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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.06.2017
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Beschlussvorschlag
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am 22. Juni 2017 folgende
Satzung zur Änderung der Satzung für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg
beschlossen:
§ 1 Änderung von § 2 Außerordentliche Form öffentlicher Bekanntmachung
§2 wird in folgender Fassung geändert:
§ 2 Außerordentliche Form öffentlicher Bekanntmachung
In dringenden Fällen und wenn eine öffentliche Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Leonberg“ nicht rechtzeitig möglich ist, sind öffentliche Bekanntmachungen durch Abdruck in der „Leonberger Kreiszeitung“ und in den örtlichen Mitteilungsblättern zulässig.
§2
In-Kraft Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Durch den vorgezogenen Redaktionsschluss des Leonberger Amtsblattes kann es zu Problemen mit Fristen für eine Veröffentlichung kommen. Sofern eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Leonberg“ aufgrund dessen nicht möglich ist, soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch über die „Leonberger Kreiszeitung“ und die örtlichen Mitteilungsblätter eine rechtmäßige öffentliche Bekanntmachung zu publizieren.
Ziele der Maßnahme
Eine rechtmäßige und fristgerechte Veröffentlichung soll trotz der Änderung des Redaktionsschlusses und des Erscheinungsdatums des Amtsblattes im Ausnahmefall möglich sein.
Sachverhalt/Sachstand
Durch den geänderten Erscheinungstermin des Amtsblattes der Stadt Leonberg von Donnerstag auf Mittwoch kann es in dringenden Fällen zu Problemen mit der rechtzeitigen Veröffentlichung von ortsüblichen Bekanntgaben kommen. Sofern aufgrund von Fristen eine Bekanntmachung in einem gewissen Zeitrahmen stattzufinden hat, soll aus diesem Grund die Satzung für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg entsprechend angepasst werden, dass eine rechtmäßige Veröffentlichung in der Leonberger Kreiszeitung möglich ist. Dies soll nur den Ausnahmefall betreffen, in dem eine Veröffentlichung im Amtsblatt aufgrund von Fristen nicht machbar ist. Der bisherige § 2 lautet:
§ 2
Außerordentliche Form öffentlicher Bekanntmachungen
Ist das Erscheinen des "Amtsblatts der Stadt Leonberg" infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so sind öffentliche Bekanntmachungen durch Abdruck in der "Leonberger Kreiszeitung" und in den örtlichen Mitteilungsblättern zulässig.
Hierüber ist jedoch nach Rückfrage beim Regierungspräsidium der Fall einer durch Fristen unmöglichen rechtzeitigen Veröffentlichung nicht abgedeckt. Auch das Regierungspräsidium empfiehlt daher eine Satzungsänderung nach der von uns vorgeschlagenen Formulierung.
Weiteres Vorgehen
Die Satzung für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg wird durch die Verwaltung entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses geändert.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
