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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Parkraumsituation am Leobad und Berliner Straße zur Kenntnis.
     
  2. Der Gemeinderat beschließt für die Parkflächen am Leobad und Berliner Straße für das Jahr 2026 folgende Regelung, um eine erweiterte Übergangsphase durchzuführen:

Variante A: Parkscheibenpflicht 7-23 Uhr (Status quo)

  •          Am Leobad 1: Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Am Leobad 2-4 und Berliner Straße: Fortführung der derzeitigen Regelung (kostenloses Parken mit Parkscheibe max. 8 Stunden nur zwischen 7-23 Uhr) sowie die Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Personelle Kontrollen durch Security-Dienstleister zur Durchsetzung der Regelung sowie Gewährleistung der Dauernutzerplätze

Variante B: Parkscheibenpflicht 24/7

  •          Am Leobad 1: Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Am Leobad 2-4 und Berliner Straße: Erweiterung auf ganztägiges Parken (kostenloses Parken mit Parkscheibe max. 8 Stunden 24/7 ganztägig) sowie die Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Mehr Flexibilität für Veranstaltungen, Sportverein und Pendler
  •          Personelle Kontrollen durch Security-Dienstleister zur Durchsetzung der Regelung sowie Gewährleistung der Dauernutzerplätze

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts für eine nachhaltige Parkraumbewirtschaftung am Leobad und Berliner Straße. Dieses soll umfassen:

a) Angebotsvergleich: Sichtung geeigneter Anbieter für kamerabasierte Free Flow-Parküberwachungssysteme inkl. Darstellung der Investitions-   und Betriebskosten sowie der Vertragsbedingungen

b) Schrankenlösung: Prüfung eines Schrankensystems zur Kapazitätssteuerung bei voller Auslastung (insbesondere in der Badesaison)

c) Verkehrsbehördliche Abstimmung: Klärung verkehrsrechtlicher Rahmenbedingungen mit der zuständigen Verkehrsbehörde

d) Rechtliche Voraussetzungen: Ausarbeitung zur Verpachtung oder Übertragung der Flurstücke Bruckenbachstraße 6705/1 und Badstraße 6668/1 an die Stadtwerke Leonberg

e) Entgeltordnung: Weiterentwicklung der vorgestellten, exemplarischen Tarifstruktur für die Bewirtschaftung

(f) Das Ergebnis der Prüfung soll dem Gemeinderat gegen Ende des ersten Halbjahrs 2026 (nach ersten Erkenntnissen aus der neuen Badesaison) zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Ausgangslage

Bis Mitte 2025 herrschten auf den Parkflächen am Leobad (Bruckenbachstraße und Badstraße) und Berliner Straße ungeordnete Verhältnisse. Rund 200 Gewerbefahrzeuge nutzten die Flächen dauerhaft als kostenlose Abstellplätze, Rettungswege waren blockiert, Unfallfahrzeuge und Müll wurden abgelagert. Die Verkehrssicherungspflicht war gefährdet.

Seit September 2025 gilt eine geordnete Parkscheiben-Regelung (7-23 Uhr, max. 8 Stunden). Die Fehlnutzung durch Gewerbefahrzeuge wurde weitgehend unterbunden. Die konsequente Durchsetzung der Regelung durch Security-Personal führt jedoch zu zunehmenden Konflikten und Anfeindungen.

Herausforderungen

Die derzeitige Regelung stößt an mehrere Grenzen:

Durchsetzung: Die Durchsetzung der Parkraumregelungen ist ohne technische Lösung kaum handhabbar. Dauernutzerverträge können somit nur bedingt erfüllt werden. Das Security-Personal wird wiederholt verbal angegriffen und bedrängt. Weibliche Mitarbeiterinnen verweigern inzwischen weitere Einsätze.

Wirtschaftlichkeit: Die Parkflächen verursachen jährliche Betriebskosten von ca. 60.000 Euro (Grünpflege, Müllentsorgung, Winterdienst, Instandhaltung) sowie Security-Kosten. Dem stehen lediglich Einnahmen aus Dauernutzungsverträgen von derzeit ca. 25.000 Euro gegenüber. Ohne konsequente Bewirtschaftung bleibt ein strukturelles Defizit und die Gefahr der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Bedarfskonflikte: Es besteht eine hohe Nachfrage nach Dauerparkplätzen von Gewerbetreibenden (150-200 Stellplätze gewünscht). Diese Nachfrage kann jedoch nicht vollständig bedient werden, da die Kapazität der Parkflächen insbesondere in der Badesaison durch Kurzzeitparker (Bad- und Sportvereinbesucher) stark ausgelastet ist.

Unter Berücksichtigung der Kapazitätsauslastung könnten maximal 50 zusätzliche Dauernutzerverträge für Gewerbetreibende oder deren Mitarbeitende vergeben werden: Am Leobad 2-4 ca. 40 und Berliner Straße ca. 10 zusätzliche Verträge.

Gleichzeitig fordert der angrenzende Sportverein dauerhaft kostenlose Parkplätze für alle Mitglieder und Gäste.

Anbieter von kameragestützten Parkraumüberwachungssystemen setzen auf langfristige Verträge und möglichst wenig kostenlose Parkzeit, damit das Geschäftsmodell tragfähig ist.

