Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/070

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Projekt „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ des Landschaftsarchitekturbüros Geitz & Partner, Stuttgart (Stand: 17.04.2018) wird als Grundlage für die weitere Projektplanung und –umsetzung gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Beschlüssen des Ortschaftsrats Höfingen vom 27.09.2017 die Projektrealisierung weiter voranzutreiben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Entsprechend den Beschlüssen des Ortschaftsrats Höfingen vom 27.09.2017 wurde zwischenzeitlich im Auftrag der Verwaltung die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ erstellt. Wesentliche Änderung gegenüber der Machbarkeitsstudie ist der Wegfall der Station Nr. 3.2 „Fußweg ehemaliger Mühlkanal“.

Stattdessen wird von der Verwaltung eine Teilrealisierung der in der Machbarkeitsstudie ursprünglich verworfenen Station Nr. 1 „Gelände der ehemaligen Kläranlage Felsensägmühle“ vorgeschlagen.

 

Ziele der Maßnahme

Billigung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“.

 

Sachverhalt/Sachstand

Mit Beschluss vom 27.09.2017 hat der Ortschaftsrat Höfingen die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ das Landschafts-architekturbüro Geitz & Partner, Stuttgart mit der weiteren Projektplanung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu beauftragen.

 

Diese Entwurfs- und Genehmigungsplanung liegt inzwischen vor (siehe Anlage 1 zur SV 2018/070). Wesentliche Änderung gegenüber den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ist die Aufgabe der geplanten Station Nr. 3.2 „Fußweg ehemaliger Mühlkanal“. Aus den in der Anlage 1 zur SV 2018/070 dargelegten Gründen ist die Verwaltung zusammen mit dem beauftragten Büro Geitz & Partner zu dem Schluss gekommen, das Teilprojekt nicht mehr weiterzuverfolgen. Stattdessen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, Teilaspekte der in der Machbarkeitsstudie ursprünglich verworfenen Station Nr. 1 „Gelände der ehemaligen Kläranlage Felsensägmühle“ wieder aufzugreifen und im Rahmen des verfügbaren Projektbudgets umzusetzen.

 

Parallel zur Beratung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien erfolgt die Abstimmung der Projektplanung mit den Genehmigungsbehörden (Untere Naturschutz-behörde, Wasserwirtschaftsamt).

 

Weiteres Vorgehen

Einen entsprechenden Beschluss des Ortschaftsrats Höfingen vorausgesetzt, kann mit dem nächsten Schritt die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Maßnahmen veranlasst werden. Dafür hat die Verwaltung bereits einen Auftrag durch den Ortschaftsrat Höfingen erhalten (siehe SV 2017/239).

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ und deren Realisierung wird nicht beschlossen. Damit wird auf die Kofinanzierung des Projekts durch den Verband Region Stuttgart in Höhe von 60.000 Euro verzichtet. Darüber hinaus ist über die alternative Verwendung des Projektbudgetanteils (250.000 Euro) aus dem Nachlass der Eheleute Beck zu beraten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754100493201

Einzahlung aus Kofinanzierung

2018

- 60.000

- 60.000

 

754100496201

Einzahlung aus Nachlassverwendung

2018

- 240.000

- 240.000

 

754100497201

Erbe Beck: Auszahlungen Naturerfahrungsraum Höfinger Täle

2018

300.000

300.000

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...