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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Leobad
Vergabe von weiteren Planungs- / Beratenden Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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18.04.2018
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.04.2018
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Beschlussvorschlag
Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs - und Beratenden Ingenieur- leistungen an im Folgenden aufgeführte Ing.- Büros auf Basis der HOAI wird zugestimmt.
- Tragwerksplanung / Betonsanierung
Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH Fischer+Friedrich, Siemensstraße 5 in 70736 Fellbach
- Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen
Ingenieurbüro für Elektrotechnik Egon + Peter Schnell, Zettachring 10 in 70567 Stuttgart
- Brandschutzplanung
Büro LWKONZEPT Brandschutz I Architektur, Breitscheidstraße 131a in 70176 Stuttgart
- Bauphysikalische Beratung
Kurz + Fischer GmbH Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9 in 71364 Winnenden
- Vermessung
Ingenieurbüro für Vermessung Köpf, Bietigheimer Straße 5 in 70435 Stuttgart
- Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Ingenieurbüro für Bauwesen Erich W. Schauz, Schmerstraße 8 in 70734 Fellbach
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Drucksache 2016 Nr. S 11 wurden auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 mögliche Sanierungsvarianten mit zugehörigen Grobkostenschätzungen vor-gestellt.
Für den weiteren Planungsverlauf waren aufgrund der zu erwartenden Planungsleistungen und der daraus folgenden Honoraransätze für die Bereiche ‚Objektplanung‘ und ‚Techn. Gebäudeausrüstung‘ ein „VgV – Verfahren“ durchzuführen. Die Vergabe dieser Planungs-leistungen erfolgte mit Sitzungsvorlage 2017/185 im Juli vergangenen Jahres.
Mitte Dezember 2017 fand eine Informationsveranstaltung für beteiligte Zielgruppen, Nutzer Förderer des Bades, Entscheidungsträger und Urheberarchitekten statt, bei dem der der-zeitige Planungsstand vorgestellt wurde.
Die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung wurden mit Sitzungsvorlage 2018/022 und 2018/022-001 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme dem Gemeinderat zur Beschluss-fassung vorgestellt und am 20.03.2018 entsprechend beschlossen.
Für die kommenden Planungsphasen Entwurfs - , Genehmigungs - , Ausführungs - und Aus-schreibungsplanung sind weitere Fachplanungsleistungen erforderlich. Auf Grund der un -verändert geltenden Zuständigkeitsordnung und der zu erwartenden Honorarbeträge für die einzelnen Fachingenieursleistungen werden diese nun dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Ziele der Maßnahme
Durch die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sollen die sanierungsbedürftigen technischen Anlagen, die sanierungsbedürftige Badeplatte mit Becken und die zum Teil renovierungsbedürftigen baulichen Anlagen zukunftsfähig wieder hergestellt und die jähr-lichen Unterhaltungsaufwendungen nachhaltig reduziert werden.
Sachverhalt/Sachstand
Mit den Vorgangsdrucksachen wurden den Gremien auf der Grundlage der Machbarkeits-studie verschiedene Sanierungsvarianten aufgezeigt. Die Erkenntnisse der Bestandsunter-suchungen und baukonstruktiven Analysen mit dem Vorplanungsergebnis wurde in der Sitzungsvorlage 2018/022 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgestellt.
Mit Sitzungsvorlage 2018/022-001 wurden die einzeln beschlossenen Ausführungsarten zur Sanierung der Funktions- und Badebereiche entschieden.
Der auf Antrag im Ausschuss für Soziales und Kultus empfohlene Puffer in Höhe von 10%
für Unvorhergesehenes wurde per Gemeinderatsbeschluss am 20.03.2018 auf einen Betrag
von 500.000,- EUR reduziert und festgelegt.
