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23.07.2019 - 10 Bebauungsplangebiet "Hinter den Gärten", Warmbron...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich:

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Beschluss

 

  1. Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird für das geplante Bebauungsplangebiet „Hinter den Gärten“ in der Gemarkung Warmbronn die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
    (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.

 

Sie trägt die Bezeichnung


“Hinter den Gärten“

 

Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “Hinter den Gärten“ vom 03.06.2019, Büro Käser Ingenieure, Fellbach dargestellt. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,90 ha.

 

Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungsausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB).
 

  1. Die Durchführung der Umlegung “Hinter den Gärten“ wird gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg übertragen.
     
  2. Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt.

 

  1. Sofern rechtlich möglich, soll innerhalb von 5 Jahren ab dem jeweiligen Verkauf von Grundstücken oder bei Eigentümern ab Gültigkeit des Objektbeschlusses eine Verpflichtung zur Bebauung bestehen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage