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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgaben im Teilbudget TH05_B5000_02 Kinderbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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07.12.2017
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst des Jahres 2015 erst im Jahr 2016 umgesetzt. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung für 2016 in Höhe von 333.500 Euro und eine Vorauszahlung für 2017 in Höhe von 313.200 Euro. Die Deckung erfolgt über das Teilbudget Schulträgeraufgaben.
Ziele der Maßnahme
Sicherstellung des ordentlichen Betriebs der Kindertageseinrichtungen der freien Träger.
Sachverhalt/Sachstand
Der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde am 30. September 2015 mit rückwirkender Wirkung zum 01. Juli 2015 abgeschlossen. Es wurde eine durchschnittliche Erhöhung des Tabellenentgeltes von 3,3 % und Umschichtungen innerhalb der Entgeltgruppen in der Basiseingruppierung (Fachkräfte von S 6 nach S 8a) beschlossen.
Die freien Träger haben im Gegensatz zur Stadt Leonberg die Ergebnisse der Tarifverhandlungen erst im Laufe des Jahres 2016 umgesetzt. Durch die späte Umsetzung bei den freien Trägern konnte eine Erhöhung der Förderung für das Jahr 2016 als auch die daraus resultierende Erhöhung der Vorauszahlung für das Jahr 2017 nicht mehr im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt werden und führt somit zu überplanmäßigen Ausgaben.
Zu den Kosten aus der Tariferhöhung kommen noch erhöhte Personalkosten in zwei Kindertageseinrichtungen (Johannes-Kindergarten und Kindergarten St. Michael) hinzu, in denen im Jahr 2016 erstmals das stellenplanmäßige Personal über das ganze Jahr abgerechnet werden konnte (nicht besetzte Stellen und Krankheitsausfälle im Jahr 2015, die bei der Berechnung der Förderung für das Jahr 2016 nicht bekannt waren).
Es entsteht ein Nachzahlungsbedarf bei den freien Trägern in Höhe von 333.500 Euro für das Betriebsjahr 2016 und für die Vorauszahlung für das Betriebsjahr 2017 in Höhe von 313.200 Euro. Bei den Anmeldungen für das Jahr 2018 ist die Tariferhöhung voll umfänglich berücksichtigt.
Nachzahlung Förderung 2016 333.500,00 Euro
Vorauszahlung Förderung 2017 313.200,00 Euro
Summe: 646.700,00 Euro
Deckung im Budget TH05 ca. 517.200,00 Euro
Deckung aus anderem Budget TH03 ca. 129.500,00 Euro
Summe: 646.700,00 Euro
Die Deckung im Budget TH05 wird durch überplanmäßige Einnahmen (FAG-Mittel und Gebühreneinnahmen) und durch Wenigerausgaben erreicht. Diese Deckung reicht wie oben dargestellt nicht aus, deshalb wird aus dem Budget TH03 eine Deckung für die überplanmäßige Ausgabe benötigt. Dort stehen ebenfalls überplanmäßige Einnahmen (FAG-Mittel) zur Verfügung.
Nach § 6 Abs. 3 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg ist der Sozial- und Kultusausschuss für die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben von 60.000 Euro bis 200.00 Euro zuständig.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss Auszahlung der Vorauszahlung für 2017
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Teilbudget Kindertageseinricht- ungen (BUD_TH05_B5000_02 Produktbereich 36 Produktgruppe 36.50 |
2017 |
16.137.509 |
+129.500 |
Überplanmäßige Ausgaben |
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Teilbudget Schulträgerauf-gaben BUD_TH03_B5000_01 |
2017 |
8.878.149 |
-129.500 |
Deckungsvorschlag |
