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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.       Der Gemeinderat beschließt, das Projekt „Neubau Anschlussunterbringung für Flüchtlinge Böblinger Straße 36“, wie ursprünglich geplant, im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 4.000.000 € erneut in den Haushalt aufzunehmen

 

  1.       Der Gemeinderat beschließt abweichend dazu unter Kenntnisname der benannten Nachteile:
    1.   Das Projekt „Neubau Anschlussunterbringung für Flüchtlinge Böblinger Straße 36“ wird im Jahr 2026 pausiert und die Fortführung auf das Jahr 2027 verschoben (aktueller Stand).
    2.   Das Projekt „Neubau Anschlussunterbringung für Flüchtlinge Böblinger Straße 36“ wird um 6 Monate verschoben. Die benötigten Mittel in Höhe von 2.000.000 €  werden in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Variante 1 – Aufnahme in den Haushalt 2026

Für das Projekt „Neubau Anschlussunterbringung für Flüchtlinge Böblinger Straße 36“ wurde mit Vorlage 2024/247 die Genehmigung der Gesamtmaßnahme beschlossen.

Entsprechend liefen und laufen noch aktuell die ersten Ausschreibungen der großen Gewerke. Aufgrund der Streichung im Rahmen der Prioritätenliste besteht keine gesicherte Finanzierung für 2026, entsprechend durften die aktuell ausgeschriebenen Gewerke nicht beauftragt werden. Durch den aktuellen Status kam es bereits zu einer Verzögerung von mindestens zwei Monaten. Es existiert bereits jetzt, wenn auch unwahrscheinlich, das Risiko, dass bei der Beauftragung die neuen Termine nicht vereinbart werden können.

 

Folgende Gewerke sind aktuell vergeben bzw. in Bearbeitung (vor Priorisierungsliste):

 

  • Bereits beauftragt: Blitzschutz
  • Ausgeschrieben, submittiert und ausgewertet: Gerüstbau, Rohbau, Holzbau, Stahlbau, Dachabdichtungsarbeiten 
  • In Auswertung: Fensterbau
  • Derzeit am Markt: Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten

 

Durch die bisher vorliegenden Ausschreibungsergebnisse ergibt sich eine Kostenunterschreitung von rund 750.000 € brutto gegenüber der Kostenberechnung.

Sofern das Projekt 2026 weiter läuft, kann – bei planmäßigem Verlauf – mit einer Fertigstellung und Übergabe im Spätsommer 2027 gerechnet werden.

 

Variante 2.1: Keine Aufnahme in den Haushalt 2026 (aktueller Stand)

In diesem Fall sind die bereits gelaufenen und laufenden Ausschreibungen aufzuheben. Dabei besteht für die Stadt Leonberg grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht (negatives Vertragsinteresse) für den entstandenen Kalkulationsaufwand aller Bieter. Aktuell betrifft dies 45 Bieter.
Bei Aufhebung der Verfahren besteht für die erstplatzierten Bieter zusätzlich ein Anspruch auf entgangenen Gewinn (positives Vertragsinteresse). Sollte das Projekt nicht im Haushalt 2026 berücksichtigt werden, kann frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2027 neu ausgeschrieben werden (voraussichtlich Frühjahr 2027). Dadurch ergäbe sich ein zeitlicher Verzug von ca. 1,5 Jahren. Ausgehend von einer Baupreissteigerung von ca. 5 % pro Jahr ergibt sich für einen Zeitraum von 1,5 Jahren ein Faktor von ca. 1,075 (= 7,5 %) und damit die im Folgenden dargestellte Situation.

 

 

 

Kostenberechnung

+7,5% Preissteigerung

KG 200 - Herrichten und Erschließen:

113.000,00 €

121.475

KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion:

3.555.000,00 €

3.821.625

KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen:

1.376.000,00 €

1.479.200

KG 500 - Außenanlagen:

628.000,00 €

675.100

KG 600 - Ausstattung (Küchen enthalten in KG300, restliche Ausstattung über Fachamt

 

 

KG 700 - Baunebenkosten ca. 25%

1.390.000,00 €

1.494.250

Preissteigerungen Unvorhergesehenes ca. 10%

707.000,00 €

760.025

Vrs. Gesamtkosten (Brutto)

7.769.000,00

8.351.675 €

 

 

So besteht die Gefahr von Mehrkosten in Höhe von ca. 580.000 €. In der Preissteigerung für die Baunebenkosten sind auch die Mehrkosten der Fachplaner für die Wiederholungsleistung in den Leistungsphasen 5+6 enthalten, die sich aus Teilen der Vorbereitung der Vergaben sowie aus der erneut nötigen Auswertung der Ausschreibungen ergeben.

Darüber hinaus fallen die Kosten für bereits erfolgte Ausschreibungsveröffentlichungen erneut an. Dies sind aktuell Kosten in Höhe von ca. 28.000 € brutto.

In Summe ist hier mit Mehrkosten von 610.000 € brutto zu rechnen, ohne den Ansatz etwaiger Schadensersatzforderungen.

 

Variante 2.2: Verzögerung um z. B. 6 Monate zur Kostenreduktion in 2026

Eine zeitliche Verschiebung über die Bindefristen hinaus bedingt eine neue Zustimmung zur Bindefristverlängerung durch die Bieter. Bei einer Verlängerung von z.B. 6 Monaten steigt das Risiko, dass die positiven Ausschreibungsergebnisse nicht mehr gehalten werden können, sollten die Bieter einer solchen Verlängerung nicht zustimmen. Dies kann bei den aktuell submittierten bzw. auf dem Markt befindlichen 10 Gewerken zu Mehrkosten führen, ggf. muss auch neu ausgeschrieben werden. Stimmt eine Firma nicht zu, besteht auch die Gefahr einer weiteren Verzögerung.

