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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.       Die Gebührenkalkulation wird gebilligt.

2.      Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der  Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.09.2018 in Kraft.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag übernimmt die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände für die neuen Gebühren in den Kindertageseinrichtungen Regelbetreuung und/oder verlängerten Öffnungszeiten ab 01.09.2018. Sowie die Anpassung der Gebühren für die Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung

 

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Sachverhalt

 Ziele der Maßnahme

>     Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen.

>     Regelmäßige Anpassung der Krippen-, Ganztags- und Schulkindbetreuungsgebühren.

>     Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen.

>     Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gebührenerhöhung für Kinder von 1 bis 6 Jahren in Regelbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart (Liga der freien Wohlfahrtsverbände) sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg haben am 06.05.2017 gemeinsame Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für die beiden Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 herausgegeben. Die Umsetzung des ersten Schrittes erfolgte zum 01.09.2017. Es folgt der zweite Schritt zum 01.09.2018.

 

Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.

 

Die Berechnung der Elternbeiträge bei Regelkindergarten- und VÖ-Plätzen erfolgt in Leonberg einheitlich nach der so genannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.

 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann lt. Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.

 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.

Gebührenübersicht

 

a) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit

„Regelkindergarten", Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

114,00 EUR

111,00 EUR

2 Kinder

87,00 EUR

84,00 EUR

3 Kinder

58,00 EUR

56,00 EUR

4 Kinder und mehr

19,00 EUR

18,00 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.

b) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ 6"

Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

142,50 EUR

138,00 EUR

2 Kinder

108,75 EUR

105,00 EUR

3 Kinder

72,50 EUR

70,00 EUR

4 Kinder und mehr

23,25 EUR

22,50 EUR

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.

c) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ Plus"

Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag. Die Nutzung der Randzeiten und der Nachmittagsbetreuung sind bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde und einer maximal zusammenhängenden Betreuungszeit von 6 Stunden möglich. Zuschlag für 5 Stunden /Woche zu Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

165,35 EUR

162,45 EUR

2 Kinder

172,05 EUR

123,15 EUR

3 Kinder

85,15 EUR

82,55 EUR

4 Kinder und mehr

27,50 EUR

26,20 EUR

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

d) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit, „VÖ 7"

Öffnungszeit: 7 Stunden am Vormittag von 7.00 bis 14.00 Uhr.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

182,30 EUR

177,50 EUR

2 Kinder

139,10 EUR

134,30 EUR

3 Kinder

92,75 EUR

89,55 EUR

4 Kinder und mehr

30,40 EUR

28,80 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

e) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder

unter 3 Jahren

Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

228,00 EUR

222,00 EUR

2 Kinder

174,00 EUR

168,00 EUR

3 Kinder

116,00 EUR

112,00 EUR

4 Kinder und mehr

38,00 EUR

36,00 EUR

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

f) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

285,00 EUR

277,50 EUR

2 Kinder

217,50 EUR

210,00 EUR

3 Kinder

145,00 EUR

140,00 EUR

4 Kinder und mehr

47,50 EUR

45,00 EUR

   

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.

g) Gebühren für die Kinderkrippe

Öffnungszeit: 10,5 Stunden.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

525,00 EUR

512,00 EUR

2 Kind

475,00 EUR

462,00 EUR

3 Kind

425,00 EUR

404,00 EUR

4 Kind

375,00 EUR

362,00 EUR

     

h) Gebühren für die Kinderkrippe mit verkürzter Öffunungszeit

Öffnungszeit: 8,5 Stunden.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

417,00 EUR

405,00 EUR

2 Kind

367,00 EUR

355,00 EUR

3 Kind

330,00 EUR

330,00 EUR

4 Kind

330,00 EUR

330,00 EUR

     

i) Gebühren für die Ganztagsbetreuung

Öffnungszeit 10,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

399,00 EUR

387,00 EUR

2 Kind

349,00 EUR

337,00 EUR

3 Kind

299,00 EUR

287,00 EUR

4 Kind

249,00 EUR

237,00 EUR

 

k) Gebühren für die Ganztagsbetreuung mit verkürzter Öffungszeit

Öffnungszeit: 8,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

319,00 EUR

310,00 EUR

2 Kind

269,00 EUR

260,00 EUR

3 Kind

219,00 EUR

210,00 EUR

4 Kind

169,00 EUR

160,00 EUR

 

l) Gebühren für den Hort (Hort an der Schule)

