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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/284
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-7 in Leonberg
- Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
- Billigung des Planentwurfs
- Beschluss zur Auslegung
- Beschluss der Eckpunkte des Grundstückstauschvertrages/ Städtebaulichen Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Sachgebiet Grundstücksverkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.11.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt (Anlagen 2-3).
-
Der Bebauungsplanentwurf „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-7, in Leonberg wird gebilligt.
Maßgebend ist der Entwurf vom 15.09.2021 mit Begründung mit Stand vom 15.09.2021 (Anlagen 4 - 6).
- Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 15.09.2021 werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die Eckpunkte des Grundstückstauschvertrages/Städtebaulichen Vertrages werden gemäß Sachvortrag als Grundlage zur Ausarbeitung des Vertrages beschlossen.
- Der Finanzbedarf mit Einzahlungen in Höhe von 379.900 EUR und Auszahlungen in Höhe von 315.520 EUR ist im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die bestehende Direktion der Kreissparkasse Böblingen wurde 1961 als Hauptstelle der damaligen Kreissparkasse Leonberg errichtet und in den 1990er Jahre an die aktuellen
Erfordernisse des Bankbetriebs angepasst und erweitert. Das durch weitere Zukäufe arrondierte Grundstück wird heute mit Parkplätzen und einem separaten S-Forum genutzt. Die Kreissparkasse Böblingen möchte nun den Bereich grundlegend städtebaulich und
funktional neu ordnen. Hierzu soll nach Abbruch der vorhandenen Bausubstanz auf 7.100 m²
ein attraktiv gestaltetes Quartier entstehen, bestehend aus einem neuen Direktionsgebäude
mit S-Forum und einer ergänzenden Wohnbebauung in mehreren Gebäuden. Für den
privaten und öffentlichen Freiraum sollen prägende Elemente der vorhandenen Grünstruktur
gesichert und ausgebaut werden. Zukunftsfähige Lösungsansätze im Bereich Nachhaltigkeit
und Mobilität sind zentrale Bestandteile des Entwurfs.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
städtebaulichen Weiterentwicklung als gemischt genutztes Quartier als Dienstleistung- und
Wohnstandort nahe der historischen Altstadt von Leonberg auf Grundlage des Planfalls 3 für
die Wohnbebauung (SV 2019/312-001) und unter Berücksichtigung der beschlossenen
Eckpunkte (vgl. Sitzungsvorlage 2020/110). 25% der Wohnfläche soll nach den Kriterien der kommunalen Wohnraumstrategie mit bezahlbarem Wohnraum hergestellt werden.
Am 26.05.2020 hat der Gemeinderat die Auslobung der Mehrfachbeauftragung genehmigt
und die Verwaltung beauftragt, im Benehmen mit der Kreissparkasse Böblingen die
Mehrfachbeauftragung zur Neuordnung der Leonberger Direktion in der Grabenstraße als
planerische Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan zu unterstützen und zu
begleiten (vgl. Sitzungsvorlage 2020/110). Mit SV 2020/238-1 hat der Gemeinderat den Entwurf des Siegers der Mehrfachbeauftragung als Grundlage des Bebauungsplanentwurfs beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung) aufgestellt und durchgeführt werden.
Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung
Die Erfordernisse der Planaufstellung ergeben sich aus:
- der Notwendigkeit einer Neuordnung des Quartiers durch ein städtebauliches Konzept nach dem Abriss der Gebäude der Kreissparkasse Böblingen
- dem Neubau eines modernen Direktionsgebäudes mit ergänzenden Nutzungen
- den fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen für die der Realisierung der städtebaulichen Konzeption als Ergebnis der Mehrfachbeauftragung
- der erforderlichen Neuordnung der Verkehrsflächen einschließlich Fuß- und Radwegen, Parkierung und Bushaltestelle sowie des öffentlichen Raums
- dem Bedarf an innerstädtischem Wohnraum mit einem Anteil bezahlbarem (Miet-) Wohnraum
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ und der
Satzung über örtliche Bauvorschriften ist es, für einen innerstädtischen Bereich die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neuordnung und Aufwertung zu
schaffen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:
- die planungsrechtliche Umsetzung und Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Neuordnung des Gebiets
- die Durchmischung von Dienstleistung und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zur historischen Altstadt
- Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers im südöstlichen Bereich des Plangebiets;
- Von der hergestellten Wohnfläche soll 25% als bezahlbare (Miet-) Wohnraumfläche geschaffen werden mit einer Mieterwartung von 67% des ortsüblichen Mietpreisspiegels.
