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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Einleitung des Verfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Leonberg im Bereich „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ in Leonberg wird gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 (Parallelverfahren) BauGB zugestimmt.

    Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 06.11.2017 (Anlage 1 zu SV 2017/276).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern

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Sachverhalt

 

Verfahrensübersicht Bauleitplanung

13. Flächennutzungsplanänderung „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“, in Leonberg

Bebauungsplanverfahren gemäß § 2 BauGB

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB

Bebauungsplan der Innenentwicklung / beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich

Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

 

Aufstellungsbeschluss

[§ 2 Abs. 1 BauGB]

 

Ortschaftsrat

 

 

Planungsausschuss

 

 

Gemeinderat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung im Amtsblatt

 

 

 

 

 

 

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB]

 

bei Verf. n. §§ 13 + 13a BauGB Verzicht mögl.

 

Ortschaftsrat

 

 

Planungsausschuss

 

 

Gemeinderat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung im Amtsblatt

 

 

 

 

Frühzeitige Beteiligung [§ 3 Abs. 1 BauGB]

 

 

 

 

Informationsveranstaltung

 

 

 

 

Behördenbeteiligung [§ 4 Abs. 1 BauGB]

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB]

 

Ortschaftsrat

 

 

Planungsausschuss

 

 

Gemeinderat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung im Amtsblatt

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung [§ 3 Abs. 2 BauGB]

 

 

 

 

Behördenbeteiligung [§ 4 Abs. 2 BauGB]

 

 

 

 

 

 

 

 

Erneute Auslegung erforderlich

 

 

 

Beschluss zur erneuten Auslegung

 

 

 

 

Bekanntmachung im Amtsblatt

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung [§ 4a Abs. 3 BauGB]

 

 

 

 

Behördenbeteiligung [§ 4a Abs.3 BauGB]

 

 

 

 

 

Abwägung [§ 1 Abs. 7 BauGB] und Satzungsbeschluss

 10 Abs.1 BauGB]

 

Ortschaftsrat

 

 

Planungsausschuss

 

 

Gemeinderat

 

 

 

 

 

Ausfertigung, danach Bekanntmachung im Amtsblatt und damit Inkrafttreten [§ 10 Abs. 3 BauGB]

Städtebaulicher Vorvertrag geschlossen

Städtebaulicher Vertrag erforderlich

Umlegung erforderlich

Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 6 (1) bzw. § 10 (2) BauGB erforderlich

 

 

  1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Die bestehende Verkehrsübungsanlage des ADAC am Standort Mahdental / Solitude-Ring  ist bereits mehr als 50 Jahre alt und ist aus dem ehemaligen Fahrerlager der Solitude Rennstrecke entstanden. Zuerst als Verkehrsübungsplatz, später dann auch als Fahrsicherheitstrainingsplatz. Insgesamt trainieren in Leonberg jährlich ca. 10.000 Teilnehmer beim Fahrsicherheitstraining und es üben knapp 20.000 Fahranfänger.

Die bestehende Infrastruktur ist stark erneuerungsbedürftig und Reparaturen werden zunehmend schwieriger und aufwendiger. Gleichzeitig entwickeln sich die Fahrzeugtechnik und die Fahrerassistenzsysteme in den Fahrzeugen sehr schnell und die Anforderungen an Verkehrsübungsplätze und deren Infrastruktur steigen stetig. Vor diesem Hintergrund bestehen seit Jahren planerische Überlegungen zur Weiterentwicklung der Verkehrsübungs­anlage im Zuge einer langfristigen Sicherung der bestehenden Infrastruktur.

 

  1. Ziele der Maßnahme

Ziel des Eigentümers und Betreibers der Verkehrsübungsanlage, dem ADAC Württemberg e.V. ist eine Qualifizierung des Bestandsstandortes im Hinblick auf die Verkehrsübungsanlage, die Erschließung und die zugeordneten baulichen Anlagen.

In diesem Rahmen wird von Seiten des ADAC Württemberg e.V. die betriebliche Notwendigkeit zur Modernisierung und Entwicklung Verkehrsübungsanlage zwingend erforderlich gesehen. Ziel ist es, auch in Zukunft am Standort Leonberg ein attraktives Angebot für die Verkehrssicherheit zu bieten. Kernthemen sind und bleiben dabei der Übungsbetrieb für Fahranfänger und das zertifizierte Fahrsicherheitstraining für Pkw und Motorrad.

 

  1. Sachverhalt/Sachstand
    1. Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2, in Leonberg geändert, da die geplanten Festsetzungen zwar aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können, der Flächennutzungsplan jedoch den zu treffenden Festsetzungen (hier insbesondere der Teilrückbau nördlich der L 1187) angepasst werden soll.