Umfeldanalyse

Eine Analyse vergleichbarer Parkplätze in der Umgebung von Bädern und Sportzentren in der Region zeigt: Parkflächen direkt am Freibad/Sportzentrum sind üblicherweise kostenfrei. Bei Parkflächen in Gewerbegebieten oder mit P+R-Funktion ist eine Bewirtschaftung jedoch üblich (Beispiele: Das Leutze Stuttgart, P+R Ditzingen).

Die Besonderheit am Leobad: Die Parkflächen dienen nicht nur dem Bad und Sportverein, sondern de facto als Gewerbeparkplatz und P+R-Parkplatz für auswärtige Pendler. Diese Mehrfachnutzung rechtfertigt eine differenzierte Betrachtung.

Empfehlung der Verwaltung für das weitere Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt ein zweistufiges Verfahren, um weitere Erkenntnisse insbesondere in der anstehenden Badesaison zu sammeln. Diese Erkenntnisse sollen in die Entwicklung des Free Flow Parküberwachungssystems einfließen.

TEIL 1 –Parkraumregelung und erweiterte Übergangsphase

Der Gemeinderat beschließt für die Parkflächen am Leobad und Berliner Straße für das Jahr 2026 folgende Regelung:

Variante A: Parkscheibenpflicht 7-23 Uhr (Status quo)

  •          Am Leobad 1: Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Am Leobad 2-4 und Berliner Straße: Fortführung der derzeitigen Regelung (kostenloses Parken mit Parkscheibe max. 8 Stunden nur zwischen 7-23 Uhr) sowie die Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Personelle Kontrollen durch Security-Dienstleister zur Durchsetzung der Regelung sowie Gewährleistung der Dauernutzerplätze

Variante B: Parkscheibenpflicht 24/7

  •          Am Leobad 1: Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Am Leobad 2-4 und Berliner Straße: Erweiterung auf ganztägiges Parken (kostenloses Parken mit Parkscheibe max. 8 Stunden – ganztägig 24/7) sowie die Zulassung weiterer Dauernutzer
  •          Mehr Flexibilität für Veranstaltungen, Sportverein und Pendler
  •          Personelle Kontrollen durch Security-Dienstleister zur Durchsetzung der Regelung sowie Gewährleistung der Dauernutzerplätze

 

TEIL 2: Ausarbeitung für nachhaltige Parkraumbewirtschaftung am Leobad und Berliner Straße

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts für eine nachhaltige Parkraumbewirtschaftung am Leobad und Berliner Straße.

Eckpunkte eines Free Flow-Parküberwachungssystem mit Entgeltordnung

a) Angebotsvergleich: Sichtung geeigneter Anbieter für kamerabasierte Free Flow-Parküberwachungssysteme inkl. Darstellung der Investitions- und Betriebskosten sowie der Vertragsbedingungen

b) Schrankenlösung: Prüfung eines Schrankensystems zur Kapazitätssteuerung bei voller Auslastung (insbesondere in der Badesaison)

c) Verkehrsbehördliche Abstimmung: Klärung verkehrsrechtlicher Rahmenbedingungen mit der zuständigen Verkehrsbehörde

d) Rechtliche Voraussetzungen: Ausarbeitung zur Verpachtung oder Übertragung der Flurstücke Bruckenbachstraße 6705/1 und Badstraße 6668/1 an die Stadtwerke Leonberg

e) Entgeltordnung: Weiterentwicklung der vorgestellten, exemplarischen Tarifstruktur für die Bewirtschaftung

f) Das Ergebnis der Prüfung soll dem Gemeinderat gegen Ende des ersten Halbjahrs 2026 (nach ersten Erkenntnissen aus der neuen Badesaison) zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

Bei den finanziellen Auswirkungen handelt es sich derzeit um grobe Schätzungen, basierend auf bisherigen Erfahrungen und Rechnungen sowie ersten Angebotssichtungen von Parkraumüberwachungs-Anbieter.

Variante 1: Jährliches Defizit ca. 30.000 Euro (Betriebskosten + Security abzgl. Einnahmen Dauernutzer und Vertragsstrafen)

Variante 2: Jährliches Defizit ca. 30.000 Euro (Betriebskosten + Security abzgl. Einnahmen Dauernutzer und Vertragsstrafen)

Investitions- und Betriebskosten von potenziellen Free Flow Parküberwachung:

Investition: ca. 15.000-100.000 Euro je nach Anbieter und Umfang (Beteiligung an Umsätzen, Vertragsstrafen, Ausstattung wie Schranken, Bildschirme etc.).

Laufende Kosten: ca. 0-70.000 Euro/Jahr (Betriebskosten Parkflächen + Pacht/Dienstbarkeit + reduzierte Security nur Sommersaison)

Einnahmen: ca. 100.000 Euro/Jahr (Dauernutzer + Kurzzeitparker + Vertragsstrafen-Beteiligung)

Deckungsbeitrag: >15.000 Euro/Jahr (Amortisation der Investition innerhalb von 2-4 Jahren, abhängig der Ausstattung)

Vertragliche Gebundenheit zwischen 5 und 10 Jahren mit fest vereinbarten Konditionen zu den Parktarifen und Einstellbedingungen

Die genauen Konditionen hängen vom gewählten Dienstleister ab und werden im Rahmen des Angebotsvergleichs detailliert dargestellt.

 

 

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