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16.11.2021 - 16 Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und geändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

3

4

 

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Beschluss

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 2-3).

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-7, in Leonberg wird unter Berücksichtigung der Ziffer 2.1 gebilligt.

    Maßgebend ist der Entwurf vom 15.09.2021 mit Begründung mit Stand vom 15.09.2021 (Anlagen 4 - 6).

 

2.1  Im Bereich des Gebäudes W3 sind die Festsetzungen wie folgt zu ändern:

 

  • Die EFH wird auf 402,00 m.ü.NN festgesetzt
  • Die HbA max für das zweitoberste Geschoss wird auf 9,30 m festgesetzt
  • Die HbA max für das oberste Geschoss wird auf 12,55 m festgesetzt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 15.09.2021 werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Eckpunkte des Grundstückstauschvertrages/Städtebaulichen Vertrages werden gemäß Sachvortrag als Grundlage zur Ausarbeitung des Vertrages beschlossen.

 

  1. Der Finanzbedarf mit Einzahlungen in Höhe von 379.900 EUR und Auszahlungen in Höhe von 315.520 EUR ist im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen.
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Anlagen zur Vorlage