 

Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

  • den vorhandenen betrieblichen und strukturellen Mängeln in der Infrastruktur der Verkehrsübungsanlage und der daraus resultierenden Erfordernis der Qualifizierung des Bestandsstandortes zur Sicherung und angemessenen Weiterentwicklung der Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring als gesamtstädtisch und regional bedeutsame Infrastruktureinrichtung

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:

  • die klare und langfristig ausgerichtete Definition der räumlichen Entwicklung der Verkehrsübungsanlage verbunden mit einer Neuordnung der Zufahrtssituation an der L 1187
  • sowie die grünordnerische Sicherung und Weiterentwicklung der Einbindung der Verkehrsübungslage in das Mahdental, im Rahmen derer auch eine Konzentration der Verkehrsübungsanlage auf den Bereich südlich der L 1187 vollzogen werden soll

 

3.2  Lage und Abgrenzung des Plangebiets

 

Der Plangeltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wird räumlich wie folgt begrenzt

  • Im Norden durch die das Mahdental begrenzenden Waldflächen,
  • Im Osten durch die Gemarkungsgrenze zur Stadt Gerlingen und im Südosten dem Garten-Center Kriesten,
  • Im Süden durch den Verlauf des Krummbachs / der Glems
  • und im Westen durch die Grünlandflächen in der Talaue der Glems und nördlich der  L 1187 durch die Einrichtungen des Seehauses.

 

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Abgrenzungsplan er­sichtlich (Anlage 1 zu SV 2017/276).

 

Das Plangebiet „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ weist eine Größe von ca. 7,79 ha auf.

 

3.3  Bauflächenbedarfsnachweis

Die Entwicklung des Flächennutzungsplans am Standort der Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring bezieht sich auf die Weiterentwicklung einer bestehenden Infrastruktureinrichtung, welche in ihrer planungsrechtlichen und bauordnungs-rechtlichen Absicherung zwar der Aufstellung eines Bebauungsplans bedarf, jedoch im Hinblick auf die Entwicklung des Standortes (hier im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesene Sonderbaufläche) keine weiteren zusätzlichen Flächen in Anspruch nehmen werden. Stattdessen soll nördlich der L 1187 ein Teilbereich aus der Nutzung als Sonderbaufläche herausgenommen und der Rekultivierung zugeführt werden. Insofern ist zunächst die Durchführung eines Bedarfsflächennachweises nicht erforderlich, im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung wird im Kontext zum Bebauungsplanverfahren jedoch die dezidierte notwendige gebietsinterne Gebietsentwicklung beschrieben und deren Erforderlichkeit anhand der einzelnen Infrastruktureinrichtungen (Entwicklung der Gebäudestruktur, der Flächen für die Technik und der strukturellen Entwicklung der Flächen der Verkehrsübungsanlage) dargelegt werden.

 

 

3.4  Derzeitige Städtebauliche Konzeption

Die städtebauliche Konzeption sieht eine zweigeteilte Weiterentwicklung des heutigen Standorts vor: Während im nördlich der L 1187 liegenden Teilbereich die vorhandenen Verkehrsflächen weitestgehend zurückgebaut und nur das Boxengebäude und die damit verbundenen befestigten Flächen erhalten werden sollen, soll die Verkehrs­übungs­anlage auf die Flächen südlich der L 1187 konzentriert werden. Hierfür ist zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen / Rückstaus ein Neuanschluss an die

L 1187 und eine neue Zufahrt zur Verkehrsübungsanlage südlich der L 1187 vorgesehen. Die bestehende Verkehrsübungsanlage südlich der L 1187 soll entsprechend aktueller Anforderungen an Verkehrsübungsanlagen qualifiziert werden: Hierbei soll eine Steigerung der Nutzungsqualität der Verkehrsübungsanlage für die Teilnehmer durch den Neubau moderner Schulungsräume, den technischen Fortschritt der Gebäudeanlagen und eine innovative Ausstattung sowie durch eine sicherheitsrelevante Sanierung und Erweiterung der Verkehrsflächen für das Fahrsicherheitstraining und den Übungsbetrieb erfolgen. Der beiliegende städtebauliche Rahmenplan gibt hierfür einen Überblick über die geplanten Maßnahmen der zukünftigen Erschließung und Struktur der Verkehrsübungsanlage sowie zu den zukünftigen Gebäudeanlagen.

 

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

Insbesondere aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des Landschafts­schutzgebietes „Glemswald“ (LSG Nr. 1.15.089, Größe 8.094 ha) sowie innerhalb eines regionalen Grünzugs des Regionalplans Stuttgart werden zunächst intensive Abstimmungen mit den übergeordneten Planungsträgern erforderlich, im Rahmen derer die erforderlichen Verfahren und der weitere prozessuale Kontext zum anlaufenden Bebauungsplanverfahren definiert werden.

 

Hieran anschließend erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher

Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung.

 

  1. Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Beseitigung der vorhandenen betrieblichen und strukturellen Mängel in der

Infrastruktur der Verkehrsübungsanlage und der daraus resultierenden Erfordernis der Qualifizierung des Bestandsstandortes durch die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

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Anlagen

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