- Definition der Raumkanten am Kreuzungsbereich der Stuttgarter Straße / Graben-straße als „Tor zur Altstadt“
- Neuordnung der Verkehrsflächen einschließlich Fuß- und Radwegen, Parkierung und Bushaltestelle und Stärkung der öffentlichen Räume im Sinne einer qualitätvollen Stadtgestaltung
- Verbesserung der Parksituation durch Herstellung ausreichender öffentlicher und privater Stellplätze
- Entwicklung attraktiver Freibereiche und Sicherung des erhaltenswerten Baum-bestands sowie einer fußläufigen Durchquerung mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen der Altstadt und Engelberg.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet
von Leonberg, zwischen Stuttgarter Straße und der Grabenstraße. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 1,1 ha und wird in etwa wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die nördliche Grenze der Stuttgarter Straße (Teil von Flst. Nr. 1415), nördliche Grenze der Grabenstraße Flst. Nr. 166, einem Teil der nördlichen Grenze des Flurstücks 159 sowie die südliche Grenze des Flurstücks 165/6
- im Osten durch die Flurstücke 164/4, 165/6, 165/8, 165/10, 164/6, 164/15, 164/7 sowie die Untere Burghalde (Teil von Flst. Nr. 1643)
- im Süden durch die Flurstücke 160 sowie die Flurstücke 151/1, 154/1,154/2, 152/3, Teil von 151/1, 150/1 sowie 150/2
- im Westen durch die westliche Grenze der Grabenstraße (Teil von Flst. Nr. 166, den Kreuzungsbereich der Graf-Ulrich-Straße (Teil von Flst. Nr.159) sowie Flst. 111/2
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Planteil des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 15.09.2021.
Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Land-schaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 im westlichen Bereich als gemischte Baufläche und im östlichen Bereich als Wohnbaufläche sowie als Baufläche mit Kennzeichnung „Bauflächen mit besondere Durchgrünung“ dargestellt. Die Stuttgarter Straße ist zudem als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.
Der künftige Bebauungsplan kann damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Städtebauliche Konzeption
Städtebauliches Gesamtkonzept
Die städtebauliche Konzeption wird geprägt durch eine klare Baustruktur und eine der jeweiligen Situation angemessene Positionierung von Wohnbebauung und Bürogebäude (Sparkassendirektion). Das geplante Direktionsgebäude prägt als Solitär mit klaren Raumkanten zum öffentlichen Raum die städtebauliche Situation an der Ecke Graben-straße/ Stuttgarter Straße. Die geplante Wohnbebauung im Osten und Süden des Gebietes leitet zur überwiegend kleinteilig strukturierten Bestandsbebauung über. Bäume und Grünzäsuren gliedern das Quartier und bilden Frischluftschneisen sowohl in Ost- West- als auch in Nord-Süd-Richtung. Diese ermöglichen gleichzeitig kurze Fußwegeverbindungen u.a. von der Bushaltestelle in die angrenzenden Wohnquartiere. Die geplanten Wohngebäude selbst sind gegenüber den Hauptverkehrsstraßen zurückgesetzt, was Vorteile in Bezug auf Lufthygiene und Lärmschutz bietet. Die Gruppierung der geplanten Gebäude am südlichen Rand des Gebietes schafft lärmgeschützte Wohnhöfe mit hoher Aufenthaltsqualität und ermöglicht gleichzeitig den Erhalt von Bestandsbäumen. Die Gebäudevolumen sind durch Höhenversätze gegliedert, sodass angemessene Übergänge zum Baubestand im Süden und Osten erreicht werden. Das neue Quartier stellt sich, abgesehen von wenigen Kundenparkplätzen an der Stuttgarter Straße, autofrei dar. Die notwendigen Stellplätze werden in 2 Tiefgaragen mit Zu-/ Abfahrten an den jeweils äußeren Plangebietsrändern Stuttgarter Straße/ Grabenstraße) untergebracht.
