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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2025/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kalkulation zur Anpassung des Wasserpreises durch den Partner für kommunale Beratung, Heyder + Partner in Tübingen wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der vorliegenden Kalkulation stimmt der Gemeinderat den Anpassungen der Verbrauchsgebühren unter einer Berücksichtigung eines Deckungsanteils der Fixkosten von 15 % durch die Grundgebühren zu und beschließt folgende Änderungssatzung:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS - der Stadt Leonberg)

 

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 14. Oktober 2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen:

 

§ 1 Änderung

§ 41 (1) Verbrauchsgebühren – erhält folgende neue Fassung:

 

(1) Die Verbrauchsgebühr setzt sich aus einem Grundpreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Leistungspreis wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 42 WVS) berechnet.

Der verbrauchsabhängige Leistungspreis beträgt pro Kubikmeter 2,35 EUR netto.

 

(2) Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr richtet sich nach der installierten Bereitstellungsleistung (Zählergröße im Querschnitt/Dimension). Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.


 

 

Wasserzählerbezeichnung

Euro netto/Monat

 

 

Flügelradzähler Q3 4m³ Dn 20

4,51

Steigrohrzähler Q3 4m³ Dn 20

4,51

Funkzähler Q3 4m³ Dn 20

4,51

Funkzähler Q3 10m³ Dn 25

10,82

Flügelradzähler Q3 10m³ Dn 40

10,82

Flügelradzähler Q3 16m³ Dn 40

18,03

Großzähler Q3 25m³ Dn 50

27,05

Verbundzähler Q3 25m³ Dn 50

27,05

Großzähler Q3 63m³ Dn 80

72,13

Verbundzähler Q3 63m³ Dn 80

72,13

Großzähler Q3 100m³ Dn 100

108,20

Verbundzähler Q3 100m³ Dn 100

108,20

Großzähler Q3 250m³ Dn 100

180,34

Verbundzähler Q3 250m³ Dn 150

270,50

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Betriebs-/Verwaltungsaufwendungen der Sparte <Wasser> sind um 10,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hauptgründe sind die Umstellung auf den Tarifvertrag TV-V, erhöhte Kostensteigerungen für Instandhaltungen unter anderem aufgrund klimawandelbedingter Rohrleitungsschäden durch Extremhitze. Zusätzlich wurde die Vollständigkeit und Systematik der Kostenerfassung gegenüber den Vorjahren verbessert. Geringfügig entlastend wird sich die von der Bodenseewasserversorgung für 2026 geplante Senkung der Umlage um 0,1 Cent auf 0,898 EUR/m³ netto auswirken. Die endgültige Festlegung erfolgt am 11.11.2025 in der Verbandsversammlung, wurde jedoch bereits in die Kalkulation eingearbeitet. Die Kalkulation berücksichtigt aktualisierte Werte bezüglich der Wassergewinnung aus allen Quellen - einschließlich der städtischen Eigenquelle.

 

Der externe Berater Heyder+Partner aus Tübingen erstellte eine aktualisierte Wasserpreiskalkulation basierend auf der neuen Datenlage (siehe Anlage, alle Preise netto). Die avisierte Anpassung der Umlage durch die Bodenseewasserversorgung wurde berücksichtigt.

 

Zusammenfassend ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Kalkulation folgende Szenarien:

 

  1. bei unveränderter Grundgebühr ergibt sich ein Leistungspreis von 2,37 €/m³

 

  1. bei Grundgebühr von 4,51 €/Monat (15 % Fixkostendeckung) ergibt sich der Leistungspreis mit 2,35 €/m³

 

  1. bei Grundgebühr von 6,02, €/Monat (20 % Fixkostendeckung) ergibt sich der Leistungspreis mit 2,28 €/m³

 

  1. bei Grundgebühr von 7,51 €/Monat (25 % Fixkostendeckung) ergibt sich der Leistungspreis mit 2,20 €/m³

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Anpassung mittels 15%-iger Fixkostendeckung. Dabei wird die Grundgebühr auf 4,51 € pro Monat angepasst. Der Verbrauchspreis wird von 2,46 € auf 2,35 € je Kubikmeter Wasser gesenkt.

 

Die 15%-ige Fixkostendeckung stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit und sozialer Verträglichkeit dar. Laut Prognose des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung wird die Umlage aufgrund der neu geplanten Anlagen der Zukunftsquelle (sogenannte „Realisierungsstufen A und B“) bis 2041 auf 2,70 Euro pro Kubikmeter Wasser steigen.

 

Diese Tarifstruktur mit angepasster Fixkostendeckung schafft zudem Planungssicherheit und verhindert sprunghafte Verbrauchspreisentwicklungen in den kommenden Jahren. Angesichts zunehmender klimawandelbedingter Extremwetterereignisse sind weitere unplanbare Instandhaltungskosten zu erwarten, die durch eine stabile Einnahmenstruktur besser abgefedert werden können. Diese Anpassung gewährleistet eine langfristig stabile und erschwingliche Wasserversorgung.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

Die verschiedenen Szenarien zur Kostendeckung bei unterschiedlicher Aufteilung zwischen Grund- und Verbrauchsgebühr sind in der Anlage dargestellt.

 

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Anlagen

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