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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Beauftragung für die Fachplanungsleistungen auf Basis der HOAI an das Ingenieurbüro Ulrich Korb, Dillmannstrasse 17, 70193 Stuttgart wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Beratungsleistungen (z.B. Schallschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

Zusammenfassung des Sachverhalts

Für die Beheizung und Belüftung von JKG und Stadtbücherei sind 2 größere Lüftungsanlagen vorhanden. Die Lüftungsgeräte wurden in den Jahren 1998 und 1999 eingebaut und sind mit effizienten Systemen zur Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Energie aus der (verbrauchten) Fortluft wird zu einem großen Teil der (frischen) Zuluft zugeführt.

Da viele innenliegende Räume versorgt werden müssen, ergeben sich hohe Laufzeiten aller Komponenten (z.B. Ventilatoren, Regelventile, Stellmotoren).

Zunehmend häufiger sind Reparaturen an den Anlagen erforderlich und manche, hochbelastete Bestandteile (z.B. spezielle Lüftungsklappen) sind im Falle eines Defekts  nicht mehr lieferbar und müssten provisorisch und ineffizient betrieben werden.

 

Im Falle größerer Defekte ist eine Beheizung und Belüftung des Gebäudekomplexes nicht gesichert. Eine Erneuerung der beiden Lüftungsanlagen ist daher erforderlich.

 

Förderprogramm Klimaschutz Plus des Landes (L-Bank):

Die Maßnahme ist nicht förderfähig, weil keine nennenswerte Energieeinsparung zu erwarten ist.

 

Die Verwaltung schlägt  vor, die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Ulrich Korb, Dillmannstrasse 17, 70193 Stuttgart zu vergeben.

Herr Korb war bereits in der Vergangenheit im Gebäude planerisch mit der Lüftungsanlage und der Sanierung der  Brandschutzklappen im Luftkanalnetz befasst.

 

 

 

 

Ziel der Maßnahme

Gewährleistung einer zuverlässigen Beheizung und Belüftung des Gebäudes

 

Weiteres Vorgehen

Mit den Planungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung der Beauftragung durch den Gemeinderat zu beginnen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Entwurfsplanung inkl. Kostenschätzung dem Gemeinderat im Dezember 2018 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt werden kann.

   

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Beauftragung eines anderen Fachingenieurbüros, was jedoch eine Ausführung der ersten Sanierungsstufe in  2019 gefährdet.

 

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Erneuerung der Lüftungsanlagen

 

 

 

 

7 2110 041 7001 JKG

2018

50.000

50.000

Planungsrate gesamt

7 2110 041 7001 JKG

2019

166.000

166.000

Lüftungsanlage 1

Schule

7 2720 001 7001 Bücherei

 

2019

24.000

24.000

Lüftungsanlage 1

Anteil Bücherei

7 2110 041 7001 JKG

 

 

7 2720 001 7001 Bücherei

 

 

2020

 

 

2020

 

131.000

 

 

19.000

131.000

 

 

19.000

 

Lüftungsanlage 2

Schule

 

Lüftungsanlage 2

Anteil Bücherei

 

 

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