Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Berechnungsgrundlage für die Jugendsozialarbeit an Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.04.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.04.2018
|
Beschlussvorschlag
-
Dem Berechnungsmodell für die Jugendsozialarbeit an Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft wird zugestimmt.
- Die Stellenanteile verändern sich wie folgt:
2.1 Albert-Schweitzer-Gymnasium 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ)
2.2 4 Ganztagsgrundschulen jeweils 0,25 VZÄ
2.3 2 Realschulen jeweils zusätzlich 0,25 VZÄ
2.4 eine Springerstelle für Halbtagsgrundschulen an der Mörikeschule mit 0,25 VZÄ
3. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich für das Haushaltsjahr 2018 auf ca. 31.000 EUR. Sie werden aus dem Budgetbereich 36200006 gedeckt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Verträge mit den Trägern der freien Jugendhilfe gem. Beschlussziffer 2 anzupassen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Wegfall der Werkrealschulen, die Einführung der Gemeinschaftsschule und die Erweiterung des Profils der Realschulen mit der Möglichkeit der Erlangung des Hauptschulabschlusses macht die Diskussion und Entscheidung über eine Neuverteilung der Stellenanteile der Jugendsozialarbeit an Schulen erforderlich. Zunehmende Bedarfe an den Gymnasien und den Grundschulen erfordern eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats zur Ausstattung der Schulen auf Grundlage transparenter Kriterien.
Ziele der Maßnahme
Einführung eines Berechnungsschlüssels für die Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leonberg mit Jugendsozialarbeit an Schulen gem. § 13 SGB VIII.
Sachverhalt/Sachstand
Für die Verteilung der Jugendsozialarbeit an Schulen in Leonberg gibt es keine gesetzliche Vorgabe, auf deren Grundlage die Stellenanteile verteilt werden. Aktuell findet Jugendsozialarbeit an Schulen an der August-Lämmle-, der Schelling-, der Ostertag-Real- und Gerhart-Hauptmann-Real-, der Pestalozzischule und am Johannes-Kepler-Gymnasium statt. Die Stellenanteile und die Stellen pro 1.000 Schülerinnen und Schüler schlüsseln sich aktuell wie folgt auf:
|
Schule |
Vollzeitäquivalente (VZÄ) |
Bestand VZÄ pro 1.000 Schülerinnen und Schüler |
|
August-Lämmle-Schule |
1,0 |
3,15 |
|
Schellingschule (bezogen auf Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule) |
0,5 |
12,5 |
|
Ostertag Realschule |
0,5 |
1,16 |
|
Gerhart-Hauptmann-Realschule |
0,5 |
1,13 |
|
Pestalozzischule (SBBZ) |
0,25 |
2,78 |
|
Johannes-Kepler-Gymnasium |
0,25 |
0,38 |
Derzeit liegt ein Antrag des Schulleiters des Albert-Schweitzer-Gymnasiums vom 08.01.2018 auf Schaffung einer Jugendsozialarbeitsstelle im selben Umfang wie am Johannes-Kepler-Gymnasium (0,5 VZÄ) vor. Darüber hinaus macht auch der Umbau der Schellingschule von einer Grund- und Werkrealschule hin zu einer reinen Grundschule eine Neuverteilung der Stellenanteile notwendig. Grundschulen weisen ebenfalls zunehmend auf den Bedarf von Schulsozialarbeit hin.
Vor diesen Hintergründen schlägt die Verwaltung eine objektive und nachvollziehbare Berechnungsmethodik zur Verteilung der Personalressourcen vor, die auch die speziellen Verhältnisse der einzelnen Schulen bzw. Schularten berücksichtigt.
Grundlage der Verteilung der VZÄ auf die einzelnen Schulen stellt zunächst die Anzahl von Schülerinnen und Schülern dar. Sie orientiert sich an den tatsächlichen landesweiten Versorgungszahlen, die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erhoben werden.
Darüber hinaus werden folgende vier schulspezifische Faktoren in die Berechnung einbezogen:
- ein hoher Anteil an Personen mit Migrationshintergrund,
- ein hoher Anteil an Jugendhilfemaßnahmen,
- ein hoher Anteil an Einzelfallhilfen,
- ein hoher Anteil an Klassenprojekten.
Vorschlag für den Grundlagenschlüssel:
Ganztagsgrundschulen 1 VZÄ : 400 Schüler/innen
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum 1 VZÄ : 400 Schüler/innen
Real- und Gemeinschaftsschulen 1 VZÄ : 600 Schüler/innen Gymnasien 1 VZÄ : 1.200 Schüler/innen
Der Grundlagenschlüssel baut auf dem Beschluss des Gemeinderats auf, wonach für die Werkrealschule der Schlüssel von 1 VZÄ auf 400 Schüler/innen angestrebt wurde.