Planung für den Verkehrsknoten „Sonnenkreuzung“
Als Grundlage zur städtebaulichen Entwicklung des Umfeldes der sog. Sonnenkreuzung, wurden durch ein externes Planungsbüro verkehrsplanerische Untersuchungen zur verkehrlich-funktionalen Optimierung angestellt (Richter-Richard, Aachen, 27.04.2019).
In diesem Rahmen wurde auch die Planung für einen Kreisverkehr untersucht und bewertet. Aufgrund des Platzbedarfs, der eingeschränkten Grundstücksverfügbarkeit, den ungünstigen topografischen Verhältnisse und fehlender Vorteile bei der Leistungsfähigkeit sowie aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit der Verkehrssteuerung, wird von der Planung eines Kreisverkehrs abgesehen.
Eine Verbesserung/ Stabilisierung der Verkehrssituation soll durch die baulich-funktionale Optimierung des bestehenden Knotenpunktes im Rahmen nachfolgender Straßenumbaumaßnahmen erreicht werden:
- Verbesserung der Verkehrssituation durch Verschiebung des Knotenpunktes um ca. 5,00 m nach Süden, verbunden mit einer verkehrsgerechten Ausrundung am Gasthaus Sonne.
- Verbesserungen für den Fußgänger- und Radfahrer und den Busverkehr (separate Busbucht) sowie
- begleitend eine Optimierung bei der Lenkung, Steuerung und Regulierung der Verkehrszuflüsse.
Die Optimierung des Verkehrsknotens erfordert ein Zurückspringen der zukünftigen Baukanten von der Grabenstraße, was zugleich Verbesserungen in Bezug auf den Luftaustausch und den Lärmschutz ermöglicht.
Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen und Auswirkungen auf die Bebauungsplanung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 12.10.2020 bis einschließlich 09.11.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 09.10.2020 gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Ebenso wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Beteiligungsportal digital zur Verfügung gestellt.
Die Stellungnahmen sind tabellarisch im Originaltext aufgelistet und den Abwägungsvorschlägen für den Gemeinderat jeweils gegenübergestellt (siehe Anlagen 2 - 3).
Es gingen Stellungnahmen ein, die zu Ergänzungen führten. Nach Bedarf wurden Sachverhalte tiefergehend ermittelt (u. a. durch Gutachten), so dass die Ergebnisse für die förmliche Auslegung in den Planentwurf eingearbeitet werden konnten.
Die Verwaltung empfiehlt, den Auslegungsbeschluss zu fassen.
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen acht Stellungnahmen ein (siehe Anlage 2).
Im Wesentlichen gingen Stellungnahmen zu folgenden Themen ein:
- Erhaltenswerte Bäume /Schutz während der Bauarbeiten
- Festsetzungen zur Anpflanzung und Dachbegrünung
- Vorkommen geschützter Arten
- Überplanung Am Sonnenrain und Verkehrsimmissionen für Anwohner
- Verkehrslärm- und Luftschadstoffuntersuchung
- geotechnische Untersuchung
- Stadtklima
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gingen 16 Stellungnahmen ein (siehe Anlage 3).
Im Wesentlichen gingen Stellungnahmen zu folgenden Themen ein:
- Immissionsschutz
- Artenschutz
- Erhaltenswerte Bäume
- Abwasser- / Niederschlagswasserbeseitigung
- Heilquellenschutzgebiet/Grundwasser
- Denkmalpflege,
- Bodenschutz
Wesentliche bereits vorliegende umweltrelevanten Stellungnahmen
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind Bestandteil der Beteiligung der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit (siehe Anlage 2)
Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage 3)
Begründung zum Bebauungsplan (siehe Anlage 6)
Fachgutachten/ fachliche Stellungnahmen (siehe Anlage 7-17)
- Geotechnische Stellungnahme als Grundlage für den Architektenwettbewerb Neubebauung am Standort der Kreissparkasse in Leonberg, Grabenstraße 20 (Flst. 163 und 164/4), Vees und Partner, Ingenieurbüro für Geotechnik, Leinfelden-Echterdingen, 25. März 2019
- Lärmschutz Stuttgarter Straße/ Grabenstraße, Leonberg. Schalltechnische Untersuchung zur Entwicklung des Gebietes „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße, ISIS Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz, Riedlingen, Juni 2021, Ergänzung 26. August 2021.
