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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs - und Beratenden Ingenieur- leistungen an im Folgenden aufgeführte Ing.- Büros auf Basis der HOAI wird zugestimmt.

 

  1.                                                                                                                                                                      Tragwerksplanung / Betonsanierung

Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH Fischer+Friedrich, Siemensstraße 5 in 70736 Fellbach
 

  1.                                                                                                                                                                      Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen

Ingenieurbüro für Elektrotechnik Egon + Peter Schnell, Zettachring 10 in 70567 Stuttgart

 

  1.                                                                                                                                                                      Brandschutzplanung

Büro LWKONZEPT Brandschutz I Architektur, Breitscheidstraße 131a in 70176 Stuttgart

 

  1.                                                                                                                                                                      Bauphysikalische Beratung

Kurz + Fischer GmbH Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9 in 71364 Winnenden

 

  1.                                                                                                                                                                      Vermessung

Ingenieurbüro für Vermessung Köpf, Bietigheimer Straße 5 in 70435 Stuttgart

 

  1.                                                                                                                                                                      Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Ingenieurbüro für Bauwesen Erich W. Schauz, Schmerstraße 8 in 70734 Fellbach

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Drucksache 2016 Nr. S 11 wurden auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 mögliche Sanierungsvarianten mit zugehörigen Grobkostenschätzungen vor-gestellt.

Für den weiteren Planungsverlauf waren aufgrund der zu erwartenden Planungsleistungen und der daraus folgenden Honoraransätze für die Bereiche ‚Objektplanung‘ und ‚Techn. Gebäudeausrüstung‘ ein „VgV – Verfahren“ durchzuführen. Die Vergabe dieser Planungs-leistungen erfolgte mit Sitzungsvorlage 2017/185 im Juli vergangenen Jahres.

 

Mitte Dezember 2017 fand eine Informationsveranstaltung für beteiligte Zielgruppen, Nutzer Förderer des Bades, Entscheidungsträger und Urheberarchitekten statt, bei dem der der-zeitige Planungsstand vorgestellt wurde.

 

Die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung wurden mit Sitzungsvorlage 2018/022 und 2018/022-001 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme dem Gemeinderat zur Beschluss-fassung vorgestellt und am 20.03.2018 entsprechend beschlossen.

 

Für die kommenden Planungsphasen Entwurfs - , Genehmigungs - , Ausführungs - und Aus-schreibungsplanung sind weitere Fachplanungsleistungen erforderlich. Auf Grund der un -verändert geltenden Zuständigkeitsordnung und der zu erwartenden Honorarbeträge für die einzelnen Fachingenieursleistungen werden diese nun dem Gemeinderat zur Genehmigung  vorgelegt.

 

Ziele der Maßnahme

Durch die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sollen die sanierungsbedürftigen technischen Anlagen, die sanierungsbedürftige Badeplatte mit Becken und die zum Teil renovierungsbedürftigen baulichen Anlagen zukunftsfähig wieder hergestellt und die jähr-lichen Unterhaltungsaufwendungen nachhaltig reduziert werden.

 

Sachverhalt/Sachstand

Mit den Vorgangsdrucksachen wurden den Gremien auf der Grundlage der Machbarkeits-studie verschiedene Sanierungsvarianten aufgezeigt. Die Erkenntnisse der Bestandsunter-suchungen und baukonstruktiven Analysen mit dem Vorplanungsergebnis wurde in der Sitzungsvorlage 2018/022 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgestellt.

 

Mit Sitzungsvorlage 2018/022-001 wurden die einzeln beschlossenen Ausführungsarten zur Sanierung der Funktions- und Badebereiche entschieden.

 

Der auf Antrag im Ausschuss für Soziales und Kultus empfohlene Puffer in Höhe von 10%

für Unvorhergesehenes wurde per Gemeinderatsbeschluss am 20.03.2018 auf einen Betrag

von 500.000,- EUR reduziert und festgelegt.

 

Somit ergeben sich folgende Gesamtbaukosten

 

KG 300 – Baukonstruktive Sanierungsmaßnahmen, einschl.

