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14.10.2025 - 12 Anpassung der Verbrauchsgebühr/Wasserpreis (Gru...
Grunddaten
- TOP:
- 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 14.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Stadtwerke Leonberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Kalkulation zur Anpassung des Wasserpreises durch den Partner für kommunale Beratung, Heyder + Partner in Tübingen wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der vorliegenden Kalkulation stimmt der Gemeinderat den Anpassungen der Verbrauchsgebühren unter einer Berücksichtigung eines Deckungsanteils der Fixkosten von 15 % durch die Grundgebühren zu und beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS - der Stadt Leonberg)
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 14. Oktober 2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen:
§ 1 Änderung
§ 41 (1) Verbrauchsgebühren – erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Verbrauchsgebühr setzt sich aus einem Grundpreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Leistungspreis wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 42 WVS) berechnet.
Der verbrauchsabhängige Leistungspreis beträgt pro Kubikmeter 2,35 EUR netto.
(2) Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr richtet sich nach der installierten Bereitstellungsleistung (Zählergröße im Querschnitt/Dimension). Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
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Wasserzählerbezeichnung |
Euro netto/Monat |
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Flügelradzähler Q3 4m³ Dn 20 |
4,51 |
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Steigrohrzähler Q3 4m³ Dn 20 |
4,51 |
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Funkzähler Q3 4m³ Dn 20 |
4,51 |
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Funkzähler Q3 10m³ Dn 25 |
10,82 |
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Flügelradzähler Q3 10m³ Dn 40 |
10,82 |
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Flügelradzähler Q3 16m³ Dn 40 |
18,03 |
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Großzähler Q3 25m³ Dn 50 |
27,05 |
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Verbundzähler Q3 25m³ Dn 50 |
27,05 |
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Großzähler Q3 63m³ Dn 80 |
72,13 |
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Verbundzähler Q3 63m³ Dn 80 |
72,13 |
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Großzähler Q3 100m³ Dn 100 |
108,20 |
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Verbundzähler Q3 100m³ Dn 100 |
108,20 |
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Großzähler Q3 250m³ Dn 100 |
180,34 |
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Verbundzähler Q3 250m³ Dn 150 |
270,50 |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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419,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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