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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt, das Tarifangebot für das Parkhaus Altstadt und das Parkhaus Bahnhof um die Möglichkeit des Handyparkens (Erwerb eines elektronischen Tickets) zu ergänzen. Die Einstellbedingungen sind entsprechend zu verändern.

 

  1. Zum Betrieb des Handyparkens schließen die Stadtwerke mit der Firma sunhill technologies GmbH, Erlangen, eine Vereinbarung über die Systemeinführung von TraviPay®Park ab dem 01.05.2019 ab. Der Systembetrieb erfolgt über die Abrechnungsplattform von sunhill technologies mit verschiedenen gängigen Bezahlkanälen (Mobilfunkanbieter, Kredit- oder ec-Karte, Lastschrift) Die Laufzeit der Vereinbarung geht bis zum 30.04.2024 und verlängert sich ohne Kündigung um jeweils zwei Jahre.

 

  1. Zur Sicherung der Gebührenstabilität in den Parkhäusern verbleiben die Transaktionskosten beim Parkhausnutzer.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Sachstand

Auf Antrag des Gemeinderats soll das Tarifangebot für das Parkhaus Altstadt und das Parkhaus Bahnhof um die Möglichkeit des Handyparkens, sprich Erwerb eines elektronischen Tickets, ergänzt werden.

Bereits im letzten Jahr hatten die Stadtwerke mit der Firma sunhill technologies GmbH, die mit vielen großen Parkraumbewirtschaftern und Städtenzusammenarbeitet, Kontakt aufgenommen und sich das System erläutern lassen.

Am 16.11.2017 wurde dann dem Verwaltungsausschuß das Unternehmen und das Parken mit TraviPay per Präsentation vorgestellt. Die Präsentation sowie die Qualitätsmerkmale  sind als Anlage beigefügt. 

Mit Einführung des TraviPay-Systems besteht für den Parkhausnutzer die Möglichkeit, entweder beim Einfahren in das Parkhaus ein elektronisches Ticket zu lösen und auch zu verlängern oder ein am Parkscheinautomaten gelöstes Parkticket elektronisch zu  verlängern.

Für den Parkhausnutzer kommen neben den Parkgebühren noch Transaktionskosten für das                                                 Lösen des elektronischen Tickets hinzu.

Von sunhill technologies wird für einen nicht registrierten Nutzer ein Aufpreis von 14 % der Parkhausgebühr und 0,14 € SMS-Gebühr erhoben. Für einen registrierten Kunden erhebt  die Firma 10 % der Parkhausgebühr und 0,10 € an SMS-Gebühr. Bei einer Parkhausgebühr von 1.- € würden beispielsweise bei einem nicht registrierten Kunden 1,28 € und und bei einem registrierten Kunden 1,20 € anfallen

In der Anlage sind die Parkgebühren der Stadtwerke und die entsprechenden Gesamt-gebühren von sunhill technologies  als  Vergleich aufgelistet.

Die Laufzeit der Vereinbarung ist fünf Jahre, beginnend mit dem 01.05.2019. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung um jeweils zwei Jahre.

Sunhill wird von Apcoa empfohlen, dem europaweit größten Betreiber von Parkhäusern.

Weiteres Vorgehen

  • Abschluss des Vertrags mit der Fa. sunhill technologies GmbH
  • Anpassung der Einstellbedingungen
  • Begleitung der Einführung durch geeignete Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Übernahme der Transaktionskosten durch die Stadtwerke. Dies könnte je nach Nutzerverhalten zu Mehrkosten von rund 25.000 Euro führen, die aber dann möglicherweise über eine Tarifanpassung auszugleichen wären.

 

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Finanz. Auswirkung

Sofern die Betriebskosten beim Parkhausnutzer verbleiben, entstehen für die Stadtwerke Leonberg keine gesonderten Betriebskosten. Für die Einführung entstehen einmalig Kosten für die Ergänzung eines Moduls der Handauslesegeräte von insgesamt ca. 1.000 Euro. Kosten für die werbliche Begleitung der Einführung des Handy-Parkens können über das Werbebudget im Wirtschaftsplan 2019 abgerufen werden. 

 

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Anlagen

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