Öffnungszeit: 10,5 Stunden in den Ferien; 7,75 Stunden an Schultagen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

328,00 EUR

319,00 EUR

2 Kind

278,00 EUR

269,00 EUR

3 Kind

228,00 EUR

219,00 EUR

4 Kind

178,00 EUR

169,00 EUR

     

m) Gebühren für den Hort nach der Schule

Öffnungszeit: 9,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

273,50 EUR

266,50 EUR

2 Kind

223,50 EUR

216,50 EUR

3 Kind

173,50 EUR

166,50 EUR

4 Kind

123,50 EUR

116,50 EUR

     

n) Gebühren für den Hort mit verkürzten Öffnungszeiten

Öffnungszeit: 8,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

269,00 EUR

262,00 EUR

2 Kind

219,00 EUR

212,00 EUR

3 Kind

169,00 EUR

162,00 EUR

4 Kind

119,00 EUR

112,00 EUR

 

o) Gebühren für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule

Öffnungszeit: 8 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

1 Kind

1,40 EUR

1,35 EUR

2 Kinder

1,05 EUR

1,02 EUR

3 Kinder

0,70 EUR

0,68 EUR

4 Kinder und mehr

0,35 EUR

0,34 EUR

     

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

p) Gebühren für die Betreuung an der Ganztagsgrundschule

Öffnungszeit: 10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der in der Betreuung aufgenommenen Kinder einer Familie mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2018

01.09.2017

Stundensatz

1,40 EUR

1,35 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

Redaktionelle Änderung in der Satzung

 

Gebühr für die tageweise Zubuchung einzelner Betreuungsformen

Die Gebühren für tageweise Zubuchung wurden zuletzt im Jahr 2015 angepasst. Es erfolgt eine Anpassung in den jeweiligen Betreuungsformen von 10 Cent bis 40 Cent.

 

Gebühr für die Überschreitung der gebuchten Betreuungszeit

 

Für die Abholung der Kinder nach der gebuchten Betreuungszeit und nach dem Ende der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung müssen beide Varianten in der Satzung klar definiert werden.

 

Bei Kindern, die im Laufe des Tages nach der gebuchten Betreuungszeit abgeholt werden, wird der Betrag für die Zubuchung der nächst höheren Betreuungsform als Gebühr festgesetzt.

 

Bei Kindern, die nach Ende der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wird wie bisher eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro angefangene Viertelstunde erhoben.

 

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a - 2i dargestellt.

 

 Alternativen zum Beschlussvorschlag

      Keine Gebührenerhöhung oder Erhöhung unterhalb der Empfehlung.

      Von der Empfehlung der Spitzenverbände und der Verwaltung nach oben abweichende  Gebührenerhöhung.

Anmerkung: Eine Festsetzung unterhalb der Empfehlung der Spitzenverbände führt zu An­sprüchen der kirchlichen und freien Träger auf entsprechende Ausgleichszahlungen. Dieser Betrag wäre für 2018 bei ca. 9.000 Euro und für 2019 bei ca. 27.000 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Erhöhung führt zu Mehreinnahmen in der Schulkindbetreuung von 6.250 Euro im Jahr 2018 und von 18.750 Euro im Jahr 2019, bei den Kindertageseinrichtungen von 25.350 Euro im Jahr 2018 und von 76.050 Euro im Jahr 2019.

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Anlagen

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