zu tragen. Die Kosten der Unterhaltung, des Betriebs sowie erforderlichenfalls die Erneuerung der Parkierungsanlage sind von der Stadt zu tragen. Die Stadt ist berechtigt, ggfls. Parkraumbewirtschaftungskosten von den Nutzern zu erheben. Die Stadt ist ferner berechtigt, das Ausübungsrecht einem Dritten zu überlassen. Der Ausübungsbereich des Nutzungsrechts ergibt sich aus der Erschließungsplanung des Ingenieurbüros Karajan Ingenieure, Stuttgart, vom 27.02.2025.

 

Der jeweilige Eigentümer der Grundstücke Flst. 806/2 und einer Teilfläche von Flst. 806/1 räumt der Stadt Leonberg auf die Dauer von 20 Jahren seit Abschluss dieses Vertrags das Recht ein, diese Grundstücke als Parkierungsanlage für die Allgemeinheit zu nutzen.

Nach Ablauf der Grundfrist von 20 Jahren verlängert sich das Nutzungsrecht jeweils automatisch um weitere 15 Jahre, sofern nicht der Grundstückseigentümer bis spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich einen begründeten, erheblichen Eigenbedarf geltend macht und der Stadt gleichzeitig ein angemessener Ausgleich in Form gleichwertiger Stellplätze an anderer Stelle in räumlicher Nähe angeboten wird. Ein erheblicher Eigenbedarf liegt insbesondere dann vor, wenn die Nutzung der Grundstücke für die betrieblichen Zwecke des Eigentümers zwingend erforderlich ist.“

 

Für diese Maßnahme sind im laufenden Haushalt keine Mittel berücksichtigt, d.h. für das Haushaltsjahr 2027 ff. wären entsprechende Haushaltsmittel anzumelden. Zu den Aufgaben des Referats für innovative Mobilität gehört u.a. auch die Planung einer Beschilderung (Bewirtschaftung mit Parkscheibe) des Parkplatzes im Rahmen der Verkehrsplanung. Von Seiten des Referats für innovative Mobilität wären für die Herstellung der Beschilderung 5.000 € anzumelden. Die oben angeführten laufenden Kosten für die Unterhaltung etc. des Parkplatzes sind vom Dezernat III Tiefbauamt zu tragen.

 

  1. Zeitpunkt von Übergabe und Übereignung der Flächen

Bei den Eigentums- und Besitzübergaberegelungen soll von der Üblichkeit abgewichen werden. Die Übergabe und Übereignung soll erst nach Fertigstellung der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden.

 

  1. Anpassung des Bebauungsplanentwurfs für die Beteiligung

Es ist beabsichtigt, im Bebauungsplan mit Hilfe einer bedingten Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem aus der öffentlichen Straße die Privatstraße wird. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und das Inkrafttreten des Bebauungsplans zeitnah auf den Satzungsbeschluss erfolgten kann. Dies gibt Rechtsicherheit für die weiter Planung.

 

  1. Wiederkaufsrechte

Unter Ziff. 8.4 der Gemeinderatsvorlage 2025/048 wird neben Kündigungs- und Rücktrittsrechen, Sicherung der Vertragserfüllung, Rechtsnachfolge auch Wiederkaufsrechte etc. angeführt. In den städtebaulichen Vertrag werden keine Wiederkaufsrechte (Rückübertragungsansprüche der städtischen Flächen) aufgenommen, da über die bedingte Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplan der Übergang der städtischen Flächen an die Firma LEWA geregelt ist. Eine dingliche Absicherung der Rückübertragungsansprüche, die als Alternative zum Wiederkaufsrecht in Betracht kommt, soll ins Grundbuch aufgenommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754600027001

Park-/Verkehrs- und Fußgängerleitsystem

 

2027

0

5.000

Der Finanzierungsbedarf für die Beschilderung des Parkplatzes ist im Haushaltsplan 2027 noch nicht berücksichtigt und ist für das Jahr 2027 zu veranschlagen.

 

421200110

Straßenunterhalt

2027 ff.

0

5.000

Der Finanzierungsbedarf für den Unterhalt des Parkplatzes ist im Haushaltsplan 2027ff. nicht berücksichtigt und ist für das Jahr 2027 ff. zu veranschlagen.

 

 

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