Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltungsmanagement der Stadthalle
- Schaffung einer Stelle für das Veranstaltungsmanagement
- Ausschreibung der Stelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.07.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.07.2019
|
Beschlussvorschlag
- Im Bereich der Stadthalle wird eine Stelle für einen Veranstaltungsmanager / Hallenmanager befristet auf zunächst fünf Jahre neu geschaffen.
- Die Stelle wird nach EG 13 eingestuft.
- Der Mehraufwand 2019 wird gedeckt durch Wenigeraufwand bei den Personalausgaben.
- Die Stelle wird entsprechend der als Anlage beigefügten Stellenausschreibung ausgeschrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Für den Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg, soll, aufgrund einer Beratung im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 11.04.2019, die Stelle eines Hallenmanagers / Veranstaltungsmanagers geschaffen werden.
Ziel dieser Maßnahme ist, den Abmangel der Stadthalle signifikant zu reduzieren. Dazu sollten von Bewerbern vor allem Kenntnisse aus dem Bereich Veranstaltungs- oder Eventmanagement, Kundengewinnung und/oder Betriebswirtschaft mitgebracht werden.
Die Stelle soll nach EG 13 eingestuft werden. Die Eingruppierung orientiert sich an einem jährlichen Entgelt in Höhe von 75.000 Euro, das in der Endstufe 6 erreicht wird. Mit den Arbeitgeberanteilen an den Sozialabgaben und sonstigen Umlagen beträgt der Gesamtaufwand für den Arbeitgeber pro Jahr etwa 95.000 Euro plus die jeweiligen Tarifsteigerungen. Für 2019 fallen voraussichtlich nur noch Kosten in Höhe von 8.000 Euro an. Die Kosten können durch Wenigeraufwand bei den Personalkosten gedeckt werden, weil eine Stelle wg. langer Krankheit aus der Lohnfortzahlung gefallen ist.
Die Stelle soll zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Vor Ablauf der Befristung kann evaluiert werden, ob das Ziel der Stellenschaffung erreicht wurde und wie konzeptionell weiter verfahren werden soll.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
|
|
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Personalkosten (Gehalt Dez.) |
2019 |
0 |
8.000 |
Kein Ansatz eingeplant, keine Stelle vorhanden. Deckung durch Wenigeraufwand im Personalbudget (wg. langer Krankheit). |
|
Personalkosten |
2020 |
|
95.000 |
Ist in den Wirtschaftsplan aufzunehmen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
33,8 kB
|
