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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/283
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Gesellschafterbeschlüsse der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH - Wirtschaftspläne 2018, Anpassung des Pachtleitfadens und Bestellung des Jahresabschlussprüfers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Dezernat II
- Beteiligtes Amt:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co.KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
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Dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2018 wird zugestimmt.
-
Die Zustimmung zur Änderung des Pachtleitfadens aufgrund der Novellierung der Anreizregulierung wird erteilt.
- Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Gesamtpauschalpreis von 4.590,-- EUR incl. sämtlicher Nebenkosten und zzgl. der Umsatzsteuer beauftragt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG beschließt unter anderem nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen über die Wirtschaftspläne der Gesellschaften, die Änderung von Pachtverträgen über Strom- und Gasverteilnetze sowie die Bestellung eines Jahresabschlussprüfers. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.
Ziele der Maßnahme
Vorbereitung der Gesellschafterversammlung.
Sachverhalt/Sachstand
Der Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2018 zuzustimmen.
-
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Änderung des Pachtleitfadens aufgrund der Novellierung der Anreizregulierung.
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Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Gesamtpauschalpreis von 4.590,--EUR incl. sämtlicher Nebenkosten und zzgl. der Umsatzsteuer zu beauftragen.
Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Im Folgenden werden die Beschlüsse erläutert:
Zu Ziff. 1:
Die Geschäftsführung hat die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018 für die LEO Energie GmbH & Co. KG und die LEO Energie Verwaltungs GmbH erstellt. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 26.10.2017 die Zustimmung zu den Wirtschaftsplänen empfohlen.
Auf die Ausführungen in der als Anlage 1 beigefügten Beschlussvorlage 10/2017 des Aufsichtsrats der LEO Energie GmbH & Co. KG und im als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2018 wird verwiesen.
Zu Ziff. 2:
Die am 17. September 2016 in Kraft getretene novellierte Anreizregulierungsverordnung (ARegV) führt ab der 3. Regulierungsperiode (Gas 2018, Strom 2019) zu vielen Veränderungen, an die die Regelungen der Strom- und Gasverteilnetzpachtverträge angepasst werden müssen.
Auf die Ausführungen in den beigefügten Anlagen 3 – 7 wird verwiesen.
Zu Ziff. 3:
Gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie GmbH & Co. KG und § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie Verwaltungs GmbH ist der jeweilige Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der KG spricht der Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschafterversammlung eine Empfehlung für die Bestellung der Abschlussprüfer aus. Die Empfehlung wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 26.10.2017 beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der GmbH wählt die Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer. Abschlussprüfer kann nur ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG hat bereits die Jahresabschlüsse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 geprüft. Der angebotene Pauschalpreis wurde gegenüber dem Preis für das vorangegangene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung einer Honoraranpassung von 2% erhöht. Die für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer werden weiterhin Herr WP/StB Matthias Appel und Herr WP/StB Daniel Deutsch sein.
Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 26.10.2017 die entsprechende Beauftragung empfohlen. Auf die als Anlage 8 beigefügte Beschlussvorlage 13/2017 des Aufsichtsrats der LEO Energie GmbH & Co. KG wird verwiesen.
Weiteres Vorgehen
Unverzüglich nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung eingeholt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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161,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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381,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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141,7 kB
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