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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vom Stand der Vertragsverhandlungen mit der STRABAG Real Estate GmbH wird Kenntnis genommen.
  2. Die aktuelle Planung wird als Grundlage für die weitere Gebietsentwicklung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der STRABAG Real Estate GmbH auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 18.10.2022 beschlossenen Eckpunkte (SV 2022/337) sowie der im Sachvortrag erläuterten, ergänzenden Vertragsinhalte, das Vertragswerk - bestehend aus Rahmenurkunde, Grundstückskaufvertrag, Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag - zur Gebietsentwicklung abzuschließen.
  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Brückenbauwerk, den Radweg und die Trafostation auszuschreiben, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, die Brücke selbst umzusetzen und hierfür die benötigten Finanzmittel im Haushalt zu veranschlagen.
  5. Die Variante, das Gebäude 8 als Technisches Rathaus zu nutzen, soll weiterverfolgt werden.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurden mit der Sitzungsvorlage (SV) 2022/337 die Eckpunkte des Kaufvertrags / Städtebaulichen Vertrags mit der STRABAG Real Estate GmbH beschlossen. Im Zuge der weiteren Verhandlungen haben sich zwischenzeitlich einige Veränderungen hierzu ergeben, welche in dieser Vorlage dargelegt werden.

Über die vorgenommenen Weiterentwicklungen ist als Grundlage für den Vertragsabschluss zu beraten und zu beschließen.

 

Ziele der Maßnahme

Wohnbauliche/ gewerbliche Entwicklung des Postareals unter Maßgabe der Ergebnisse des Investorenauswahlverfahrens und des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates zum preisgebundenen Wohnungsbau.

 

Sachverhalt/Sachstand

Städtebaulicher Entwurf

Die Zonen I und III bleiben gegenüber der am 18.10.2022 vom Gemeinderat beschlossenen Planung (siehe SV 2022/337) unverändert. Lediglich in der Zone II wurden die im Nachfolgenden beschriebenen Anpassungen vorgenommen.

Für Sondergebiete gilt gem. LBO eine Tiefe der Abstandsflächen von 0,125 der Wandhöhe. In einigen Bereichen grenzt die Zone II jedoch an ein Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiete mit größeren Abstandsflächentiefen. Aufgrund dessen sowie auf Grundlage einer Verschattungsstudie wurde das Konzept überarbeitet, insbesondere um zu den nördlichen Nachbargrundstücken jeweils Abstandsflächen von 0,4 nachweisen zu können und die Verschattung hinsichtlich diesen Anrainern zu verbessern.

Abb. 1: Abstandsflächenplan (Hemminger Ingenieurbüro)

 

Dies zog geringfügige Veränderungen in der Kubatur nach sich.

 

Abb. 2: Städtebaulicher Entwurf - Zone II, Stand Oktober 2022 (h4a Architekten)

 

Abb. 3: Städtebaulicher Entwurf - Zone II, aktueller Stand (h4a Architekten)

Technische Dachaufbauten sind in diesen Darstellungen und im Modell nicht berücksichtigt.

Im Einzelnen wurden in der Zone II folgende Veränderungen vorgenommen:

  • Reduzierung der Anzahl der Rücksprünge in Geb. 4 und 6
  • Vermeidung des Rücksprungs zur Tiefgarage im Bereich südlich von Geb. 6
  • Optimierung der Verschattung der nördlichen Anrainer im Bereich der Geb. 4 und 5
  • Akzentuierung der aufgehenden Staffelgeschosse in Geb. 4 und 5

Die Veränderung wurde unser Einbeziehung der IBA'27 entwickelt. Hier war es ein Ziel, die Rücksprünge in Gebäuden 4 und 6 zu reduzieren und die Akzentuierung der aufgehenden Staffelgeschosse in Gebäude 4 und 5 hervorzuheben.

Insgesamt wurde dadurch die Bruttogeschossfläche reduziert.

