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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2018/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entwicklungen der Fallzahlen in den Bereichen der Unterbringung von Personen zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit und der Anschlussunterbringung werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Sachverhalt/Sachstand

Im Folgenden stellt die Verwaltung die Entwicklung der Fallzahlen in den Bereichen der Unterbringung von Personen zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit (§§ 1 bis 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg) und der Anschlussunterbringung (§ 17 Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg) innerhalb der letzten 6 Jahre unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen im Rahmen der Sozialgesetze dar.

Anschließend folgt eine Information zum aktuellen Stand der Mietpreisovergrenze des Landkreises sowie die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte in der städtischen Wohnungssuchendenkartei.

  1. Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen von untergebrachten Personen in städtischen Unterkünften vom 01.01.2012 bis 12.03.2018

 

Fallzahlen Obdachlose / Anschlussunterbringung

 

Stichtag

Haushalte gem. Polizeirecht (=PR)

Pers. gem. PR

Haushalte Anschluss-unterbringung (=AU)

Pers. gem. AU

Gesamtzahl Haushalte

Pers. ges.

…davon Familien

...davon Allein-stehende

01.01.2012

87

123

16

52

103

175

29

74

01.01.2013

92

128

21

61

113

189

29

84

01.01.2014

104

172

23

80

127

252

40

87

01.01.2015

98

154

30

111

128

265

44

84

01.01.2016

110

159

24

88

134

247

39

95

01.01.2017

115

160

58

185

173

345

57

116

30.03.2017

118

176

63

193

181

369

59

122

12.03.2018

133

205

105

364

238

569

87

154

 

Die Anzahl der untergebrachten Personen ist innerhalb eines Jahrs um 200 Menschen angestiegen.

 

Bis Ende des laufenden Jahrs werden der Stadt Leonberg im Rahmen der Anschlussunterbringung weitere 117 Personen zugewiesen. Für das Jahr 2019 wird nach heutigem Kenntnisstand mit einer Quote von ca. 80 Personen für die Anschlussunterbringung gerechnet.

 

Darüber hinaus ist bei der Unterbringung gemäß Polizeirecht weiterhin mit einer Steigerung der mit Wohnraum zu versorgenden Personen zu rechnen.

 

Auf Grund des Wohnungsmarkts in der Region Stuttgart ist es für die betroffenen Personen zur Zeit fast unmöglich, privaten Wohnraum anzumieten, so dass mit einem Abfluss aus den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften nicht gerechnet werden kann.

 

2. Geltende Mietobergrenzen (Kaltmiete) für die Stadt Leonberg im Rahmen von SGB II und SGB XII

 

1 Person

434 Euro

45 m2

2 Personen

531 Euro

60 m2

3 Personen

662 Euro

75 m2

4 Personen

750 Euro

90 m2

5 Personen

860 Euro

105 m2

6 Personen

983 Euro

120 m2

 

Mit einer Änderung der Mietobergrenzen durch das Landratsamt Böblingen ist im laufenden Jahr nicht zu rechnen, da bereits im Jahr 2017 eine Anpassung erfolgte.

 

3. Städtische Wohnungssuchendenkartei

 

Am 12.03.2018 sind in der Wohnungssuchendenkartei der Stadt Leonberg 347 wohnungssuchende Haushalte registriert (Stand 30.03. 2017: 265 Haushalte). Diese teilen sich folgendermaßen auf:

 

1-Zimmer-Wohnung

127 Haushalte

2-Zimmer-Wohnung

69 Haushalte

3-Zimmer-Wohnung

46 Haushalte

4-Zimmer-Wohnung

69 Haushalte

5-Zimmer-Wohnung

21 Haushalte

6-Zimmer-Wohnung

9 Haushalte

7-Zimmer-Wohnung

4 Haushalte

8-Zimmer-Wohnung

1 Haushalt

9-Zimmer-Wohnung

1 Haushalt

 

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