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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Bau einer Interimslösung (Modulbau, Aufbau und Anmietung für 2 Jahre) einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung auf einem stadteigenen Grundstück am Standort August-Lämmle-Weg (Kirschgärten) in Leonberg zu.

 

  1. Die Kosten zur Errichtung, Herstellung und Anmietung für die Laufzeit von zwei Jahren, der Modullösung in Containerbauweise, von 430.000 Euro werden genehmigt.
     
  2. Die Inbetriebnahme des 3-gruppigen Interims-Kindergartens Nord erfolgt zum 17.09.2018 in städtischer Trägerschaft.
     
  3. Für den Betrieb des Interims-Kindergartens werden im städtischen Stellenplan 8,5 Fachkraftstellen, eine Küchenkraft mit einem BE von wöchentlich 15 Stunden und eine FSJ-Stelle vorgesehen. Die Fachkraftstellen werden sukzessive, abhängig von der Gruppenauslastung besetzt. Für die Erstausstattung der Gruppen sowie die Ausstattung der Räume entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 40.000 Euro. Die genannten Ausgaben sind aus Mehreinnahmen bei den FAG-Mitteln zu decken.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

In den Einzugsgebieten der nördlichen Kernstadt und des nördlichen Ramtel fehlen zur Deckung des Bedarfs bereits zum Kindergartenjahr 2018/2019  58 Plätze. Aktuell liegen bereits 18 Anmeldungen aus diesen Gebieten vor, die zum neuen Kindergartenjahr nicht mit einem Kindergartenplatz versorgt werden können.

 

Das Raumprogramm der Interims-Kita sieht zwei Regel-/vÖ-Gruppen für je 25 Kinder und eine Ganztagsgruppe mit 20 Kindern vor. Zusätzlich notwendig werden Sanitär- und Nebenräume, Personalräume und das Leitungsbüro, in Summe ca. 440 m² BGF.

 

Das eingeschossige Gebäude wird aus einzelnen Modulen vorgefertigt, vor Ort montiert und für den Zeitraum von 2 Jahren genutzt. Die Interims Kita erhält einen kleinen Außenspielbereich mit 2 Geräten für die U3-Kinder. Das gesamte Areal erhält zur Abgrenzung eine Einfriedung.

 

Interimslösung und neue Kita Nord werden von der Stadt betrieben.

Ziele der Maßnahme

Interimsweise Deckung des Platzbedarfs für die Betreuung von 2- bis 6-Jährigen bis zur Inbetriebnahme der neuen Kita Nord.

Sachverhalt/Sachstand

In den Einzugsgebieten der nördlichen Kernstadt und des nördlichen Ramtel fehlen zur Deckung des Bedarfs bereits zum Kindergartenjahr 2018/2019  58 Plätze (siehe Vorlage 2017/082).

 

Mit Beschluss vom 30.01.18 (Vorlage 2017/296) wurde die Verwaltung beauftragt, am Standort Kirschgärten eine 3-gruppige Containerlösung zur interimsweisen Unterbringung der Kinder bis zur Fertigstellung der geplanten Kita Nord zu realisieren.

 

Die Interimslösung in Betriebsträgerschaft der Stadt sieht vor, Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in allen Betreuungsformen (Regel, vÖ- und Ganztagsbetreuung) aufzunehmen. Es  werden damit 10 U3-Plätze und 50 Plätze ab dem 3. Geburtstag bis zum Schulkindalter bereitgestellt.

 

Die Inbetriebnahme soll am 17. September 2018 erfolgen. Es liegen aktuell bereits 18 Anmeldungen aus dem künftigen Einzugsgebiet der Kita Nord vor. Darüber hinaus kann Eltern aus diesem Gebiet, deren Kinder bereits in anderen Kindertageseinrichtungen aufgenommen sind, zur Entlastung der bestehenden Kindertageseinrichtungen Halden-Kinderhaus, Kinderhaus Spitalhof, Ludwig-Wolker-Haus und Wichern-Kindergarten ein Wechsel angeboten werden. Damit könnten diese Einrichtungen wieder Kinder aus den jeweiligen unmittelbaren Einzugsgebieten aufnehmen.

 

Konzept Baumaßnahme:

Es ist eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung mit insgesamt 70 Plätzen vorgesehen, 2 Gruppen für jeweils 25 Kinder und eine Ganztagsgruppe für 20 Kinder. Zusätzlich notwendig werden Sanitär- und Nebenräume, Personalräume und das Leitungsbüro. Durch die Ganztagsgruppe muss die Kita mit einer Küche und mit einem Schlafbereich ausgestattet werden. Mit den notwendigen Sanitär- und Nebenräumen, den Personalräumen und dem Leitungsbüro wird die Interims-Kita eine Fläche von ca. 440 m² benötigen. Das Gebäude wird als Containerlösung eingeschossig errichtet werden.