Abb. 4: Modellfoto – Perspektive aus Nordosten (h4a Architekten)

 

Abb. 5: Modellfoto – Perspektive aus Nordwesten (h4a Architekten)


Vertragswerk

Die Vertragsverhandlungen mit der STRABAG Real Estate GmbH wurden auf der Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates (zuletzt am 18.10.2022) weiter vertieft und die Inhalte des Vertrages weitgehend abgestimmt.

Das Vertragswerk gliedert sich in die vier Vertragsteile Rahmenurkunde, Grundstückskaufvertrag, Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag

 

Städtebaulicher Vertrag

Sozialmietwohnungen

Wie in der SV 2022/337 dargestellt, sind 25% der Wohneinheiten auf die Dauer von mindestens 30 Jahren als Sozialmietwohnungen an berechtige Haushalte zu vermieten. Eine Anregung der IBA'27, Cluster-Wohnungen vorzusehen, wurde aufgegriffen. Dadurch entstehen anstatt 32 Sozialmietwohnungen mit insgesamt 2.028 m² nun 29 Wohnungen mit 2.063 m². Die Anzahl der Sozialmietwohnungen hat sich demnach etwas reduziert, die Wohnfläche jedoch vergrößert.

Für 30% der Sozialmietwohnungen erhält die Stadt ein Belegungsrecht für Wohnungsnotfälle und für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung. Nachdem die Bauabschnitte getrennt sind und auch entsprechende Rücktrittsrechte bei Nichtrealisierung bestehen, sind auch im städtebaulichen Vertrag die Bauabschnitte 1 und 2 im Hinblick auf die 30%-Regelung der VWV Wohnungsbau BW 2022 entsprechend aufzuteilen.

Bauabschnitt 1 umfasst 29 Wohnungen, davon 6 Sozialmietwohnungen. Von den 6 Wohneinheiten macht die Stadt 30% Belegungsrechte geltend. Dies entspricht einer Anzahl von 1,8 Wohnungen. Nach den Vorgaben der Wohnraumförderung ist auf volle Zahlen, somit auf eine Wohnung abzurunden.

Aufgrund der Cluster-Wohnungen hat sich die Anzahl der Wohnungen im Bauabschnitt 2 reduziert, von seither 97 auf nunmehr 76 Wohneinheiten. Davon umfasst der Bauabschnitt 2 23 Sozialmietwohnungen. Mit der 30%-Regelung kann die Stadt für 6,9 Wohnungen, somit abgerundet für 6 Sozialmietwohnungen Belegungsrechte geltend machen.

In der Summe ergeben sich dadurch 7 Sozialmietwohnungen für die Belegung durch die Stadt Leonberg anstelle der in der SV 2022/337 bei Gesamtbetrachtung genannten 10 Wohneinheiten.

 

Kinderspielplatz

Die aufgrund des Gesamtvorhabens erforderlichen Kinderspielplätze werden durch den Investor mit einem Kleinkinderspielgerät in der Zone 2 abgebildet und im Übrigen durch Zahlung eines Betrags in Höhe von 115.000,00 € an die Stadt abgelöst, die diesen Betrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums für die Errichtung eines nahegelegenen Kinderspielplatzes verwenden wird.

Auch dieser in der SV 2022/337 angegebene Pauschalbetrag von 115.000,- € ist entsprechend aufzuteilen, und mit 37.375,00 € dem Bauabschnitt 1 und 77.625,00 € dem Bauabschnitt 2 zuzuordnen.

 


Erschließungsvertrag

Retentionsanlagen

Das bisherige Entwässerungskonzept sah vor, dass das anfallende Oberflächenwasser der Zone 2 über eine offene Mulde in eine oberirdische Anstaufläche im Stadtgarten oder alternativ in Rigolen geleitet wird, die das Wasser gedrosselt an den Bestandskanal in der Bahnhofstraße abgeben. Bislang war vorgesehen, dass die Herstellung der Entwässerungsanlagen vollständig durch den Investor erfolgt.

