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14.10.2025 - 8 Grundstücksübertragungsvertrag und Städtebaulic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

27

0

0

 

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Beschluss

  1. Vom Stand der Vertragsverhandlungen mit der Firma LEWA GmbH wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma LEWA GmbH auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 29.04.2025 beschlossenen Eckpunkte (SV 2025/048) sowie der in dieser Beschlussvorlage dargelegten, ergänzenden Vertragsinhalte, das Vertragswerk Grundstücksübertragungsvertrags und Städtebaulicher Vertrag „Geänderte Verkehrsführung Ulmer Straße“ abzuschließen.
  3. Die in der Beschlussvorlage unter 1. aufgeführten Ämter werden beauftragt Haushaltsmittel für das Jahr 2027 ff. einzustellen.
  4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Bebauungsplanentwurf eine bedingte Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB in die planungsrechtlichen Festsetzungen für die Beteiligung aufgenommen wird.