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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/215
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendmusikschule Leonberg - Neufassung von Satzung und Gebührensatzung der Jugendmusikschule Leonberg aufgrund inhaltlicher Anpassungen und einer Gebührenerhöhung zum 01.09.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Beirat Jugendmusikschule
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Vorberatung
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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03.12.2025
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.12.2025
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Beschlussvorschlag
- Die redaktionelle Neufassung der Satzung der Jugendmusikschule Leonberg in der Fassung der Anlage 6, gültig ab 01.09.2026, wird beschlossen.
- Der Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 3,5 % ab 01.09.2026 wird zugestimmt.
- Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeermäßigung für Leonberger Schülerinnen und Schüler der Jugendmusikschule ab 01.09.2026 einheitlich auf 15 % der jeweiligen Grundgebühr festzulegen.
- Die Gebührensatzung der Jugendmusikschule Leonberg in der Fassung der Anlage 7 wird mit Wirkung zum 01.09.2026 beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Gebührenstruktur der Jugendmusikschule wird zum 01.09.2026 neben einer allgemeinen Gebührenerhöhung um 3,5 % auch eine Neuregelung der Gemeindeermäßigung eingeführt.
Die bisherige Gemeindeförderung erfolgte über feste Eurobeträge. Dies führte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, da jeder einzelne Tarif individuell berechnet und eingegeben werden musste.
Künftig wird die Gemeindeermäßigung einheitlich als prozentualer Nachlass in Höhe von 15 % auf die jeweilige Grundgebühr gewährt. Die resultierenden Gebührenbeträge werden auf volle 0,10 € gerundet. Durch diese Vereinheitlichung entsteht ein transparentes, leicht nachvollziehbares und verwaltungsökonomisches System.
Die gleichzeitige moderate Gebührenerhöhung um durchschnittlich 3,5 % dient der Anpassung an steigende Personal- und Sachkosten und trägt zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrades der Jugendmusikschule bei. Es wurde dabei auch beachtet, dass nach wie vor ein breiter Zugang zur Jugendmusikschule möglich ist.
Durch die neue Berechnungsweise der Gemeindeermäßigung werden die Auswirkungen dieser Erhöhung für die Familien abgemildert, sodass sich in der Summe keine übermäßige Mehrbelastung ergibt.
Im regionalen Vergleich bleibt die Gebührenstruktur der Jugendmusikschule Leonberg weiterhin vertretbar und marktüblich. Die Neuregelung schafft zudem eine zukunftsfähige Grundlage, auf der künftige Gebührenerhöhungen automatisch die kommunale Ermäßigung anteilig berücksichtigen, ohne dass Einzelanpassungen erforderlich sind.
Die Zahlungspflichtigen werden bis Mitte Mai 2026 über die Änderungen informiert und haben damit ausreichend Zeit, sich über ein Ausscheiden zum Ende des Sommersemesters 2026 bzw. über ein Verbleiben zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühreneinnahmen erhöhen sich im Jahr 2026 (September bis Dezember) um rund 8.082 €, ab dem Jahr 2027 und in den Folgejahren um rund 32.340 € jährlich.
Regelmäßige moderate Gebührenerhöhungen haben sich zur Sicherung des Kostendeckungsgrades bewährt, insbesondere im Hinblick auf steigende Personal- und Sachkosten (z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen).
Mehrere öffentliche Musikschulen in der Region nehmen ebenfalls jährliche oder zweijährliche Gebührenanpassungen vor.
Auch künftig sollen daher regelmäßige, mindestens zweijährliche Überprüfungen der Gebühren zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrades erfolgen.
Anmerkung zur Satzungsänderung
Neben mehreren redaktionellen Anpassungen wurde § 13 Abs. 2 an die aktuellen Anforderungen zur Aufsichtspflicht angepasst und § 15 Hausordnung ergänzt. Zu den redaktionellen Änderungen gehören u.a. die Aktualisierung der Strukturbeschreibung durch Wegfall der pädagogisch nicht mehr zeitgemäßen Angabe von Verweilzeiten, die Ergänzung etwa weiterer Angebote des Elementarbereichs sowie Vokal- und Saxofon-Unterricht, die Anpassung der Instrumentenleihe an die inzwischen bewährte Praxis sowie die Ergänzung des möglichen Erwachsenenunterrichts, der laut Verband deutscher Musikschulen ebenfalls zum Aufgabenspektrum öffentlicher Musikschulen gehört.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
Gebührenerträge ohne Gebührenerhöhung
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Gebührener-träge mit Gebührener-höhung |
Steigerung der Erträge durch Gebührenerhöhung |
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33210000 - 26300000 |
09/2026-12/2026 |
231.000 EUR |
239.085 EUR |
8.082 EUR |
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33210000 - 26300000 |
2027 ff. |
924.000 EUR |
956.340 EUR |
32.340 EUR |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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191,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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185,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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706 kB
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4
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(wie Dokument)
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189,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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412,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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533,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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584,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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546 kB
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