Im Zuge der weiteren Planungen des Stadtgartens ergaben sich Änderungen, welche sich auf die Entwässerung des Postareals auswirken. So soll ein Zulauf aus dem Postareal das Oberflächenwasser zunächst in eine Zisterne einleiten, welche sich am Hochpunkt des geplanten Stadtgartens befindet, bis diese voll ist. Anschließend wird das Oberflächenwasser über einen Überlauf in das Rückhaltebecken eingeleitet und gedrosselt in den Regenwasserkanal in der Bahnhofstraße eingeleitet.

Da die Zisterne samt der Zu- und Abläufe auch für die Bewässerung des Stadtgartens genutzt werden soll, wird die Stadt die Kosten sowohl für die Zisterne an sich als auch für den Anschluss des Postareals an die Zisterne und den Überlauf der Zisterne in das Regenrückhaltebecken übernehmen.

Für die Zisterne ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt und STRABAG abzustimmen. Grundsätzlich soll diese folgende Themen enthalten: Kostenlose Regenwassernutzung auf Dauer für STRABAG, Vorrang hat die Bewässerung des Stadtgartens, Instandhaltung, Erneuerung u. Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Die Kosten für Unterhaltung, Instandhaltung u. Erneuerung der für die Nutzung durch STRABAG notwendigen Anlagentechnik liegen bei STRABAG.

Strabag trägt die Kosten für die unterirdische Kastenrigole mit einem Retentionsvolumen von ca. 200 m³ im Bereich der geplanten Liegewiese des Stadtgartens, unterhalb der Mulde, inklusive dem Anschluss an den Regenwasserkanal in der Bahnhofstraße.

Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht schematisch die beabsichtigte Retention. Die rot gestrichelte Abgrenzung markiert dabei die Kostenbeteiligung STRABAGS für das Rückhaltebecken samt Überlauf.

F:\Planungsamt\PLA\Städtebauliche Verträge\Verfahren aktuell\02.01-12 Stadtumbau Leonberg-Mitte STRABAG\Sitzungsvorlagen\Anlage_D_3.4.4_Entwässerung.jpg

Abb. 6: Entwässerung

Weitere Themen

Brücke

Im Zuge des Projekts Stadt für Morgen soll Leonberg u.a. die Mobilitätswende angehen und bessere Angebote für Fuß- und Radverkehr gestalten. Die Umgestaltung der Eltinger Straße zwischen Altstadt und Neuköllner Platz ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Aufgrund der beengten Verhältnisse im öffentlichen Straßenraum ist der Bereich zwischen „Alter Schuhfabrik“ und „Altstadt“ nur bedingt geeignet, um breite attraktive Rad- und Fußwege vorzusehen. Der mit dem Projekt Postareal verbundene Brückenschlag ist daher ein wesentliches Element, um die Altstadt und die Innenstadt besser miteinander zu vernetzen.

Es soll eine Brücke mit 6 m Breite für Fußgänger und Radfahrer entstehen. Im Norden bindet die Brücke auf Höhe der Altstadt am Knoten Grabenstraße / Bahnhofstraße an und verläuft mit leichter Steigung in Richtung Postareal. Der Fußgängerverkehr soll dann in das neue entstehende Quartier und über den Eltinger Fußweg weitergeführt werden. Der Radverkehr wird um das Quartier herumgelenkt und schließt auf Höhe der Alten Schuhfabrik an die Eltinger Straße an.

Die Bauweise der Brücke ist als Blockträger in Holzbau angedacht.

Abb. 7: Beispiel Blockträgerbrücke (Ingenieurbüro Miebach)

Die Umgestaltung der Eltinger Straße wurde unlängst in das LGVFG-Programm zur Förderung der Umgestaltung von Ortsmitten des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Auch der im Zuge des Postareals geplante Brückenschlag ist grundsätzlich förderfähig und erzeugt eine logische Verknüpfung zwischen den beiden Projekten. Die Stadt schlägt daher vor – im Gegensatz zur damaligen Auslobung – den Brückenschlag selbst umzusetzen, um die vorhandenen Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.