- Luftschadstoffgutachten – Neubebauungen im Bereich des Areals der Kreissparkasse Böblingen in Leonberg, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Januar 2020,
Neubebauung im Bereich des Areals der Kreisparkasse Böblingen in Leonberg - Stellungnahme zum Luftschadstoffgutachten, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe, 25. August 2021.
- Artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse Leonberg Sonnenkreuzung Kreisparkasse, Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, April 2019
- Baumbewertung, Pullwitt, Tiefbauamt Leonberg, 12.11.2018
- Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung Grabenstraße, Stuttgarter Straße, Kreissparkasse Leonberg, R. Hinkelbein, Filderstadt, 16. Januar 2019
- Ersteinschätzung Kreisverkehrsvarianten für den Knotenpunkt Stuttgarter Straße/ Grabenstraße, Planungsbüro Richter-Richard, Aachen, November 2018
- Verkehrszählung Gesamtbelastung Kfz Grabenstraße/ Stuttgarter Straße/ Feuerbacher Straße, GEOVISTA, 15.11.2018
- Machbarkeitsstudie zum Umbau der Sonnenkreuzung, Planungsbüro Richter-Richard, Aachen, 27. April 2019
Eckpunkte des Grundstückstauschvertrages/Städtebaulichen Vertrages
Zur Umsetzung des Bebauungsplans sowie des Vorhabens der Kreissparkasse sind in einem Grundstückstauschvertrag / Städtebaulichen Vertrag zum einen grundstücksrechtliche Regelungen zur Übertragung der im Rahmen der Gebietsentwicklung entstehenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen auf die Stadt und die Übertragung von städtischen Grundstücksflächen zur baulichen Entwicklung auf die Kreissparkasse vorzunehmen und zum anderen die definierten Entwicklungsziele für die überplanten Grundstücke zu vereinbaren.
Die wesentlichen Inhalte des Vertrages gliedern sich wie folgt:
Vertragsteil Grundstückstausch
Die Stadt hat mit Kaufvertrag vom 16.07.1987 auf der Grundlage des Bebauungsplans „Untere Burghalde“ von der Kreissparkasse Teilflächen der in die heutige Gebietsentwickung einbezogenen Grundstücke mit insg. ca. 244 m² zum Ausbau der Straße „Am Sonnenrain“ erworben. Der Vollzug des Vertrages wurde damals bis zum Ausbau der Straße – der bis heute nicht erfolgt ist – zurückgestellt. Durch die beabsichtigte Verschiebung der Wendeplatte an der Straße „Am Sonnenrain“ in östlicher Richtung ändern sich in diesem Bereich die tatsächlich auf die Stadt zu übertragenden Flächen. Die Korrektur erfolgt im Rahmen des zur Gebietsentwicklung abzuschließenden Grundstückstauschvertrages/ Städtebaulichen Vertrages.
Unter Berücksichtigung des aus dem Kaufvertrag vom 16.07.1987 bestehenden Übertragungsanspruches ergibt sich folgende Flächenbilanz:
Tauschfläche Stadt ca. 411 m²
(Bereich Grabenstraße / Stuttgarter Straße)
Übertragungsanspruch Stadt aus Kaufvertrag
vom 16.07.1987 (Bereich „Am Sonnenrain“) ca. 244 m²
zu verrechnende Gesamtfläche Stadt: ca. 655 m²
Tauschfläche Kreissparkasse: ca. 544 m²
(Grabenstraße, Stuttgarter Straße, Am Sonnenrain)
Mehrfläche Kreissparkasse: ca. 111 m²
Die Mehrfläche der Kreissparkasse ist entsprechend der vorgesehen Ausweisung im Bebauungsplan als Mischgebietsnutzung mit 580,- €/m² zu bewerten.
Bei einer Mehrfläche von ca. 111 m² beläuft sich der vorläufige Ausgleichsbetrag somit auf 64.380,-- Euro.
In Abhängigkeit der weiteren Abstimmungen zu der auf dem in den Flächentausch einbezogenen städtischen Grundstück Flst. 165/1 durch Dritte ausgeübte Nutzung von Stellplätzen ist gegebenenfalls das Stellplatzgrundstück der Kreissparkasse an der Unteren Burghalde mit 90 m² als Alternativstandort noch in diesen Flächentauch einzubeziehen.
