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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird für das geplante Bebauungsplangebiet „Hinter den Gärten“ in der Gemarkung Warmbronn die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
    (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.

 

Sie trägt die Bezeichnung


“Hinter den Gärten“

 

Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “Hinter den Gärten“ vom 03.06.2019, Büro Käser Ingenieure, Fellbach dargestellt. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,90 ha.

 

Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungsausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB).
 

  1. Die Durchführung der Umlegung “Hinter den Gärten“ wird gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg übertragen.
     
  2. Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt / Sachstand

Zur städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebietes „Hinter den Gärten“ in Warmbronn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Zur Bereitstellung der auf der Grundlage dieses Bebauungsplans für Erschließungsanlagen erforderlichen Flächen und zur Neuordnung der Grundstücke sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Nachdem nicht mit allen Grundstückseigentümern aufschiebend bedingte Kaufverträge zur Übernahme der Grundstücke durch die Stadt abgeschlossen werden konnten, hat der Gemeinderat am 26.03.2019 beschlossen, das Gebiet im Rahmen einer vereinbarten amtlichen Umlegung zu entwickeln.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Durchführung der Umlegung “ Hinter den Gärten“ obliegt gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg, der gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch - BauGB-DVO) vom 2. März 1998 in der letzten Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114) gebildet wird.

 

 

Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.

 

Um das gesetzliche Umlegungsverfahren zeitnah zum Bebauungsplanverfahren durchführen zu können, ist als nächster Schritt das Verfahren durch den Gemeinderat anzuordnen und der Umlegungsausschuss gem. § 46(2) BauGB mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen.

Als vermessungstechnischer Sachverständiger gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung soll für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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