 

Allgemeine Auswirkungen / Abstimmung mit Nachbarprojekt Atrio Leonberg e.V.

Für die Baustelleneinrichtung wurde die Nutzung einer angrenzenden Fläche des Atrio Leonberg e.V. vorgesehen. Auf dem Grundstück 2276/100 bestehen Planungen für Neubauten des Atrio Leonberg e.V. die derzeit gestoppt sind. Es existiert aktuell zwischen der Stadt Leonberg und Atrio Leonberg e.V. eine Vereinbarung zur Mitnutzung eines Teils der Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche des Neubaus der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge Böblinger Str. 36. Sollte Atrio Leonberg e.V. seine Planungen fortsetzen, könnte die Fläche künftig nicht mehr für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehen. Dies würde baulogistische Anpassungen erforderlich machen, die sich ebenfalls kostensteigernd auswirken.

 

Aktuelle Bedarfssituation

Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Anschlussunterbringung und der Unterbringung von wohnungslosen Bürgern ist der Neubau weiterer Wohnhäuser weiterhin dringend notwendig, da der notwendige Bedarf an Wohnraum aktuell nicht gedeckt werden kann. Bereits in Vorlage 2024/247 wurde die angespannte Lage beschrieben.

Aktuell wird vom Ordnungsamt die folgende Lage skizziert.

Leonberg ist schon mit einem hohen Defizit in der Anschlussunterbringung ins Jahr 2025 gestartet. Auch für das Jahr 2025 kann die Quote nicht gänzlich erreicht werden. Zwar werden 10% von vorläufigen Unterbringungen auf die jeweiligen Kommunen angerechnet, jedoch ist „nur“ die Rutesheimer Str. 50 vom Landratsamt Böblingen wieder in Betrieb genommen worden zzgl. Zur laufenden vorläufigen Unterbringung in der Mollenbachstraße. Eine Realisierung einer Unterbringung durch das Landratsamt in der Ostertagstraße erfolgt nicht. Es ist zu erwähnen, dass einige der aktuellen Unterkünfte bzw. angemieteten Wohnungen für die Unterbringung nur befristet sind. Auch im Jahr 2025 sind einige Mietverträge nicht verlängert worden, was zu vielen internen Umsetzungen der Personen führte. Zudem laufen im Frühjahr, Sommer und Ende 2026 Mietverträge aus. Ob Verlängerungen seitens der Vermieter zugestimmt werden ist regelmäßig ungewiss und oft erst wenige Monate vorher klar. Dazu betreibt das Ordnungsamt aktuell noch die Container der Ex-Interims-Kita im August-Lämmle-Weg. Auch dieser Platz ist endlich und es fallen viele Plätze weg, deren Bewohnerinnen eine alternative Unterbringung angeboten werden muss.

Auch erwähnt sei in diesem Kontext das Thema Obdachlosigkeit, hier muss bei fehlender Möglichkeit der Selbsthilfe, ein Unterkunftsangebot gegeben werden.

Wird zu wenig Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt, muss das Ordnungsamt auf Alternativen zurückgreifen. Die ersten Alternativen sind z.B. langfristiges Anmieten von Hotelräumen, aber auch die Belegung von öffentlichen Hallen etc. würden greifen. Die finanziellen, kulturellen und vereinstechnischen Auswirkungen sind selbsterklärend.

Die Unterbringungssituation ist weiter äußerst angespannt und die Errichtung von Unterkünften akut dringend notwendig!

 

Empfehlung der Verwaltung

Zur Abwehr von Mehrkosten und zur Sicherung der positiven Ausschreibungsergebnisse empfiehlt die Verwaltung, das Projekt „Neubau Anschlussunterbringung Böblinger Straße 36“
zum ursprünglich geplanten Betrag von 4.000.000 € (Haushaltsmittelansatz)
im Haushalt 2026 zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

731400057004 Anschlussunterbringung für Flüchtlinge Flüchtlinge

2023

 

300.000

2.142

Der geringere

Finanzbedarf resultiert

aus der Anpassung

des Projektablaufs.

 

 

2024

280.669

126.858

Der geringere

Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen.

 

 

2025

700.000,00

550.000,00

Der geringere Finanzbetrag entspricht dem vrs. Bedarf.

 

2026

4.000.000

4.000.000

Das Budget in Höhe von 4.000.000 € wird im Haushaltsplan 2026  über die Änderungsliste GR zu veranschlagt.

 

 

2027

2.488.331

3.090.000

Das Budget in Höhe von 3.090.000 € wird im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt.

 

Variante 2.1:

Keine Aufnahme in den HH 2026

2026

0

0

Der geringere Finanzbedarf ergibt sich aus der Streichung der Mittel aus dem HH 2026.

 

 

2027

4.000.000

4.000.000

Das Budget in Höhe von 4.000.000 € wird im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt.

 

 

2028

3.090.000

3.090.000

Das Budget in Höhe von 3.090.000 € wird im Haushaltsplanentwurf 2028 berücksichtigt.

 

Variante 2.2:

Verzögerter Ausführungsstart (angenommen 6 Monate)

2026

2.000.000

2.000.000

Das Budget in Höhe von 2.000.000,00€ wird im Haushaltsplan 2026 über die Änderungsliste GR veranschlagt.

 

 

2027

4.000.000

4.000.000

Das Budget in Höhe von 4.000.000 € ist im Haushaltsplan 2027 zu veranschlagen.

 

 

2028

1.090.000

1.090.000

Das Budget in Höhe von 1.090.000 € ist im Haushaltsplan 2028 zu veranschlagen.

 

 

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