In einem informellen Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde das Projekt besprochen und die grundsätzliche Fördervoraussetzung bestätigt. Es wird mit einer Förderquote von 60% gerechnet. Ggfs. kann auch eine höhere Förderquote von bis zu 90% erreicht werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht final abschätzbar. Es wird daher mit der Förderquote von 60% gerechnet.

STRABAG hat hierfür ein Ingenieurbüro für Holzbrückenbau mit den Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der Planungsleistungen für das Brückenbauwerk beauftragt.

 

Der mögliche, eher ambitionierte Zeitplan wird wie folgt abgeschätzt:

  •                                                                                                                                                                        Antrag zur Programmaufnahme Herbst 2023
  •                                                                                                                                                                        Aufnahme ins Förderprogramm Frühjahr 2024
  •                                                                                                                                                                        Ausschreibung Planungsleistungen LPH 3-9 Frühjahr 2024
  •                                                                                                                                                                        Planungsprozess LPH 3-9 bis Mitte 2025
  •                                                                                                                                                                        Möglicher Baubeginn ab Mitte 2025

Im Oktober 2022 wurde in der SV 2022/33 dargestellt, dass die Kostenschätzung für die Brücke bei ca. 2,6 Mio. € brutto liegt, STRABAG sich daran mit 1,25 Mio. € brutto (48%) beteiligt und der Kostenanteil der Stadt 1,35 Mio. € brutto (52%) beträgt. Seitens STRABAG wurde nun eine von ZÜBLIN erstellte Kostenschätzung übermittelt, welche durch das Ingenieurbüro für Brückenbau Miebach plausibilisiert wurde. Demnach werden die Baukosten weiterhin auf rund 2,6 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen zudem jeweils noch die Planungskosten ab LPH 3 über etwa 300.000 €, so dass sich die Gesamtsumme für das Brückenbauwerk auf rund 2,9 Mio. € brutto beläuft.

Wie nachstehender Beispielrechnung zu entnehmen ist, ergeben sich bei einer Kostenbeteiligung seitens STRABAG an der Brücke von 1.250.000 € und einer Förderung von 60%, Kosten in Höhe von 540.000 €, welche bei der Stadt verbleiben würden.

  •                                                                                                                   Kosten Brücke 2.600.000 €
  •                                                                                                                   Kostenanteil Strabag 1.250.000 €
  •                                                                                                                   Kostenanteil Stadt 1.350.000 €
  •                                                                                                                   Fördersumme 60 %    810.000 €
  •                                                                                                                   Restkosten Stadt    540.000 €

Bei der derzeitigen Kostenschätzung von ca. 2,6 Mio. € Herstellkosten und einem Kostenanteil der Stadt von 1,35 Mio. € könnte die Stadt demnach mindestens 810.000 € an Kosten einsparen. Dem gegenüberzustellen sind hierbei jedoch die zusätzlichen Ausgaben für den Bau des Radweges und die Verlegung der Trafostation (siehe unten).

Für das weitere Vorgehen sind die entsprechenden Finanzierungsmittel im Haushalt vorzusehen und Planungsaufträge zu vergeben. Dafür sollen im Haushaltsplan 2024 Planungsmittel in Höhe von ca. 300.000 € und im Jahr 2025 Baukosten in Höhe von ca. 1.350.000 € veranschlagt werden. Des Weiteren werden die Fördermittel als Einnahmen veranschlagt. Der Förderantrag beim Land wird gemeinsam vom Planungsamt und Referat für innovative Mobilität erarbeitet.

 

Radweg

Bislang war die Herstellung des öffentlichen Radweges als Verbindung zwischen der Brücke und der Eltinger Straße Aufgabe von STRABAG. Da sowohl der Bau der Brücke als auch die Umgestaltung der Eltinger Straße über das Förderprogramm LGVFG gefördert werden sollen, ist nun vorgesehen, den Radweg gemeinsam mit der Brücke ebenfalls in den Förderantrag aufzunehmen. Gefördert werden kann jedoch nur, was durch die Stadt selbst hergestellt wird. Vor diesem Hintergrund soll die gesamte Radwegeführung (von der Brücke über den nördlichen Radweg bis über die Eltinger Straße) und somit sämtliche öffentliche Flächen im Postareal seitens der Stadt hergestellt und durch das Förderprogramm LGVFG gefördert werden.

