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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (Stand: August 2018) wird zur Kenntnis genommen und den darin beschriebenen vorläufigen Sanie­rungszielen sowie dem Maßnahmen- und Kostenkonzept zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Förderantrag zur Aufnah­me in das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“ sowie parallel in das Landes­sanierungsprogramm zum Programmjahr 2019 zu stellen. Entsprechende komple­mentäre Eigenmittel sind in den Entwurf des Haushaltsplans einzustellen.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Durchführung sog. Vorbereitender Untersuchungen ist regelmäßig der Einstieg in einen Förderantrag zur Aufnahme des potentiellen Sanierungsgebietes in ein Bund- Länder- Sanie­rungsprogramm oder parallel in das Landessanierungsprogramm. Neben der Abarbeitung formaler Themen erfolgt u.a. auch eine Behördenbeteiligung. Weiterhin wird ein erstes Maß­nahmenkonzept erstellt und mit vorläufigen förderfähigen Kosten hinterlegt.

 

Das Untersuchungs- und potentielle Sanierungsgebiet umfasst den Stadtpark mit Bürger­platz, das Reiterstadion mit Festplatz sowie die Steinstrasse als vernetzendes Element.

 

Wesentliche Sanierungsziele liegen in der Modernisierung der städtischen Gebäudeinfra­struktur (z.B. Stadthalle, Reiterstadion) sowie in der gestalterischen Aufwertung der öffent­lichen Räume (z.B. Stadtpark, Bürgerplatz, Festplatz). Im Falle einer Programmaufnahme könnten, vorbehaltlich einer endgültigen Bewilligung durch übergeordnete Behörden, solche (städtischen) Projekte durch Zuschüsse gefördert werden. Die Antragstellung ist bis spätes­tens 31. Oktober 2018 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg einzureichen. Ein ca. 2- wöchiger Vorlauf beim Regierungspräsidium Stuttgart ist entsprechend zu berücksichtigen.

Nach Programmentscheidung im Frühjahr 2019 kann im Falle eines positiven Förderbe­scheids das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und die einzelnen Teilprojekte planerisch konkretisiert werden. Derzeit ist für eine Laufzeit von mindestens 8 Jahren mit förderfähigen Kosten in Höhe von ca. 17 Mio Euro zu rechnen. Bund und Land tragen hierzu maximal 60 % als Zuschüsse.

 

Ziele der Maßnahme

        Antragstellung zur Aufnahme in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ bzw. in das Landessanierungsprogramm.

        Akquise von Fördermitteln zur Umsetzung baulicher und gestalterischer Maßnahmen im Bereich „Stadtpark/ Reiterstadion“.

 

Sachverhalt/Sachstand

Vorbemerkungen

Die Durchführung von Sanierungsverfahren nach dem Besonderen Städtebaurecht im Bau­gesetzbuch (BauGB) hat in Leonberg eine sehr lange Tradition: Beginnend mit experimen­tellen Maßnahmen in Eltingen und Warmbronn (Wohnumfeldprogramm „WUP“) lagen deut­liche Schwerpunkte in den historischen Stadtkernen der Altstadt Leonberg (2 Sanierungsge­biete), ergänzt um ein weiteres Sanierungsgebiet in Höfingen. Das letzte förmlich festgelegte Sanierungsgebiet wurde im Gewerbegebiet Hertich („Imagezone Glems“) ausgewiesen. Die noch bis 2021 laufende Stadtumbaumassnahme „Leonberg-Mitte“ wird in einem Sonderpro­gramm der Stadtsanierung geführt.

 

Programmausschreibung

Auf der Grundlage des Plankonzepts „Grünraumvernetzung Kernstadt Leonberg“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. April 2018 die Durchführung sog. Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt am 16. Mai 2018 öffentlich bekanntgemacht. Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat diese Unter­suchungen zwischenzeitlich durchgeführt und ein entsprechendes Massnahmenkonzept in Verbindung mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet.

 

Unabhängig davon hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg das Förderprogramm zwischenzeitlich für das Jahr 2019 veröffentlicht. Dem­nach stellt das Land für das Jahr 2019 rund 140 Millionen Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung. Die Höhe der Finanzhilfen des Bundes für die Bund-Länder-Programme wird im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2019 noch festgelegt. Insoweit ist eine Ab­schätzung möglicher Erfolgsaussichten für den städtischen Antrag derzeit noch nicht mög­lich. Es ist aber davon auszugehen, dass -wie auch in den Vorjahren- die Sanierungspro­gramme finanziell überzeichnet sind. Die Stadt wird im Rahmen der Antragstellung neben der guten Vorbereitung des aktuellen Projekts auf die seit Jahrzehnten bestehende, erfolg­reiche und konstruktive Zusammenarbeit mit den Bewilligungsbehörden und die guten Er­gebnisse der bisherigen Sanierungsförderung verweisen.