 

Die Interims-Kita erhält weiterhin eine Außenfläche von ca. 300 m² in welchem ein kleiner Spielplatz mit 2 Geräten für die U3-Kinder integriert ist. Das gesamte Kita-Areal wird von einem Zaun abgegrenzt.

 

Das o. g. Raumprogramm wird in einer interimistischen Container-Modullösung untergebracht, welche auf 2 Jahre angemietet wird.

 

Die einzelnen Modulcontainer werden beim Hersteller vorgefertigt und vorkonfektioniert direkt zum Standort geliefert und montiert. Der Montagezeitraum beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.

 

Bauantrag:

Für das Gebiet gibt es einen gültigen B-Plan „Kirschgärten“. Die Interims-Kita wird innerhalb des Geltungsbereichs errichtet. Auch für die modulare Lösung für einen beschränkten Zeitraum muss ein vollständiges Baugesuch zur Genehmigung eingereicht werden. Für diese Zwecke wurde durch ein Auswahlverfahren das Gerlinger Architekturbüro Nixdorf Consult beauftragt. Aktuell wird das Baugesuch erstellt.

 

Lage des Interimsgebäudes:

Das Gebäude liegt nördlich orientiert auf dem bebaubaren Grundstück Nr. 2869/6. Die Ausrichtung aller drei Gruppenräume und des Gartens orientiert sich hin zur vorhandenen Grünfläche/Waldstück, weg von der Nachbarbebauung (August-Lämmle-Weg 17). Die aktuell vorhandene Wegestruktur, welche in den hinteren Bereich des Gebiets Ramtel führt, wird dadurch beibehalten. Die Kita kann damit fußläufig und barrierefrei auf 2 Wegen erreicht werden. Die Nachbarbelange wurden an dieser Stelle weitestgehend berücksichtigt.

 

Kostenübersicht:

Die Gesamtkosten zur Errichtung, Herstellung und Anmietung der Modullösung in Containerbauweise mit der Herstellung für das notwendige Planum und der Außenanlagen liegen in der Gesamtsumme bei ca. 430.000 Euro. Der Anteil der Mietkosten beträgt ca. 240.000 Euro inkl. Lieferung, Auf- Abbau und Montage. Die Anmietung der Modullösung ist für zwei Jahre geplant und kann innerhalb des Teilbudgets für das Gebäudemanagement finanziert werden.

 

Am 17. September 2018 wird zunächst eine Gruppe in Betrieb genommen, im Laufe des Kindergartenjahrs wird nach Bedarf die zweite Gruppe eröffnet. Aufgrund der bekannten Kinderzahlen wird zum Kindergartenjahr 2019/2020 die dritte Gruppe in Betrieb gehen. Mit Inbetriebnahme der Kita Nord werden die 3 Gruppen dorthin umziehen. Im Vollbetrieb der Interimslösung werden für die 3 Gruppen 8,5 Fachkraftstellen benötigt. Zusätzlich ist eine FSJ-Kraft und eine Küchenkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 15 Stunden pro Woche erforderlich.

 

Von September bis 31. Dezember 2018 entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 85.000 Euro sowie ca. 40.000 Euro Sachkosten (15.000 Euro für die Erstausstattung der Gruppen, 25.000 Euro für die Ausstattung der Räume). Die erforderlichen Ausgaben werden aus Mehreinnahmen bei den FAG-Mitteln innerhalb des Teilbudgets Kindertageseinrichtungen gedeckt.

 

Weiteres Vorgehen

         Einreichung Baugesuch KW 16

         Ausschreibung der Module KW 18

         Vergabe der Module an Hersteller ca. KW 25

         Herstellung der Fundamente für die Container ca. KW 31/32

         Montagearbeiten der Container ca. KW 33/34

         baurechtliche Abnahme ca. KW 36

         Inbetriebnahme, voraussichtlich KW 39

         Zeitnahe Beantragung der Betriebserlaubnis beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS/Landesjugendamt)

         Personalakquise

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Teilbudget Gebäudemanagement

BUD_TH01_C6500_01

2018

 

270.000 Euro

Containermodule, zugehörende Planungs-, Bau- und Montagearbeiten, Herrichten der Außenanlage und Miete für 2018

Teilbudget Gebäudemanagement

BUD_TH01_C6500_01

2019

 

120.000 Euro

Containermodule Miete für 2019

Teilbudget Gebäudemanagement

BUD_TH01_C6500_01

2020

 

40.000 Euro

Containermodule Miete 2020 und Abbauarbeiten

Teilbudget Kindertageseinrichtungen BUD_TH05_B5000_02

2018

 

125.000 Euro

Personal- und Sachkosten

 

Der Mittelbedarf der Folgejahre ist bei der Haushaltsplanung 2019 entsprechend zu berücksichtigen.

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Anlagen

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