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Abb. 8: Radverkehrsführung (IGV Ingenieur Gesellschaft Verkehr)

Die Herstellkosten des Radweges werden inklusive Stützmauern auf rund 440.000 € geschätzt. Hinzu kommen hierbei noch die Planungskosten in Höhe von etwa 70.000 €.

Wird der Radweg mit 60% gefördert, verbleiben max. 176.000 € zuzüglich der Planungskosten, welche durch die Stadt zu tragen sind.

  •                                                                                                                                  Baukosten Radweg 440.000 €
  •                                                                                                                                  Zuwendungsfähige Kosten 440.000 €
  •                                                                                                                                  Fördersumme 60 % 264.000 €
  •                                                                                                                                  Restkosten Stadt 176.000 €

Wir folgender Plan (Abbildung 9) veranschaulicht, werden die öffentliche Bereiche somit klar abgrenzt das Vertragsgebiet eindeutig definiert.

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Abb. 9: Abgrenzung öffentliche/ private Flächen

 

Verlegung der Trafostation

Bei vertiefenden Untersuchungen der Netze BW hat sich gezeigt, dass die auf Flst. 3094/2 bestehende Netzstation am Eltinger Fußweg aufgrund der geplanten Brücke nicht am jetzigen Standort verbleiben kann und infolgedessen verlegt werden muss. Da die Verlegung der Leitungen im Zusammenhang mit der Verlegung der Umspannstation den teuersten Posten darstellt, wurde eine möglichst nahe öffentliche Fläche im Umkreis gesucht. Hierfür eignet sich das städtische Flurstück 34/7 an der Eltinger Straße.

Wenn für die Brücke ein Förderantrag gestellt wird, besteht die Möglichkeit, die Verlegung der Trafostation einschließlich der erforderlichen Leitungsverlegungen als Folgemaßnahme des Brückenbaus in den Förderantrag mit aufzunehmen.

Die Kosten für die Verlegung der Trafostation belaufen sich laut Schätzung der Netze BW vom 23.05.2023 auf etwa 370.000 €.

Wird die Trafostation mit 60% gefördert, verbleiben max. 148.000 €, welche durch die Stadt bzw. die Leo Energie zu tragen sind.

 

  •                                                                                                                                  Kosten Trafostation 370.000 €
  •                                                                                                                                  Zuwendungsfähige Kosten 370.000 €
  •                                                                                                                                  Fördersumme 60 % 222.000 €
  •                                                                                                                                  Restkosten Stadt 148.000 €

 

Strabag bleibt bei der Trafostation kostenmäßig außen vor, da die Erforderlichkeit der Verlegung nicht vorhersehbar bzw. in dem Kostenansatz der Strabag aus dem Investorenauswahlverfahren schon inbegriffen war.

Abb. 10: Alternativstandort Trafostation (Netze BW)

 

Abbruch

Wie in der SV 2023/119 bereits dargestellt, beabsichtigt die Stadt Leonberg nun - entgegen der Auslobung des Investorenauswahlverfahrens - die Abbruchmaßnahmen zur Freilegung des Postareals selbst durchzuführen.

Dementsprechend wurde der Abbruch des Postareals vom Gemeinderat am 13.06.2023 bereits genehmigt. Weiter hat der Gemeinderat in derselben Sitzung die Verwaltung bemächtigt, die Durchführung eines VgV-Verfahrens sowie die Abbruchplanung und die Gefahrstoffuntersuchung zu beauftragen.

Da STRABAG für ihre Baumaßnahmen ebenfalls einen Verbau benötigt, beteiligt sich STRABAG an den für den Abbruch erforderlichen Verbau-Maßnahmen in einem Umfang von 50% der bei der Stadt verbleibenden Kosten.