 

Städtebauliche Mängel und Mißstände im Untersuchungsgebiet

Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder seiner sonstigen Beschaffenheit den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht. Des Weiteren liegen städtebauliche Missstände vor, wenn das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen.

Die Untersuchungen haben ergeben, dass im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände vorliegen, zu deren Behebung Sanierungsmaßnahmen nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches erforderlich sind.

 

Basierend auf der planerischen Einschätzung lassen sich wesentliche städtebauliche Missstände wie folgt für das Untersuchungsgebiet „Stadtpark/ Reiterstadion“ feststellen:


Strukturelle Mängel

-          mindergenutzte Flächen (Reiterstadion mit Festplatz und angrenzende Grundstücke)

-          innerörtliche Potenzialfläche zur Nutzungsänderung (z.B. Wohnnutzungen, siehe Flächennutzungsplan).

 

Funktionale Mängel

-          fehlende/ undefinierte Zugänge in den Stadtpark (z.B. Neuköllner Straße, Ostertag-straße, Fichtestraße)

-          Gefahrenstellen/ unübersichtliche Verkehrssituationen/ Konflikte Verkehrsteilnehmer/ fehlende Querungsmöglichkeiten

-          hohes Verkehrsaufkommen mit Immissionsbelastungen, Barrierewirkung der Straßentrasse

-          Orte mit fehlender vermittelter Sicherheit (Zugänge, Unterführung, Wegeführung)

-          mangelhafte Durchwegung (z.B. zwischen Stein- und Fichtestraße)

-          mangelhafte Erschließung.

 

Räumliche Missstände/ Ortsbild

-          Gestaltungsmängel im öffentlichen Raum, mangelnde Aufenthaltsqualität (Bürger­platz, Stadtpark mit baulichen Elementen, Beleuchtung, Bepflanzung, Möblierung, Reiterstadion mit Festplatz)

-          fehlendes Straßenbegleitgrün/ fehlende gestalterische Verknüpfung

-          fehlende städtebauliche Fassung/ fehlende Raumkante und Adressbildung

-          hoher Versiegelungsgrad (z.B. Festplatz am Reiterstadion)

-          mangelnde Gehölzpflege und Hangsicherung (z.B. Stadtpark).

 

Bauliche Missstände

-          erhebliche bauliche und energetische Mängel mit umfangreichem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf (z.B. Stadthalle, Tribünenbau und Umlauf im Reiterstadion).

 

 

Ergebnisse der Behördenbeteiligung (Stand 14.08.2018)

Nach § 139 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) in Verbindung mit § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden) hat die Stadt Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, frühzeitig eingeholt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Juli 2018 zur Stellung­nahme zu den Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Stadtpark/ Reiterstadion“ gebeten. Sofern einzelne Sanierungsmaßnahmen öffentliche Aufgabenträger betreffen, wird vor Durchführung der jeweiligen Einzelmaßnahmen eine weitere Abstimmung mit den jeweiligen Aufgabenträgern erfolgen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Durchführung der Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung entsprechend berücksichtigt.

 

Die vollständigen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dem detaillierten Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen „Stadtpark/ Reiterstadion“ in der Anlage beigefügt.

 

 

Städtebauliche Sanierungsziele

Die städtebaulichen Ziele bzw. das Neuordnungskonzept wurden aus den Ergebnissen der städtebaulichen Analyse sowie den Beteiligungsergebnissen entwickelt. Das Neuordnungs­konzept gibt den Rahmen für die künftige Sanierungsmaßnahme nach dem Besonderen Städtebaurecht des BauGB vor.

 

Die geplante Sanierungsmaßnahme Leonberg „Stadtpark/ Reiterstadion“ wird im Besonderen charakterisiert durch wesentliche Entwicklungsaufgaben im Sinn einer Sicherung und funktionalen und gestalterischen Erneuerung der Grün- und Freiflächen im Rahmen von Innenentwicklungsmaßnahmen. Ziel ist die Attraktivierung der Stadtmitte durch Aufwertung des öffentlichen Raumes und durch die Nutzung von Potentialflächen zur Wohn­nutzung. Die angestrebte Sanierungsmaßnahme „Stadtpark/ Reiterstadion“ kann daher in hohem Maße zur Verbesserung der vorhandenen Wohn- und Arbeitssituation wie auch zur Behebung funktionaler Problemfelder beitragen. Das Neuordnungskonzept sowie der Maß­nahmenplan zeigen Möglichkeiten der Sanierung auf und dienen als Grundlage der an­schließenden Sanierungsdurchführung.

