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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf dem Neuen Friedhof Höfingen wird die Einrichtung eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes nach dem Entwurf 1 und Kostenvoranschlag vom 29.11.2018 der Bildhauerarbeitsgemeinschaft Machmer/Geisselhardt beschlossen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Auch auf dem Höfinger Neuen Friedhof soll ein Urnengemeinschaftsgrabfeld angeboten werden. Die Bildhauer-Arbeitsgemeinschaft Machmer/Geisselhardt hat hierzu Entwürfe erarbeitet.

Ziele der Maßnahme

Angebot eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes auf dem Neuen Höfinger Friedhof.

Sachverhalt/Sachstand

Der Neue Höfinger Friedhof wurde in der Zeit von November 2016 bis August 2017 erweitert. Der Erweiterungsbereich mit Reihengräbern, Wahlgräbern, Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern wurde im November 2017 in Betrieb genommen.

Im Bereich des Grabfeldes 3 wurde ab Juli 2018 mit der Belegung eines anonymen Grabfeldes(Abt. 3a) begonnen (kein Grabstein, Abteilung als Rasenfläche durch die Friedhofsmitarbeiter gepflegt).

Im Übergangsbereich zu der Erweiterungsfläche wurde ab November 2018 die Möglichkeit zur Bestattung unter Bäumen analog zum Waldfriedhof geschaffen (einheitliche Steinstelen mit Namen und Datum, dazwischen Rasen, keine private Grabpflege).

 

Zusätzlich soll in der Abteilung 15 ein Urnengemeinschaftsgrabfeld (UGG) angeboten werden. Die Steinmetze Machmer/Geisselhardt haben gemeinsam Ideen für die Gestaltung des Urnengemeinschaftsgrabfeldes entwickelt.

 

Favorisiert wird der Entwurf 1 mit den zentralen Stahlelementen, aus welchen nach und nach (anlässlich jeder Beisetzung) Elemente herausgenommen, bearbeitet, beschriftet und auf das Grabfeld gesetzt werden.

 

Beim Steinmaterial handelt es sich um einen heimischen, fränkischen Jura. Jeder Stein hat ein Abmaß von ca. 35 cm x 35 cm und weist eine deutliche Schräge (Dicke zwischen ca. 8 cm und ca. 15 cm) auf. Die Oberseite des Steins ist geschliffen.

Die Beschriftung soll vertieft eingebracht werden, dies führt zu sehr dauerhaften und pflegeleichten Ergebnissen und passt sehr gut zum vorgeschlagenen Jura Kalkstein.

 

Es können ca. 30 Bestattungsplätze auf dem Grabfeld angelegt werden.

Die Steinmetzarbeiten sollen unabhängig von der Genossenschaft direkt durch die beiden Steinmetze angeboten werden.

Die Urnenröhren werden von den Steinmetzen eingebracht. Sie gehen mit den Urnenröhren und Steinen in finanzielle Vorleistung. Es werden Verträge zwischen den Angehörigen und den Steinmetzen geschlossen.

Um sicherzustellen, dass die Rechnungen an die Steinmetze beglichen werden, sollen die Urnenbeisetzungen erst erfolgen, wenn der Zahlungseingang von den Steinmetzen bestätigt wurde.

 

Ein sogenannter Musterstein soll als Anschauungsobjekt beispielhaft gesetzt werden.

 

Die gärtnerische Pflege der Anlage ist gewährleistet (Unterhaltungspflege) und wird über das Tiefbauamt organisiert und abgerechnet. Sobald die Kämmerei entsprechend kalkuliert hat, erfolgt die Rechnungsstellung durch die Friedhofsverwaltung an die Angehörigen.

 

Ein Kostenvoranschlag für die Umsetzung des Entwurfs 1 liegt vor:

 

Position

netto [€]

brutto [€]

Bem.

1: Organisch geschmiedete pflanzliche Formen aus Edelstahl, Höhe ca. 1,8 m, Durchmesser ca. 8 cm, inkl. Fundament und Versetzarbeiten

1.400,-

1.666,-

ca. 2-3 Stck. benötigt, Stadt geht in Vorleistung

2: Stein aus der Gesamtarbeit und die Inschrift vertieft eingearbeitet, inkl. aller NK wie Einbringen der Urnenröhre, Versetzarbeiten und Verwaltungspauschale

1.245,-

1.481,55

Steinmetze gehen in Vorleistung

3: Anbringen einer 2. Inschrift auf einem bestehenden Stein, inkl. Reinigen und neu Imprägnieren des Steins sowie Versetzarbeiten

615,-

731,85

Steinmetze gehen in Vorleistung

 

Der Entwurf 2 entspricht im Prinzip dem Urnengemeinschaftsgrabfeld (Urnenkleingräber) auf dem Waldfriedhof. Kosten und Material sind identisch.

Weiteres Vorgehen

Umsetzung der beschlossenen Maßnahme.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Verwirklichung von Entwurf 2 oder Verzicht auf das Urnengemeinschaftsgrabfeld.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

755300057201

2019

30.000

5.000

Friedhof Höfingen – Einrichtung von Grabfeldern gem. Pos. 1

 

 

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Anlagen

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