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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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18.04.2018
| |||
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●
Erledigt
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|
Gemeinderat
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Entscheidung
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24.04.2018
|
Beschlussvorschlag
1. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.09.2018 in Kraft.
Der vorliegende Beschlussvorschlag übernimmt die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände für die neuen Gebühren in den Kindertageseinrichtungen Regelbetreuung und/oder verlängerten Öffnungszeiten ab 01.09.2018. Sowie die Anpassung der Gebühren für die Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung
Sachverhalt
Ziele der Maßnahme
> Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen.
> Regelmäßige Anpassung der Krippen-, Ganztags- und Schulkindbetreuungsgebühren.
> Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen.
> Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gebührenerhöhung für Kinder von 1 bis 6 Jahren in Regelbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten
Die Vertreterinnen und Vertreter der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart (Liga der freien Wohlfahrtsverbände) sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg haben am 06.05.2017 gemeinsame Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für die beiden Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 herausgegeben. Die Umsetzung des ersten Schrittes erfolgte zum 01.09.2017. Es folgt der zweite Schritt zum 01.09.2018.
Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
Die Berechnung der Elternbeiträge bei Regelkindergarten- und VÖ-Plätzen erfolgt in Leonberg einheitlich nach der so genannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann lt. Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.
Gebührenübersicht
a) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit
„Regelkindergarten", Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
114,00 EUR |
111,00 EUR |
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2 Kinder |
87,00 EUR |
84,00 EUR |
|
3 Kinder |
58,00 EUR |
56,00 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
19,00 EUR |
18,00 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.
b) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ 6"
Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
142,50 EUR |
138,00 EUR |
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2 Kinder |
108,75 EUR |
105,00 EUR |
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3 Kinder |
72,50 EUR |
70,00 EUR |
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4 Kinder und mehr |
23,25 EUR |
22,50 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.
c) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ Plus"
Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag. Die Nutzung der Randzeiten und der Nachmittagsbetreuung sind bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde und einer maximal zusammenhängenden Betreuungszeit von 6 Stunden möglich. Zuschlag für 5 Stunden /Woche zu Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
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1 Kind |
165,35 EUR |
162,45 EUR |
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2 Kinder |
172,05 EUR |
123,15 EUR |
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3 Kinder |
85,15 EUR |
82,55 EUR |
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4 Kinder und mehr |
27,50 EUR |
26,20 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
d) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit, „VÖ 7"
Öffnungszeit: 7 Stunden am Vormittag von 7.00 bis 14.00 Uhr.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
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01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
182,30 EUR |
177,50 EUR |
|
2 Kinder |
139,10 EUR |
134,30 EUR |
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3 Kinder |
92,75 EUR |
89,55 EUR |
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4 Kinder und mehr |
30,40 EUR |
28,80 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
e) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder
unter 3 Jahren
Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
228,00 EUR |
222,00 EUR |
|
2 Kinder |
174,00 EUR |
168,00 EUR |
|
3 Kinder |
116,00 EUR |
112,00 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
38,00 EUR |
36,00 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
f) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder unter 3 Jahren
Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
285,00 EUR |
277,50 EUR |
|
2 Kinder |
217,50 EUR |
210,00 EUR |
|
3 Kinder |
145,00 EUR |
140,00 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
47,50 EUR |
45,00 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.