Verwaltungsgebäude in Zone III

Ausgangspunkt und Anstoß für die Überlegung, ein weiteres Rathaus zu errichten, ist die Unterbringung des Ordnungsamtes. Die Aufgaben dort nehmen stetig zu (Flüchtlingsunterbringung und Ausländerverwaltung, Bürgerdienste, Straßenverkehrsverwaltung, GVD und Bußgeldstelle aber auch Gewerbeamt und Waffenbehörde). Damit korrelieren zusätzlicher Personal- und Raumbedarf. Aktuell ist deshalb die Straßenverkehrsbehörde im Rathaus am Belforter Platz untergebracht.

Außerdem gibt es im Alten Rathaus einen erheblichen und dringenden Sanierungsbedarf. Die Bausubstanz zeigt erhebliche Mängel auf, die Technik ist gänzlich veraltet und störungsanfällig (insbesondere die Heizung), die Räume erfüllen die Anforderungen an aktuelle Standards für eine Büronutzung nicht (insbesondere die IT-Infrastruktur, Elektroinstallation, Raumzuschnitte, Barrierefreiheit).

Im Zuge von Sanierungsüberlegungen ist auch die Frage nach der künftigen Nutzung des Alten Rathauses zu stellen. Ansatz ist hier, ob eine Verwaltungsnutzung oder eine Nutzung in anderer Art und Weise besser geeignet ist, als Frequenzbringer für die Altstadt zu fungieren.

Weiter sind auch die räumlichen Reserven des Rathauses Leonberg ausgeschöpft. Aufgabenmehrungen und damit einhergehend Personalmehrungen, die weiter anhaltende Entwicklung zu mehr Teilzeitarbeit, die auch durch Home-Office nicht kompensiert werden kann, erfordern immer mehr Büroflächen. Im Augenblick werden dafür Besprechungsräume umgenutzt.

Organisatorisch betrachtet ist es vorteilhaft, die Dezernate räumlich zusammen zu lassen. Dadurch ist die dezernatsinterne Kommunikation und die Führung durch den/die Dezernent/in optimal. Deshalb wurde für eine Unterbringung in einem neuen Gebäude das gesamte Dezernat III betrachtet. Vor diesem Hintergrund ist angedacht, ein Technisches Rathaus mit Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, Gebäudemanagement, Tiefbauamt und Referat für Klimaschutz zu erstellen.

Die durch einen Auszug des Dezernates III freiwerdenden Räume können sodann vom Ordnungsamt belegt werden. Auch hier wird erreicht, dass die Verwaltungsbereiche des Dezernats II sodann erstmals insgesamt in einem Gebäude untergebracht ist und die Kommunikation und die Führung optimiert werden kann.

Aufgrund der Auffindbarkeit, des etablierten Standorts und der zentralen Lage am Belforter Platz bietet sich der Standort für eine Nutzung als Verwaltungsgebäude an. Darüber hinaus ist ein Standort für ein weiteres Verwaltungsgebäude mit einem sehr kurzen Weg zum Rathaus Leonberg von großem Vorteil. Zum einen können so zentrale Einrichtungen (Cafeteria, Registratur, Poststelle, Fahrzeugpool) weiterhin gemeinsam genutzt werden. Zum anderen wird die Kommunikation durch kurze Weg erleichtert.

Laut Gemeinderats-Beschluss vom 05.05.2021 wurde die Planung für das Gebäude 8 in der Zone 3 zunächst zurückgestellt, um alternative Nutzungen zu untersuchen. Aufgrund der Auffindbarkeit und zentralen Lage am Belforter Platz kann sich die Stadtverwaltung eine Nutzung als Verwaltungsgebäude mit einer Anmietung durch die Stadt vorstellen. Das Gebäude 8 ermöglicht aktuell eine Gewerbefläche von ca. 3.700 m².

STRABAG hat eine erste planerische Machbarkeit durchgeführt. Diese kommt zum Ergebnis, dass die Flächenanforderungen des Dezernats III mit einem Bürgerservice im EG im Gebäude 8 abgebildet werden können (siehe Variante 1 in Anlage 1).

