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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Sanierung und Anpassung der Bistroküche im Leobad wird genehmigt.

 

  1. Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 465.000.- €/brutto für die

Sanierung und Anpassung der Bistroküche werden genehmigt.

 

  1. Der Beauftragung des Büros Hartmut Klumpp GmbH, Kreuzstr. 43, 71723

Großbottwar, zur Planung und Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung der

Bistroküche, auf Basis der HOAI wird zugestimmt.

 

  1. Von der Erhöhung der anrechenbaren Kosten für die zusätzlich benötigten

Planungsleistungen, durch die für die Sanierung des Leobads beauftragten

Fachplaner, wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Deckungsvorschlag für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 365.000.-

€ im Jahr 2019, sowie die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

100.000.- € im Jahr 2020, werden genehmigt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen des Sanierungsbeschlusses zum Leobad wurden nur technisch notwendige

Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Die Küche des Bistros im Leobad gehört nicht zum

Bereich der beschlossenen Sanierungen. Die vorhandene Küche ist alt, wurde aber regelmäßig in Stand gesetzt und notwendige Reparaturen vorgenommen.

Aktuell sind mehrere Geräte, z.B. Fritteuse, Grill, Spülmaschine, etc. ohne Funktion und müssen erneuert werden.

 

Die Elektroanlage wurde in der Vergangenheit ebenfalls regelmäßig überprüft und notwendige Reparaturen durchgeführt. Der jetzige Pächter hat allerdings von häufigen

Ausfällen einzelner Stromkreise berichtet, zu denen es in letzter Zeit vermehrt gekommen ist.

Der für das Leobad beauftragte Elektroplaner hat sich einen ersten Eindruck von der Anlage

verschafft und kommt zu dem Schluss, dass zwingend diverse Leitungen und Komponenten

im Verteiler getauscht und umgebaut werden müssen und empfiehlt die Elektroanlage

komplett zu sanieren.

 

Notwendige Ertüchtigung des Ist-Zustands:

Die Kosten für die notwendige Erneuerung der vorhandenen Geräte, die Sanierung der Elektroanlage und der baubegleitenden Maßnahmen, z.B. Fliesenerneuerungen, diverse Anpassarbeiten, stellen sich wie folgt dar:

 

Bauliche Maßnahmen:     40.000 €

Kücheneinrichtung und –technik:     50.000 €

Elektrotechnik:                      60.000 €

Summe Baukosten:     150.000 €

daraus ca. 30% Honorar     45.000 €

Summe Baukosten (netto)   195.000 €

zzgl. MwSt.                        37.050 €

Summe Baukosten (brutto)    232.050 €

 

 

Tatsächlich entspricht die Einrichtung inzwischen nicht mehr dem aktuellen Stand einer

professionellen Gastronomie, die darauf ausgerichtet ist, effizient zu arbeiten und die Gäste zügig mit einer angemessenen Bandbreite an Speisen zu versorgen.

 

Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung könnte die Küche zwar wieder in Betrieb

genommen werden, trotzdem formuliert der letzte Kontrollbericht der

Lebensmittelüberwachung: „Im Hinblick auf die Ist-Situation wäre die Neueinrichtung

hinsichtlich der Personalsituation, der Energieersparnis und der vorhandenen Einrichtung

(stillgelegter Kessel, stillgelegte Kippbratpfanne, nur zwei reguläre Fritteusen, wenig

Kühlmöglichkeiten etc.) zu begrüßen.“

 

Der vorhandene Aufbau der Einrichtung führt während der Stoßzeiten mit entsprechenden Wartezeiten zu Schlangenbildung. Es ist ein hoher Personalaufwand durch weite und

umständliche Wege notwendig.

 

Vor Ort haben Gespräche mit dem bisherigen (und voraussichtlich zukünftigen) Pächter

Herrn Etemi, Mitarbeitern des Gebäudemanagements, des Sportamtes und Küchenplanern

stattgefunden.

Um das Bistro zukunftsfähig zu machen, ist eine Sanierung und damit verbunden eine Optimierung der Einrichtung und der technischen Anlagen, somit auch der Abläufe im Betrieb, zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. Andernfalls wird es schwierig

werden sich mit einem Pächter zu einigen oder ein Umbau müsste voraussichtlich in den

kommenden Jahren erfolgen, was wiederum der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat kurz

nach der Gesamtsanierung kaum zu vermitteln sein wird.

 

Erneuerung und zukunftsfähige Anpassung der Bistroküche

Die Kosten für die Erneuerung und zukunftsfähige Anpassung der Kücheneinrichtung und   –technik, die Sanierung der Elektro- und Abluftanlage und der baubegleitenden Maßnahmen, stellen sich wie folgt dar:

 

Bauliche Maßnahmen:     50.000 €

Kücheneinrichtung und –technik:   130.000 €

Kühltechnik:        30.000 €

Lüftungstechnik:       30.000 €

Elektrotechnik:                      60.000 €

Summe Baukosten:     300.000 €

daraus ca. 30% Honorar     90.000 €

Summe Baukosten (netto)   390.000 €

zzgl. MwSt.                        74.100 €

Summe Baukosten (brutto)    464.100 €

 

Nach Beauftragung des Küchenplaners und unter Einbeziehung der Fachplaner des

Leobads wird die Küchenplanung vorangetrieben.

Der Energieverbrauch wird durch moderne, effektive Geräte und der technischen

Ausstattung der neuen Einrichtung erheblich reduziert.

 

Das Ziel soll ein moderner Aufbau mit wenig Schlangenbildung und einer optimalen

Bedienbarkeit, sowohl in den Stoßzeiten wie auch in den Zeiten mit weniger Betrieb,

sein.

Durch die Bereitstellung einer modernen und leistungsfähigen Küchenausstattung werden die Chancen der Verpachtung, auch in der Zukunft, deutlich erhöht. Ferner ist eine entsprechend höhere Pacht anzusetzen.

 

Zur Realisierung der Sanierung der Bistroküche werden die mit der Sanierung des Leobads

beauftragten Planer, über die Erhöhung deren anrechenbaren Kosten, beauftragt.

 

Zur Planung und Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung (Kücheneinrichtung) wird

ein zusätzlicher Planer benötigt.

Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der

Vergabeverordnung - VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB-für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV),

bedarf es keines VgV- Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl. Die

Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) können vielmehr im sog. Unterschwellen- vergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO - an ein geeignetes, qualifiziertes Büro durch die Verwaltung vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften

zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf

Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im

Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO

so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den

besonderen Umständen möglich ist.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs.

2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Fachplaner

zur Abgabe eines Angebots angefragt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung zur

Realisierung des Bauvorhabens ‘Sanierung Bistroküche‘ an das Büro Hartmut Klumpp

GmbH, Kreuzstr. 43, 71723 Großbottwar, auf Basis der HOAI zu vergeben. Das sich aus der

Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus

den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beträgt dabei rd. 32.000,00 €/brutto.

 

Das Bistro soll gemeinsam mit dem Leobad am 09.05.2020 eröffnet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leobad

 

 

 

 

Sanierung der Bistroküche

2019

 

365.000

Deckungsvorschlag GHR

– Fassadensanierung;

Auszahlung in 2019 und

VE in 2020

Investitionsauftrag 7 2110

030 7004

 

 

 

 

 

 

2020

 

100.000

Wird im HH-Plan-Entwurf

2020 veranschlagt

 

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