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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberlin-Haus Generalsanierung - Vergabe des Gewerks Außenanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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18.04.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.04.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der Sitzungsvorlage DS 2016 Nr. S 47 wurde die Gesamtmaßnahme der Generalsanierung des Oberlin-Hauses am 27.09.2016 genehmigt.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die langfristige Aufrechterhaltung und Sicherung eines zeitgemäßen Kindergartenbetriebs.
Indem das eingeschossige, barrierefreie Bestandsgebäude beibehalten wird, entsteht durch die Generalsanierung aus bautechnischer, energetischer und betriebswirtschaftlicher Sicht eine pädagogisch zukunftsfähige Lösung, die den Erfordernissen einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung Rechnung trägt.
Sachverhalt/Sachstand
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 9 Fachfirmen die
Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 15.02.2018, 11:00 Uhr, lagen 3
Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Pfrommer + Roeder freie Landschaftsarchitekten BDLA, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 3 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.
wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 3 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu
erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,
Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis
berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Gewässerbau Beutke & Fränzel, Daimlerstr. 9, 73268 Erkenbrechtsweiler unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten
das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl
vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Gewässerbau Beutke & Fränzel, Daimlerstr. 9, 73268 Erkenbrechtsweiler mit einer Angebotssumme i. H. v. 234.217,76 EUR/brutto zu vergeben.
Die Angebotssumme für das Gewerk Außenanlage überschreitet den Rahmen der Kostenberechnung. Im Rahmen der weiteren Bauausführung wird nach Einsparpotentialen gesucht um die Mehrkosten auffangen zu können. Bisher kann der Kostenrahmen eingehalten werden.
Gewerk Kostenberechnung Vergabesumme +Mehr/ -Minderkosten
Außenanlage 190.000 € 234.217,76 € 44.217,76 €
Weiteres Vorgehen
Im Falle der Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistung getätigt werden. Somit kann planmäßig ab Ende Mai 2018
mit dem ersten Bauabschnitt der Außenanlagen gestartet werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
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