Somit ergeben sich folgende Gesamtbaukosten
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KG 300 – Baukonstruktive Sanierungsmaßnahmen, einschl. Attraktionssteigerungen |
7.822.000,- EUR |
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KG 400 – Übrige Sanierungsmaßnahmen der Technischen Anlagen (ohne Mehrkosten BHKW) |
1.861.000,- EUR |
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KG 500 – Sanierung der Badeplatte |
896.000,- EUR |
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KG 700 – Baunebenkosten |
2.897.000,- EUR |
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Baukosten KG 300 bis KG 700 |
13.476.000,- EUR |
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Unvorhergesehenes |
500.000,- EUR |
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Gesamtbaukosten |
13.976.000,- EUR |
Beim Leobad kann der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden!
Weitere Planungs- / Beratende Leistungen
Für die Bereiche ‚Objektplanung‘ und ‚Techn. ‚Objektplanung‘ wurde bereits ein „VgV – Verfahren“ durchgeführt und die Verträge mit Sitzungsvorlage 2017/185 beauftragt.
Für die nächsten Planungsphasen sind weitere Fachplanungs- / Beratende Leistungen zu beauftragen, die jedoch nicht den aktuellen Schwellenwert (221.000,- EUR/netto) erreichen, bzw. überschreiten. Diese Leistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabe-bereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an geeignete und qualifizierte Büros ver-geben werde.
Bereits bei den Bestandsuntersuchungen und baukonstruktiven Analysen wurde in Abstimm-ung mit den aus dem VgV-Verfahren hervorgegangenen Planern die in Frage kommenden Büros mit speziellem Wissen im Bereich Bäderbau abgestimmt.
Die nun zur Vergabe vorgeschlagenen Büros sind daher in dieser Thematik bereits einge-arbeitet. Die Aufträge für diese Vorleistungen wurden im Rahmen der Zuständigkeit in der Verwaltung erteilt.
Für die weiterführenden Planungsbeauftragungen werden jedoch die Wertgrenzen der ein-zelnen Planungsleistungen nach der weiterhin geltenden Hauptsatzung bzw. Zuständigkeits-ordnung der Stadt Leonberg § 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2 für die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung (bis 60.000,- EUR Oberbürgermeister) überschritten.
Daher sind die vorgeschlagenen Fachplanungsbüros zur Genehmigung vorzulegen.
Der Beauftragung gemäß HOAI wird wie im Folgenden dargestellt, zugestimmt.
- Tragwerksplanung / Betonsanierung
Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH Fischer+Friedrich, Siemensstraße 5 in 70736 Fellbach
- Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen
Ingenieurbüro für Elektrotechnik Egon + Peter Schnell, Zettachring 10 in 70567 Stuttgart
- Brandschutzplanung
Büro LWKONZEPT Brandschutz I Architektur, Breitscheidstraße 131a in 70176 Stuttgart
- Bauphysikalische Beratung
Kurz + Fischer GmbH Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9 in 71364 Winnenden
- Vermessung
Ingenieurbüro für Vermessung Köpf, Bietigheimer Straße 5 in 70435 Stuttgart
- Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Ingenieurbüro für Bauwesen Erich W. Schauz, Schmerstraße 8 in 70734 Fellbach
Weiteres Vorgehen
Mit den Leistungen der nächsten Planungsphasen ist unverzüglich nach Genehmigung der Fachplanungsbüros durch das Gremium zu beginnen. Auch sind Vorbereitungen zur Er-stellung der ersten Leistungsverzeichnisse für die Abbrucharbeiten parallel vorzunehmen.
Damit der sehr enge Terminplan einzuhalten ist, ist der Baubeginn der Sanierungsmaß-nahme zum Saisonende September 2018 festgelegt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
- Keine –
Eine Beauftragung von anderen Fachplanungsbüros ist durch die Festlegung der zeitlichen Terminabläufe nicht mehr möglich.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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7 4240 003 7 002 |
2017 |
100.000 |
100.000 |
Entspricht den Auszahlungen |
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2018 |
3.594.932 |
2.200.000 |
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2019 |
3.450.000 |
4.900.000 |
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2020 |
3.810.000 |
5.500.000 |
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2021 |
0 |
1.276.000 |
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Zwischensumme |
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10.854.932 |
13.976.000 |
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0 |
rd. 3.121.000 |
Mehrbedarf geg. HH- Planung |