g) Gebühren für die Kinderkrippe
Öffnungszeit: 10,5 Stunden.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
525,00 EUR |
512,00 EUR |
|
2 Kind |
475,00 EUR |
462,00 EUR |
|
3 Kind |
425,00 EUR |
404,00 EUR |
|
4 Kind |
375,00 EUR |
362,00 EUR |
h) Gebühren für die Kinderkrippe mit verkürzter Öffunungszeit
Öffnungszeit: 8,5 Stunden.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
417,00 EUR |
405,00 EUR |
|
2 Kind |
367,00 EUR |
355,00 EUR |
|
3 Kind |
330,00 EUR |
330,00 EUR |
|
4 Kind |
330,00 EUR |
330,00 EUR |
i) Gebühren für die Ganztagsbetreuung
Öffnungszeit 10,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
399,00 EUR |
387,00 EUR |
|
2 Kind |
349,00 EUR |
337,00 EUR |
|
3 Kind |
299,00 EUR |
287,00 EUR |
|
4 Kind |
249,00 EUR |
237,00 EUR |
k) Gebühren für die Ganztagsbetreuung mit verkürzter Öffungszeit
Öffnungszeit: 8,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
319,00 EUR |
310,00 EUR |
|
2 Kind |
269,00 EUR |
260,00 EUR |
|
3 Kind |
219,00 EUR |
210,00 EUR |
|
4 Kind |
169,00 EUR |
160,00 EUR |
l) Gebühren für den Hort (Hort an der Schule)
Öffnungszeit: 10,5 Stunden in den Ferien; 7,75 Stunden an Schultagen.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
328,00 EUR |
319,00 EUR |
|
2 Kind |
278,00 EUR |
269,00 EUR |
|
3 Kind |
228,00 EUR |
219,00 EUR |
|
4 Kind |
178,00 EUR |
169,00 EUR |
m) Gebühren für den Hort nach der Schule
Öffnungszeit: 9,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
273,50 EUR |
266,50 EUR |
|
2 Kind |
223,50 EUR |
216,50 EUR |
|
3 Kind |
173,50 EUR |
166,50 EUR |
|
4 Kind |
123,50 EUR |
116,50 EUR |
n) Gebühren für den Hort mit verkürzten Öffnungszeiten
Öffnungszeit: 8,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
269,00 EUR |
262,00 EUR |
|
2 Kind |
219,00 EUR |
212,00 EUR |
|
3 Kind |
169,00 EUR |
162,00 EUR |
|
4 Kind |
119,00 EUR |
112,00 EUR |
o) Gebühren für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule
Öffnungszeit: 8 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
1 Kind |
1,40 EUR |
1,35 EUR |
|
2 Kinder |
1,05 EUR |
1,02 EUR |
|
3 Kinder |
0,70 EUR |
0,68 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
0,35 EUR |
0,34 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
p) Gebühren für die Betreuung an der Ganztagsgrundschule
Öffnungszeit: 10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der in der Betreuung aufgenommenen Kinder einer Familie mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2018 |
01.09.2017 |
|
Stundensatz |
1,40 EUR |
1,35 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
Redaktionelle Änderung in der Satzung
Gebühr für die tageweise Zubuchung einzelner Betreuungsformen
Die Gebühren für tageweise Zubuchung wurden zuletzt im Jahr 2015 angepasst. Es erfolgt eine Anpassung in den jeweiligen Betreuungsformen von 10 Cent bis 40 Cent.
Gebühr für die Überschreitung der gebuchten Betreuungszeit
Für die Abholung der Kinder nach der gebuchten Betreuungszeit und nach dem Ende der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung müssen beide Varianten in der Satzung klar definiert werden.
Bei Kindern, die im Laufe des Tages nach der gebuchten Betreuungszeit abgeholt werden, wird der Betrag für die Zubuchung der nächst höheren Betreuungsform als Gebühr festgesetzt.
Bei Kindern, die nach Ende der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wird wie bisher eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro angefangene Viertelstunde erhoben.
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a - 2i dargestellt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Gebührenerhöhung oder Erhöhung unterhalb der Empfehlung.
Von der Empfehlung der Spitzenverbände und der Verwaltung nach oben abweichende Gebührenerhöhung.
Anmerkung: Eine Festsetzung unterhalb der Empfehlung der Spitzenverbände führt zu Ansprüchen der kirchlichen und freien Träger auf entsprechende Ausgleichszahlungen. Dieser Betrag wäre für 2018 bei ca. 9.000 Euro und für 2019 bei ca. 27.000 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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31,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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