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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung der Frei- sowie der Verkehrsanlagenplanung (stufenweise) an das Büro Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Ludwigstraße 57, 70176 Stuttgart auf der Basis der HOAI wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Das zukünftige Postareal soll als Verbindungselement zwischen der Stadtmitte um den Belforter Platz und der Altstadt fungieren, daher wird diesem Bereich eine wichtige innerstädtische Funktion beigemessen. Zentrales Element der fußläufigen Erschließung des Postareals ist die Gestaltung einer barrierefreien Stadtachse, welche in Nord-Süd-Richtung durch das Gebiet verläuft. Aus der zentralen Lage des Areals und der hohen Bedeutung für die Quartiersentwicklung ergibt sich ein hoher Qualitätsanspruch für den sogenannten Brückenschlag in Leonberg. Gegenüber der Bestandssituation soll die Verkehrsinfrastruktur sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer deutlich aufgewertet und eine Erhöhung der Frequentierung und Verweildauer geschaffen werden.

Die Planung und Realisierung der Zone 1 und Zone 2 des Postareals verantwortet Strabag, das Brückenbauwerk einschließlich der darunterliegenden Wege und Freiflächen sowie der Treppenanlage und des zur Eltinger Straße führenden Radweges hat die Stadt Leonberg bereits vergeben.

Für die Planung der Frei- und Verkehrsanlagen im Umfeld der Zone 1 und der Brücke sowie für den Anschluss an den öffentlichen Raum sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Ziel ist es, für den gesamten Bereich ein einheitliches, zusammenhängendes Gestaltungskonzept, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungselemente und der Materialien, zu erhalten. Dadurch sollen ein attraktives Erscheinungsbild sowie funktionale und sichere öffentliche Straßenräume geschaffen werden, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden und auch als Aufenthalts- und Begegnungsorte dienen.

Die genaue Abgrenzung des Bearbeitungsgebiets ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Es umfasst zum einen die Bahnhofstraße einschließlich der Bushaltestelle Törlensweg bis zur Einmündung in die Graf-Eberhard-Straße am Hirschbrunnenplatz.

Des Weiteren ist die Straße Eltinger Fußweg enthalten, welche die Bahnhofstraße mit der Eltinger Straße verbindet und die geplante Fuß- und Radwegbrücke quert. Im Anbindungsbereich an die Eltinger Straße ist zudem eine neue Trafostation vorgesehen. Denn nördlich des Postgeländes besteht eine Trafostation, welche aufgrund der dort geplanten Brücke nicht am jetzigen Standort verbleiben kann. Die Umspannstation soll deshalb auf das städtische Flurstück 34/7 an der Eltinger Straße verlegt werden. Um eine adäquate Einbindung der Station in das städtebauliche Umfeld zu gewährleisten, soll der Bereich in diesem Zuge eine deutliche Aufwertung erfahren und durch Begrünung und Sitzmöglichkeiten auch Aufenthaltsqualität geschaffen werden.

Hinzu kommt eine öffentliche Verkehrsfläche, welche in erster Linie der Zufahrt der Tiefgarage im südlichen Bereich der Zone 1 und der Erschließung des städtischen Wohnhauses Eltinger Fußweg 2/2 über den Eltinger Fußweg dient.

Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf Architekten-/ Ingenieurleistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vergeben werden. Hierbei handelt es sich um die Objektplanungsleistungen der Freianlagen (§ 38 ff HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 45 ff HOAI). Auf Grundlage der Grobkostenschätzung belaufen sich die Bruttohonorarkosten auf gesamt rd. 240.000,- € (anteilig für die Freianlagenplanung ~159.000,- € und für die Verkehrsanlagenplanung ~81.000,- €).

Da der aktuelle Schwellenwert (ab 01.01.2024 = 221.000, - €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.

Die erforderlichen Architekten-/ Ingenieurleistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an geeignete, qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.

Die Verwaltung schlägt aus den nachfolgend ausgeführten Gründen hierfür das Büro Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Ludwigstraße 57, 70176 Stuttgart vor.

Im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens wurde mithilfe einer europaweiten Ausschreibung ein Investorenauswahlverfahren für das Postareal durchgeführt. Als Sieger dieses Investorenauswahlverfahrens ging im Jahr 2018 der Investor Strabag Real Estate GmbH zusammen mit den Planungsbüros h4a Gessert + Randecker Generalplaner GmbH und Glück Landschaftsarchitektur GmbH hervor. Aufgrund dessen ist das Landschaftsarchitekturbüro mit dem Gebiet bereits bestens vertraut und begleitet die gesamte Planung seit Jahren. Mit der Freianlagenplanung der zentralen Zone 2 des Postareals ist das Büro bereits durch STRABAG beauftragt.


Aus dem VgV-Verfahren für den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke ging das Büro schlaich bergermann partner sbp SE als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes hervor. Am 29.04.2025 hat der Gemeinderat der Beauftragung des Ingenieurbüros schlaich bergermann partner sbp SE mit den Objekt-/ Fachplanungsleistungen für die Verkehrs- und Freianlagen sowie der Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke im Postareal, zugestimmt. Das Büro sbp zieht für die Planung der Freianlagen wiederum ebenfalls das Büro Glück Landschaftsarchitektur GmbH hinzu.

Vor diesem Hintergrund ist es nur sinnvoll, dieses Planungsbüro mit der nun noch fehlenden, ergänzenden Leistung zu beauftragen. Weitere Büros wurden nicht um die Abgabe eines Angebotes gebeten, da das angefragte Büro im Rahmen der bisherigen Planungen bereits Grundlagen ermittelt und Planungsleistungen erbracht hat. Zudem lässt sich dadurch für die Übergänge zwischen dem Brückenbauwerk, den Bauabschnitten 1 und 2 des Investors sowie den umliegenden Verkehrs- und Freiflächen eine einvernehmliche Abstimmung und gute Koordinierung der Fachplaner erwarten.

Die Umsetzung der Baumaßnahmen werden erst nach Realisierung der Brücke und der Zone 1 des Postareals erfolgen können. Die Planung der betreffenden Bereiche ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um die Planung technischer und gestalterischer Schnittstellen zwischen dem Brückenbauwerk, den Bauabschnitten 1 und 2 des Investors sowie den umliegenden Verkehrs- und Freiflächen koordinieren zu können.

Derzeit wird geprüft, ob durch das LGVFG-Programm des Landes Baden-Württemberg Fördermittel für die Maßnahmen generiert werden können.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

7 51100017018
Leonberg Mitte

Brückenbauwerk

2025

 

70.000

30.000

 

 

Finanzmittel sind im HHPlan 2025 eingestellt.

 

7 54100927001
Leonberg Mitte

Brückenbauwerk

2026

 

 

 

2027

 

 

 

2028

1.500.000

 

 

 

1.500.000

 

 

 

100.000

50.000

 

 

 

60.000

 

 

 

100.000

Der Finanzbedarf ist im HH-Planentwurf 2026 veranschlagt.

 

Der Finanzbedarf ist im HH-Planentwurf 2026 veranschlagt.

 

Der Finanzbedarf ist im HH-Planentwurf 2026 veranschlagt.

 

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Anlagen

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