- Kaufpreisfälligkeit 4 Wochen nach Eintragung Auflassungsvormerkung
- Regelungen zu Rechtsmängeln, Sachmängelhaftung
- Nachveranlagung KAG-Beiträge
- Kostentragung Vertrag und Vertragsvollzug durch Kreissparkasse
- Bestellung von Dienstbarkeiten
Städtebaulicher Vertragsteil:
- Definition von Quantitäten und Qualitäten Direktionsgebäude und Wohnungsbau: Freiflächen- und Fassadengestaltung, energetische Standards, Dachbegrünung, soziale Durchmischung, Barrierefreiheit, E-Ladeinfrastruktur etc.
-
Preisgebundener Wohnungsbau
25% der maßgeblichen Wohnfläche sind als Sozialmietwohnungen (Wohnungsmix von 1-2 Zimmerwohnungen bis 4-5 Zimmerwohnungen) für Mieterhaushalte mit Wohnberechtigungsschein des Lands Baden-Württemberg zu erstellen und die Belegung grundbuchrechtlich auf die Dauer von 30 Jahren ab Bezugsfertigkeit zu sichern. Bei der Erstvermietung muss die Netto-Kaltmiete mindestens um 33% gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) abgesenkt sein.
Für 30% der Sozialmietwohnungen – maximal für 10 Wohnungen - erhält die Stadt für den Bindungszeitraum das Belegungsrecht für Wohnungsnotfälle und für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung (städtisches Belegungsrecht).
Die Wohneinheiten müssen die jeweils geltenden Richtlinien des Landeswohnraum-förderprogrammes (VwV-Wohnungsbau BW 2020/2021, derzeit in der Fassung vom 29. Juni 2021 - Az.: 5-2711.1-20/21-) erfüllen. -
Stellplatznachweis mit 10% öffentlichen Stellplätzen (entsprechend Auslobung)
Wie vorstehend im Abschnitt städtebauliche Gesamtkonzeption ausgeführt, soll ein weitestgehend autofreies Quartier entwickelt werden. So sind in einer Parktasche an der Stuttgarter Straße nur wenige oberirdische Kurzzeitparkplätze für Kunden der Kreissparkasse vorgesehen. Die Ausweisung weiterer oberirdischer öffentlicher Stellplätze würde zum einen dem Ziel eines weitgehend autofreien Quartiers entgegenstehen und zum anderen, durch eine weitere Ein- und Ausfahrt die verkehrliche Situation im Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße / Grabenstraße verschärfen.
Dem geforderten öffentlichen Stellplatznachweis wird durch die Vereinbarung einer öffentlichen Nutzungsmöglichkeit der Tiefgarage unter dem Direktionsgebäude der Kreissparkasse während den üblichen Betriebszeiten Rechnung getragen. - Verlegung einer Wasserleitung im Bereich am Sonnenrain mit provisorischer Herstellung Straße einschließlich Kostentragung
- Verlegung Buswartehalle / Verteilerkästen an der Grabenstraße
- Baumschutz während der Baumaßnahme
- Einbringung von Verbauankern im Straßenraum für BV KSK / Baustelleneinrichtung
- Projektverantwortlicher der Stadt
Allgemeiner Vertragsteil
- Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien, falls der beabsichtigte Bebauungsplan nicht fristgerecht in Kraft tritt
- Bauverpflichtung
- Vertragsstrafen bei Verstößen gegen den Vertrag
- Rechtsnachfolgeregelungen
Weiteres Vorgehen
Die eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsschritten wurden von der Verwaltung geprüft (siehe Anlagen 2-3). Soweit erforderlich wurden diese in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Mit dem vorliegenden Entwurf kann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden. Als nächster Verfahrensschritt schließt sich danach die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat an. Werden keine Grundzüge der Planung berührt, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Der Grundstückstauschvertrag/Städtebauliche Vertrag ist auf der Grundlage der beschlossenen Eckpunkte auszuarbeiten und vor der öffentlichen Auslegung abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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711330233001 Stuttgarter Str/Grabenstr Grundstückserlöse |
2022 |
0 |
379.900 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 noch nicht veranschlagt |
|
711330236020 Stuttgarter Str/Grabenstr Grunderwerb |
2022 |
0 |
315.520
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Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 noch nicht veranschlagt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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