Um den speziellen Anforderungen der einzelnen Schulen gerecht zu werden vier Minderungsfaktoren in die Berechnung eingeführt die den Verteilschlüssel um jeweils 25 Schülerinnen und Schüler reduzieren:
- ein hoher Anteil an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund,
- eine hohe Anzahl an Jugendhilfemaßnahmen,
- eine hohe Anzahl an Einzelfällen,
- eine hohe Anzahl an durchgeführten Klassenprojekten.
Die Minderungsfaktoren beziehen sich auf statistische Erhebungen des KVJS und des Statistischen Landesamts und beeinflussen die Rahmenbedingungen der Schulen sowie relevante Arbeitsbereiche der Jugendsozialarbeit an Schulen. Ein Minderungsfaktor kommt zum Tragen wenn die entsprechende Kennzahl an der Schule den landesweiten Durschnitt um 25 % übersteigt.
Neben der Berechnung der Bedarfe an Schulen kommen weitergehende pädagogische und vor allem organisationspraktische Überlegungen hinzu, welche die ermittelten Werte geringfügig verändern. Diese Überlegungen sind:
Aus den Halbtags-Grundschulen wird immer wieder der Bedarf nach Jugendsozialarbeit an Schulen gemeldet. Dies bezieht sich in erster Linie auf Kriseninterventionen beispielsweise aufgrund von Mobbing. Diesem Bedarf soll durch die Schaffung von flexibel einsetzbaren 0,25 VZÄ Rechnung getragen werden, die an der derzeit größten Ganztagsgrundschule, der Mörikeschule, angesiedelt werden.
Aus den oben genannten Berechnungen und den drüber hinaus gehenden Überlegungen ergibt sich folgende Stellenverteilung.
|
Schule |
Vollzeitäquivalente (VZÄ) |
VZÄ pro 1.000 Schüler/innen |
|
Grundschule Höfingen |
0,25 |
2,50 |
|
Mörikeschule |
0,25 + 0,25 = 0,5 |
3,57 |
|
August-Lämmle-Schule |
1 |
2,10 |
|
Schellingschule (bezogen auf Schülerinnen und Schüler Ganztagsgrundschule) |
0,25 |
3,57 |
|
Ostertag Realschule |
0,75 |
1,74 |
|
Gerhart-Hauptmann-Realschule |
0,75 |
1,69 |
|
Pestalozzischule |
0,25 |
3,05 |
|
Johannes-Kepler-Gymnasium |
0,5 |
0,77 |
|
Albert-Schweitzer-Gymnasium |
0,5 |
0,80 |
Die Neuberechnung und Verteilung der Stellen der Jugendsozialarbeit an Schulen ergibt für den Bereich Kernstadt einen Stellenzuwachs um 0,75 VZÄ auf insgesamt 2,75 VZÄ, für Eltingen und Ramtel um 0,75 auf 2,25 VZÄ. Die Grundschule Höfingen erhält 0,25 VZÄ.
Im Rahmen der sozialräumlich ausgerichteten Trägerschaften ergeben sich folgende jährliche Kostensteigerungen:
Kosten
|
|
Zusätzl. Stellen- anteile |
Personal-kosten in EUR ca. |
Verwaltungs- und Sachkosten- erstattung 10% in EUR |
Personalne-benkosten 5 % in EUR |
Förderung Land BW in EUR |
Gesamt-kosten in EUR |
|
Eltingen und Ramtel: Jugendhaus Leonberg e. V. |
0,75 |
45.000 |
4.500 |
2.250 |
-12.525 |
39.225 |
|
Kernstadt: Waldhaus gGmbH |
0,75 |
45.000 |
4.500 |
2.250 |
-12.525 |
39.225 |
|
Höfingen: Verein für Jugendhilfe e. V. |
0,25 |
15.000 |
1.500 |
750 |
-4.175 |
13.075 |
Gesamt: 91.525 EUR
Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung könnte ab dem Schuljahr 2018/2019 erfolgen. Förderanträge werden beim Land Baden-Württemberg gestellt. Die Förderhöhe liegt pro Vollzeitstelle bei 16.700 EUR und reduziert sich bei geringeren Stellenanteilen. Im Haushaltsjahr 2018 ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 31.000 EUR, bei einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von 9.741 EUR.
Der zusätzliche Finanzbedarf im Haushaltsjahr 2018 kann über nicht benötigte Mittel der Kostenstelle 36200006 „Förderung der offenen Jugendarbeit“, speziell der Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen, gedeckt werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Es wird keine Bedarfsberechnungsmethode eingeführt.
Andere Modelle der Bedarfsberechnung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
20 kB
|