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurde zur Vorlage 2022/337 Folgendes beschlossen: „Die Option, das Gebäude 8 als technisches Rathaus mit Bürgerservice im EG zu nutzen, soll weiter untersucht werden. Der Raumbedarf und die Standortanalyse werden dem vorangestellt.“

Aufgrund dessen hat die Verwaltung ein Büro mit einer Standortanalyse beauftragt, welche den Rathaus-Parkplatz als Alternativ-Standort betrachtet. Hierbei wurden zwei mögliche Varianten aufgezeigt (siehe Anlage 1).

Variante 2 sieht einen kompakten, fünfgeschossigen Baukörper mit einem zurückversetzten Staffelgeschoss vor, welcher an der Lindenstraße angeordnet ist.

Variante 3 zeigt dagegen ein langgestrecktes Gebäude mit drei Geschossen und einem zurückversetzten Staffelgeschoss.

Die Parkierung erfolgt in beiden Varianten sowohl in Form von ebenerdigen Stellplätzen, welche teilweise im Erdgeschoss des Hauptgebäudes angeordnet sind, als auch in einer unterirdischen, eingeschossigen Tiefgarage mit Zufahrt von der Lindenstraße.

Das mögliche JKG-Parkhaus ist mit den aktuellsten Abmessungen der letzten Studie gestrichelt eingeblendet.

Die Unterbringung eines Technischen Rathauses im Bereich des Rathaus-Parkplatzes wäre demnach prinzipiell möglich. Allerdings stellt diese Fläche die einzige Möglichkeit für eine Erweiterung der angrenzenden Schulen und Sporthallen dar. Da hier Erweiterungsbedarf besteht, empfiehlt die Verwaltung, die prädestinierte Fläche für eine Schulerweiterung vorzusehen und das Technische Rathaus im Postareal anzusiedeln.

Der Standort gegenüber dem Rathaus wird aufgrund seiner zentralen Lage ohnehin präferiert, da ein Neubau an der Eltinger Straße zusammen mit dem Rathaus den Belforter Platz räumlich gut einfasst. Ein Verwaltungsgebäude an dieser Stelle ist zudem wesentlich präsenter und besser auffindbar als der Standort im hinteren Bereich des Parkplatzes.

Als nächster Schritt erfolgt durch STRABAG eine wirtschaftliche Bewertung, welche hinsichtlich der Ausbauqualität die Baubeschreibung des neuen Rathauses zugrunde legt. Weiter ist vorgesehen, dass STRABAG das Verwaltungsgebäude baut und die Stadt dieses anschießend entweder langfristig mietet oder evtl. zurückkauft.

Aktuell wird geprüft, ob diese Baukonzession vergaberechtlich problematisch zu sehen ist und die Vergabe des betreffenden Grundstücks erneut ausgeschrieben werden müsste. Bis zur PA-Sitzung liegt das Ergebnis vor und wird dem Gremium mitgeteilt.

Sofern - beispielsweise aus finanziellen Gründen - an dieser Stelle wider Erwarten kein Rathaus-Neubau realisiert werden sollte, lässt der Bebauungsplan im Sonstigen Sondergebiet SO 2 „Verwaltungs- und Bürogebäude" zudem Büronutzungen, Räume für die Berufsausübung freiberuflicher Tätiger und solcher Gewerbetreibenden, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben (z. B. Arztpraxen, Friseure) zu. Darüber hinaus können für diesen Fall ausnahmsweise Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zugelassen werden.

 

KAG- Ablösungsvereinbarung

Die Wasserversorgungs-, Abwasser- und Klärbeiträge (KAG-Beiträge) sind gemäß STRABAGS Angebot des Investorenauswahlverfahrens bereits im Kaufpreis enthalten. Daher erfolgt gegenüber STRABAG keine zusätzliche Nachveranlagung mehr.

 

Weiteres Vorgehen

Abschluss des Vertragswerkes mit Strabag zur Sicherung und Weiterführung der Gebietsentwicklung. Fortführung des Bebauungsplanverfahrens.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

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Anlagen

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