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27.06.2017 - 19 Änderung der Satzung für öffentliche Bekanntmac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung:

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Beschluss

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am 22. Juni 2017 folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Leonberg

 

beschlossen:

 

§ 1 Änderung von § 2 Außerordentliche Form öffentlicher Bekanntmachung

 

§2 wird in folgender Fassung geändert:

 

§ 2 Außerordentliche Form öffentlicher Bekanntmachung

In dringenden Fällen und wenn eine öffentliche Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Leonberg“ nicht rechtzeitig möglich ist, sind öffentliche Bekanntmachungen durch Abdruck in der „Leonberger Kreiszeitung“ und in den örtlichen Mitteilungsblättern zulässig.

 

 

§2

 

In-Kraft Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.