 

Grundsätzlich wurden für Untersuchungsgebiet wesentliche Sanierungs- und Entwicklungs­ziele wie folgt formuliert:

 

Stadtpark

-          Erhalt und nachhaltige Sicherung der Grünflächen

-          funktionale und gestalterische Aufwertung/ Neugestaltung aufgrund veränderter An­sprüche und steigenden Nutzungsdrucks durch gestiegenen Bedarf an Erholungs­flächen unterschiedlicher Zielgruppen

-          funktionale und gestalterische Aufwertung/ Neugestaltung für stadtklimatische und ökologische Funktionen, Mobilität, (flexible) Kultur-, Sport- und Freizeitangebote, Verweil- und Durchgangsräumen unter Beachtung/ Weiterentwicklung der Bestands­elemente (z. B. Seebühne, Aussichtsbalkone, Sprudlerberg mit Wasserlauf, Wasser­flächen)

-          Anpassung des Pflanzkonzepts bei Neuanpflanzungen und Ersatzmaßnahmen hin­sichtlich einer Klimaanpassungsstrategie und extensiver Pflegeansprüche

-          Ausweisung von Strecken und Routen zur schnellen Querung und Verbindung von Quartieren

-          Verknüpfung mit öffentlichen Infrastrukturen an den Rändern für hohe Aufenthalts-qualität, soziale Teilhabe, Begegnung, Kommunikation und Naturerfahrung

-          Neugestaltung der Zugangsbereiche zum Park (Übersichtlichkeit/ Einsehbarkeit, Belebung, Beleuchtung, Möblierung, Bepflanzung)

-          Verlagerung der Skater-Anlage unter Berücksichtigung der Emissionen (Jugendplatz)

-          Verknüpfung des Stadtparks an nahe urbane Grün- und Freiräume (Reiterstadion, Hallenbad, Blosenberg, Alte Autobahntrasse) sowie Landschaftsräumen.

 

Stadthalle mit Bürgerplatz

-          (energetische) Sanierung/ Modernisierung des Bestandsgebäudes

-          Ergänzung des inkludierten Bereichs Gastronomie mit Außengastronomie

-          funktionale und gestalterische Aufwertung/ Neugestaltung des öffentlichen Raumes an der Römerstraße zur Adressbildung und für hohe Aufenthaltsqualität mit ange­messenem Zugang zur Stadthalle und zum Stadtpark.

 

Feuerwache/ Reiterstadion mit Festplatz

-          Erhalt und nachhaltige Sicherung der Freifläche

-          Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur, bei fehlender Wirtschaftlichkeit auch Neubau denkbar

-          zeitgemäße funktionale und gestalterische Aufwertung/ Neugestaltung als Multifunk­tionsfläche im Rahmen des Entwicklungsbandes Freiraum (Rathaus- Hallenbad- Reiterstadion- Blosenberg- Alte Autobahntrasse).

 

Zur Klärung der endgültigen Sanierungsziele und zur Gewinnung unterschiedlichster städte­baulicher Ideen und gestalterischer Lösungsansätze ist die Auslobung eines konkurrierenden Planungsverfahrens (Wettbewerb o.ä.) unter Berücksichtigung der städtebaulichen, land­schaftsarchitektonischen, klimatologischen und sozialen Ansprüche einschließlich der „exter­nen“ Verknüpfungsräume denkbar.


Kosten- und Finanzierungsübersicht

Ausgehend von einem Kostenvolumen von knapp 17 Mio Euro (10/10) sind für eine Sanie­rungslaufzeit von mind. 8 Jahren maximal Euro 10,2 Mio Euro (6/10) an Zuwendungen von Bund/ Land möglich, der städtische Komplementäranteil beläuft sich entsprechend dieser Kalkulation auf rd. 6,8 Mio Euro (2019- 2027).

 

 

Weiteres Vorgehen

Im Falle einer positiven Programmentscheidung im Frühjahr 2019 erfolgt eine weitere plane­rische Konkretisierung. Mit Vorliegen dieser Planungskonzepte wird dann auch eine Bürger­information/ -beteiligung eingeschlossen. Für das Jahr 2019 wäre die planerische Konkreti­sierung vorgesehen. Eine genaue Definition der Kosten der Folgejahre (Durchführungszeit­raum 8 Jahre) ist erst nach Programmaufnahme und Kenntnis des Bewilligungsumfangs möglich.

Bis dahin ist auch die endgültige räumliche Abgrenzung des zukünftigen Sanierungsgebietes zurückgestellt. Hierfür bedarf es separater Beschlüsse durch den Gemeinderat (Satzung).

 

Im Falle einer Nichtberücksichtigung bei der Programmentscheidung soll auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen ein erneuter Förderantrag im Herbst 2019 für das Pro­grammjahr 2020 gestellt werden.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag 

Auf eine Antragstellung zur Aufnahme in ein Bund-/ Länder Sanierungsförderprogramm bzw. das Landessanierungsprogramm nach BauGB wird verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2019 veranschlagt und auf die Haushaltsjahre 2019 ff. verteilt.

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Anlagen

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