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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Bund-Länder-Programm "Zukunft Stadtgrün SGP" für den Bereich Stadtpark und Reiterstadion - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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19.04.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.04.2018
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt, Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Stadtpark/ Reiterstadion Leonberg“ (siehe Entwurf Beschluss und Abgrenzungsplan in den beigefügten Anlagen 1 und 2) nach § 141 BauGB einzuleiten.
- Mit den notwendigen sanierungsrechtlichen Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH auf Grundlage des in Ziff. 3 genannten Leistungsbildes und des eingereichten Honorarvorschlags beauftragt.
- Die Verwaltung berichtet im Spätsommer 2018 über die Ergebnisse der Untersuchungen und schlägt dann die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der Sanierungsoberziele (inkl. Programmaufnahmeantrag) vor.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das in der letzten Sitzungsrunde vorgestellte Plankonzept zur Grünraumvernetzung „Kernstadt Leonberg“ zeigt Handlungsoptionen auf, für deren Umsetzung Sanierungsfördermittel aquiriert werden sollen. Hierzu bietet sich das jüngst aufgesetzte Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün (SGP)“ an. Voraussetzung für eine Programmaufnahme ist die Durchführung sog. Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB, deren Einleitung durch die vorliegende Sitzungsvorlage erreicht werden soll.
Als darauffolgender Arbeitsschritt ist die Billigung der VU- Ergebnisse sowie die Antragstellung zur Programmaufnahme bis Herbst d.J. vorgesehen. Laut Programmausschreibung sind die Anträge beim Regierungspräsidium Stuttgart bis spätestens Ende Oktober einzureichen.
Ziele der Maßnahme
Erstellung von Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB als Grundlage für eine Antragstellung zur Aufnahme in das Sanierungsförderprogramm „Zukunft Stadtgrün (SGP)“.
Sachverhalt/Sachstand
Vorbemerkungen
Die Durchführung von Sanierungsverfahren für historische Ortskerne in Verbindung mit der Aquise von Sanierungsfördermitteln hat in Leonberg eine lange Tradition. Neue Wege wurden mit dem Sanierungsverfahren „Gewerbegebiet Hertich“ beschritten. Dort wurden knapp 1,5 Mio Euro an Zuschüssen überwiegend für Ordnungsmassnahmen (Gestaltung öffentlicher Raum, Abbrucharbeiten, Grundstückszwischenerwerb) eingesetzt.
Auf die einschlägigen Vorlagen, z.B. DS 2015 Nr. P 29, darf verwiesen werden.
Das noch laufende Stadtumbauprojekt „Leonberg-Mitte“ wird aus dem gleichnamigen Bund-Länder-Programm finanziert. Dort steht derzeit ein Förderrahmen von rd. 9,67 Mio Euro, davon 5,8 Mio Euro an Zuwendungen zur Verfügung. Mit dem Abschluss des Investorenauswahlverfahrens im Mai d.J. wird dann das maßgebende Projekt des „Brückenschlags“ in die planerische Umsetzung und die bauliche Realisierung eintreten.
Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün (SGP)“
Dieses Programm ist bezüglich seiner inhaltlichen Ausrichtung neu im Portfolio der Förderprogramme von Bund und Länder. Die Fördermittel in diesem Programm sind bestimmt für Massnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur im Rahmen der Sanierung, Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen innerhalb der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Stadtquartieren. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, durch die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, die Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit Quartiere als lebenswerte und gesunde Orte zu schaffen sowie eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns zu erreichen und dem Erhalt der biologischen Vielfalt zu dienen. Die Fördermittel werden im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmassnahme eingesetzt.
Förderfähig ist insbesondere die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds durch die
- die Qualifizierung und Vernetzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen,
- Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen,
- Ergänzung, Weiterentwicklung, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur,
- Bau- und Ordnungsmassnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen.
Grünraumvernetzung Kernstadt Leonberg
Im Rahmen der letzten Sitzungsrunde wurde ein erstes Plankonzept für eine verbesserte Grünraumvernetzung wichtiger innenstädtischer Grün- und Freiflächen vorgestellt und in der Sitzung des Gemeinderats am 20.03.2018 bei einer Reihe von Enthaltungen einstimmig angenommen.
In dieser Studie wird eine grundlegende Modernisierung und Erneuerung des Stadtparks und des Reiterstadions unter Einbindung der Zugänge und der vernetzenden Aspekte ausdrücklich empfohlen. Beide Bereiche sollen nun in dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ planerisch qualifiziert und nach Programmaufnahme baulich weiterentwickelt werden.
Einleitung Vorbereitender Untersuchungen als Grundlage für die spätere Sanierungsdurchführung
Die Verwaltung empfiehlt, fristgerecht neue Sanierungsfördermittel zu beantragen. Zu dieser Antragstellung sind begründende Unterlagen beizufügen, aus denen die Notwendigkeit, die Ziele und Zwecke des geplanten Sanierungsverfahrens sowie eine grobe Kostenschätzung hervorgehen.
Zur Vorbereitung der Sanierung und als Basis für die Sanierungssatzung sieht der Gesetzgeber die Durchführung sog. Vorbereitender Untersuchungen gemäß §§ 141 BauGB vor. In diesem Rahmen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung sowie über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen werden. Außerdem sind Empfehlungen zur Art des Sanierungsverfahrens, zur räumlichen Abgrenzung sowie eine Aufstellung der voraussichtlichen Maßnahmen und der dabei entstehenden Kosten notwendig.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Bericht zusammengefasst und bilden die Grundlage für weitere Beratungen und Beschlussfassungen des Gemeinderates. In einem nächsten Schritt ist im Anschluss an die Vorbereitenden Untersuchungen nach Programmaufnahme das zukünftige Sanierungsgebiet förmlich festzulegen.
Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen wird formal eingeleitet. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Alle wesentlichen Inhalte einer Vorbereitenden Untersuchung sowie die formalen Voraussetzung zur Durchführung eines Sanierungsverfahrens sind im Zweiten Kapitel des BauGB (§§ 136 ff. BauGB, Besonderes Städtebaurecht) inhaltlich definiert. Inkl. einer Bürgerinformationsveranstaltung sind Honorarkosten in Höhe von Euro 18.630,64 (inkl. NK und MwSt.) zu erwarten. Die STEG Stadtentwicklung GmbH ist vom Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg als Sanierungsträger gem. § 159 BauGB zugelassen.
Weiteres Vorgehen
- Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Bürger- und Trägerbeteiligung,
- Vorlage der Ergebnisse (VU- Bericht) bis zur Sitzungsrunde Juli 2018,
- Antragstellung über das RP Stuttgart an das Wirtschaftsministerium Bad.- Wü. bis spätestens Oktober 2018.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Auf die Antragstellung zur Aufnahme in ein Sanierungsförderprogramm und auf die Aquise von Sanierungsfördermitteln wird verzichtet. Die Durchführung sog. Vorbereitender Untersuchungen wäre demnach entbehrlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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572,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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171,7 kB
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