                Attraktionssteigerungen

  7.822.000,- EUR

KG 400 – Übrige Sanierungsmaßnahmen der Technischen

                Anlagen    (ohne Mehrkosten BHKW)

  1.861.000,- EUR

KG 500 – Sanierung der Badeplatte

     896.000,- EUR

KG 700 – Baunebenkosten

  2.897.000,- EUR

 

 

Baukosten KG 300 bis KG 700

13.476.000,- EUR

Unvorhergesehenes

     500.000,- EUR

Gesamtbaukosten

13.976.000,- EUR

 

 

Beim Leobad kann der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden!

 

 

Weitere Planungs- / Beratende Leistungen

 

Für die Bereiche ‚Objektplanung‘ und ‚Techn. ‚Objektplanung‘ wurde bereits ein „VgV – Verfahren“ durchgeführt und die Verträge mit Sitzungsvorlage 2017/185 beauftragt.

 

Für die nächsten Planungsphasen sind weitere Fachplanungs- / Beratende Leistungen zu beauftragen, die jedoch nicht den aktuellen Schwellenwert (221.000,- EUR/netto) erreichen, bzw. überschreiten. Diese Leistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabe-bereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an geeignete und qualifizierte Büros ver-geben werde.

 

Bereits bei den Bestandsuntersuchungen und baukonstruktiven Analysen wurde in Abstimm-ung mit den aus dem VgV-Verfahren hervorgegangenen Planern die in Frage kommenden Büros mit speziellem Wissen im Bereich Bäderbau abgestimmt.

Die nun zur Vergabe vorgeschlagenen Büros sind daher in dieser Thematik bereits einge-arbeitet. Die Aufträge für diese Vorleistungen wurden im Rahmen der Zuständigkeit in der Verwaltung erteilt.

Für die weiterführenden Planungsbeauftragungen werden jedoch die Wertgrenzen der ein-zelnen Planungsleistungen nach der weiterhin geltenden Hauptsatzung bzw. Zuständigkeits-ordnung der Stadt Leonberg § 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2 für die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung (bis 60.000,- EUR Oberbürgermeister) überschritten.

 

Daher sind die vorgeschlagenen Fachplanungsbüros zur Genehmigung vorzulegen.

 

Der Beauftragung gemäß HOAI wird wie im Folgenden dargestellt, zugestimmt.

 

  1.                                                                                                                                                   Tragwerksplanung / Betonsanierung

Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH Fischer+Friedrich, Siemensstraße 5 in 70736 Fellbach

 

  1.                                                                                                                                                   Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen

Ingenieurbüro für Elektrotechnik Egon + Peter Schnell, Zettachring 10 in 70567 Stuttgart

 

  1.                                                                                                                                                                      Brandschutzplanung

Büro LWKONZEPT Brandschutz I Architektur, Breitscheidstraße 131a in 70176 Stuttgart

 

  1.                                                                                                                                                   Bauphysikalische Beratung

Kurz + Fischer GmbH Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9 in 71364 Winnenden

 

  1.                                                                                                                                                                      Vermessung

Ingenieurbüro für Vermessung Köpf, Bietigheimer Straße 5 in 70435 Stuttgart

 

  1.                                                                                                                                                                      Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Ingenieurbüro für Bauwesen Erich W. Schauz, Schmerstraße 8 in 70734 Fellbach

 

Weiteres Vorgehen

Mit den Leistungen der nächsten Planungsphasen ist unverzüglich nach Genehmigung der Fachplanungsbüros durch das Gremium zu beginnen. Auch sind Vorbereitungen zur Er-stellung der ersten Leistungsverzeichnisse für die Abbrucharbeiten parallel vorzunehmen.

 

Damit der sehr enge Terminplan einzuhalten ist, ist der Baubeginn der Sanierungsmaß-nahme zum Saisonende September 2018 festgelegt.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

- Keine –

Eine Beauftragung von anderen  Fachplanungsbüros ist durch die Festlegung der zeitlichen Terminabläufe nicht mehr möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

7 4240 003 7 002

2017

100.000

100.000

Entspricht den Auszahlungen

 

2018

3.594.932

2.200.000

 

 

2019

3.450.000

4.900.000

 

 

2020

3.810.000

5.500.000

 

 

2021

0

1.276.000

 

Zwischensumme

 

10.854.932

13.976.000

 

 

 

0

rd. 3.121.000

Mehrbedarf geg. HH- Planung

 

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