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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Leobad - Sanierung der Bistroküche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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18.09.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.09.2019
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Beschlussvorschlag
- Die Sanierung und Anpassung der Bistroküche im Leobad wird genehmigt.
- Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 465.000.- €/brutto für die
Sanierung und Anpassung der Bistroküche werden genehmigt.
- Der Beauftragung des Büros Hartmut Klumpp GmbH, Kreuzstr. 43, 71723
Großbottwar, zur Planung und Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung der
Bistroküche, auf Basis der HOAI wird zugestimmt.
- Von der Erhöhung der anrechenbaren Kosten für die zusätzlich benötigten
Planungsleistungen, durch die für die Sanierung des Leobads beauftragten
Fachplaner, wird Kenntnis genommen.
- Der Deckungsvorschlag für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 365.000.-
€ im Jahr 2019, sowie die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
100.000.- € im Jahr 2020, werden genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Sanierungsbeschlusses zum Leobad wurden nur technisch notwendige
Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Die Küche des Bistros im Leobad gehört nicht zum
Bereich der beschlossenen Sanierungen. Die vorhandene Küche ist alt, wurde aber regelmäßig in Stand gesetzt und notwendige Reparaturen vorgenommen.
Aktuell sind mehrere Geräte, z.B. Fritteuse, Grill, Spülmaschine, etc. ohne Funktion und müssen erneuert werden.
Die Elektroanlage wurde in der Vergangenheit ebenfalls regelmäßig überprüft und notwendige Reparaturen durchgeführt. Der jetzige Pächter hat allerdings von häufigen
Ausfällen einzelner Stromkreise berichtet, zu denen es in letzter Zeit vermehrt gekommen ist.
Der für das Leobad beauftragte Elektroplaner hat sich einen ersten Eindruck von der Anlage
verschafft und kommt zu dem Schluss, dass zwingend diverse Leitungen und Komponenten
im Verteiler getauscht und umgebaut werden müssen und empfiehlt die Elektroanlage
komplett zu sanieren.
Notwendige Ertüchtigung des Ist-Zustands:
Die Kosten für die notwendige Erneuerung der vorhandenen Geräte, die Sanierung der Elektroanlage und der baubegleitenden Maßnahmen, z.B. Fliesenerneuerungen, diverse Anpassarbeiten, stellen sich wie folgt dar:
Bauliche Maßnahmen: 40.000 €
Kücheneinrichtung und –technik: 50.000 €
Elektrotechnik: 60.000 €
Summe Baukosten: 150.000 €
daraus ca. 30% Honorar 45.000 €
Summe Baukosten (netto) 195.000 €
zzgl. MwSt. 37.050 €
Summe Baukosten (brutto) 232.050 €
Tatsächlich entspricht die Einrichtung inzwischen nicht mehr dem aktuellen Stand einer
professionellen Gastronomie, die darauf ausgerichtet ist, effizient zu arbeiten und die Gäste zügig mit einer angemessenen Bandbreite an Speisen zu versorgen.
Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung könnte die Küche zwar wieder in Betrieb
genommen werden, trotzdem formuliert der letzte Kontrollbericht der
Lebensmittelüberwachung: „Im Hinblick auf die Ist-Situation wäre die Neueinrichtung
hinsichtlich der Personalsituation, der Energieersparnis und der vorhandenen Einrichtung
(stillgelegter Kessel, stillgelegte Kippbratpfanne, nur zwei reguläre Fritteusen, wenig
Kühlmöglichkeiten etc.) zu begrüßen.“
Der vorhandene Aufbau der Einrichtung führt während der Stoßzeiten mit entsprechenden Wartezeiten zu Schlangenbildung. Es ist ein hoher Personalaufwand durch weite und
umständliche Wege notwendig.
Vor Ort haben Gespräche mit dem bisherigen (und voraussichtlich zukünftigen) Pächter
Herrn Etemi, Mitarbeitern des Gebäudemanagements, des Sportamtes und Küchenplanern
stattgefunden.
Um das Bistro zukunftsfähig zu machen, ist eine Sanierung und damit verbunden eine Optimierung der Einrichtung und der technischen Anlagen, somit auch der Abläufe im Betrieb, zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. Andernfalls wird es schwierig
werden sich mit einem Pächter zu einigen oder ein Umbau müsste voraussichtlich in den
kommenden Jahren erfolgen, was wiederum der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat kurz
nach der Gesamtsanierung kaum zu vermitteln sein wird.
Erneuerung und zukunftsfähige Anpassung der Bistroküche
Die Kosten für die Erneuerung und zukunftsfähige Anpassung der Kücheneinrichtung und –technik, die Sanierung der Elektro- und Abluftanlage und der baubegleitenden Maßnahmen, stellen sich wie folgt dar:
Bauliche Maßnahmen: 50.000 €
Kücheneinrichtung und –technik: 130.000 €
Kühltechnik: 30.000 €
Lüftungstechnik: 30.000 €
Elektrotechnik: 60.000 €
Summe Baukosten: 300.000 €
daraus ca. 30% Honorar 90.000 €
Summe Baukosten (netto) 390.000 €
zzgl. MwSt. 74.100 €
Summe Baukosten (brutto) 464.100 €
Nach Beauftragung des Küchenplaners und unter Einbeziehung der Fachplaner des
Leobads wird die Küchenplanung vorangetrieben.
Der Energieverbrauch wird durch moderne, effektive Geräte und der technischen
Ausstattung der neuen Einrichtung erheblich reduziert.
Das Ziel soll ein moderner Aufbau mit wenig Schlangenbildung und einer optimalen
Bedienbarkeit, sowohl in den Stoßzeiten wie auch in den Zeiten mit weniger Betrieb,
sein.
Durch die Bereitstellung einer modernen und leistungsfähigen Küchenausstattung werden die Chancen der Verpachtung, auch in der Zukunft, deutlich erhöht. Ferner ist eine entsprechend höhere Pacht anzusetzen.
Zur Realisierung der Sanierung der Bistroküche werden die mit der Sanierung des Leobads
beauftragten Planer, über die Erhöhung deren anrechenbaren Kosten, beauftragt.
Zur Planung und Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung (Kücheneinrichtung) wird
ein zusätzlicher Planer benötigt.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung - VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB-für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV- Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl. Die
Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) können vielmehr im sog. Unterschwellen- vergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO - an ein geeignetes, qualifiziertes Büro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf
Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im
Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO
so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den
besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs.
2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Fachplaner
zur Abgabe eines Angebots angefragt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung zur
Realisierung des Bauvorhabens ‘Sanierung Bistroküche‘ an das Büro Hartmut Klumpp
GmbH, Kreuzstr. 43, 71723 Großbottwar, auf Basis der HOAI zu vergeben. Das sich aus der
Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus
den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beträgt dabei rd. 32.000,00 €/brutto.
Das Bistro soll gemeinsam mit dem Leobad am 09.05.2020 eröffnet werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Leobad |
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Sanierung der Bistroküche |
2019 |
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365.000 |
Deckungsvorschlag GHR – Fassadensanierung; Auszahlung in 2019 und VE in 2020 Investitionsauftrag 7 2110 030 7004 |
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2020 |
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100.000 |
Wird im HH-Plan-Entwurf 2020 veranschlagt |
