Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/288

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt

Ziele der Maßnahme

 

Rechtssichere und gleichmäßige Erhebung der Vergnügungssteuer

Sachverhalt/Sachstand

Zum 01.01.2009 wurde die gerichtlich nicht mehr für rechtskonform erklärte Pauschal-besteuerung der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit durch eine umsatzbezogene Spielgerätebesteuerung (Bruttokasse – aktueller Steuersatz 25 % aus Saldo 2) ersetzt.

Der Steuerschuldner hat der Stadt Leonberg bis zum 15. Tag nach Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit den Inhalt der Bruttokasse anhand eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks, getrennt nach Spielgeräten mitzuteilen. Der Steuererklärung sind alle Zählwerksausdrucke mit sämtlichen Parametern entsprechend § 4 Buchst. a) (elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld) für den Meldezeitraum anzuschließen.

 

Nach der herrschenden Meinung können Zählwerksausdrucke generell nur mit den Parametern angefordert werden, welche für die Besteuerung unabdingbar sind.

 

Die Praxis zeigt nun, dass bei einem bestehenden Verdacht auf Manipulation der Zählwerksausdrucke eine vollständige und sorgfältige Überprüfung anhand dieser verkürzten Zählwerksausdrucke, welche bereits bisher der Steuererklärung beizufügen sind, nicht gewährleistet werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass § 9 Abs. 1 (Steuererklärung) neu gefasst und dahingehend ergänzt wird, dass in diesen Verdachtsfällen der Steuerpflichtige der Stadt Leonberg die vollständigen Zählwerksausdrucke der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 1 Abs. 2 Buchst. a) mit sämtlichen, auf den Zählwerksausdrucken vorhandenen Parametern zu überlassen hat.

 

 

In § 8 Meldepflichten und Steueraufsicht werden Absatz 5 (Regelung des Betretungsrechts) und Absatz 6 (Steueraufsicht) hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen vorzulegenden Geschäftsunterlagen konkretisiert.

Weiteres Vorgehen

Veröffentlichung der Änderungssatzung

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

 

Loading...