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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamts vom 10.09.2025 (Anlage 1) wird zur

Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss 2023 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

3. Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der

Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

 

 

 

 

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

173.157.659,94

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

159.854.112,78

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

13.303.547,16

1.4

Außerordentliche Erträge

149.514,27

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

958.746,07

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

-809.231,80

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

12.494.315,36

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

174.025.675,54

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

147.538.920,96

2.3

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

26.486.754,58

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.300.408,91

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

17.074.083,16

2.6

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

14.773.674,25

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)

11.713.080,33

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.650.000,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.990.205,12

2.10

Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

- 4.340.205,12

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

7.372.875,21

2.12

Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

- 7.826.211,31

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

24.311.747,44

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

- 453.336,10

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

23.858.411,34

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

240.547,52

3.2

Sachvermögen

316.786.608,54

3.3

Finanzvermögen

88.625.894,44

3.4

Abgrenzungsposten

6.554.303,59

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

412.207.354,09

3.7

Basiskapital

217.462.883,42

3.8

Rücklagen

74.899.573,13

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

46.437.139,44

3.11

Rückstellungen

859.924,55

3.12

Verbindlichkeiten

66.319.266,45

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

6.228.567,10

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

412.207.354,09

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 wurde der Jahresabschluss 2023 aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt im Mai 2025 zur Prüfung vorgelegt. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Leonberg vom 10.09.2025 (Anlage 1) sowie der Jahresabschluss 2023, Stand Mai 2025, (Anlage 2) sind beigefügt.

 

Bereits bei Fertigstellung der Eröffnungsbilanz mussten in der Anlagenbuchhaltung viele Korrekturen auf Grund fehlerhafter Migration durchgeführt werden. Bei Aufstellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2023 hat sich gezeigt, dass nach Umstellung auf die Kommunale Doppik im Rahmen der Bewirtschaftung Fehlbuchungen sowohl in der Ergebnis- und Finanzrechnung als auch in der Anlagenbuchhaltung erfolgt sind. Hierdurch ergeben sich auch Abweichungen zwischen den Ansätzen im Haushaltsplan und den Ergebniszahlen im Jahresabschluss, da bei der Planung teils noch von einer anderen Veranschlagung ausgegangen worden war. Auch ist immer wieder festzustellen, dass die Abgrenzung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt bei der Bewirtschaftung nicht immer beachtet wird. Es sind deshalb viele Nacharbeiten mit einem hohen Zeitaufwand notwendig. Wegen der Umstellung von SAP in den Jahren 2026/2027 auf die Version S4/HANA ist es notwendig alle Jahresabschlüsse bis dahin auf dem Laufenden zu haben. Dies ist nur möglich, wenn der Korrekturaufwand auf ein Minimum reduziert wird und die Jahresabschlüsse zügig aufgestellt werden können. Ansonsten kann die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Stadt nicht annähernd korrekt dargestellt werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Jahr 2020 die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse bis 2016 und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 durchgeführt. Der Prüfbericht ist im November 2020 bei der Verwaltung eingegangen und die Stellungnahme wurde fristgerecht zum Ablauf der Frist Anfang Mai 2021 an die Gemeindeprüfungsanstalt versandt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO bestätigt. Soweit möglich wurden die Prüfungsbemerkungen bereits in den Jahresabschlüssen bis 2023 berücksichtigt. Noch offene Prüfungsbemerkungen werden mit den folgenden Jahresabschlüssen aufgearbeitet. Nach § 63 Abs. 3 GemHVO sind Korrekturen letztmalig bis zum Jahresabschluss 2023 gegen das Basiskapital, danach nur ergebniswirksam über die Ergebnisrechnung möglich.

 

Die Abweichungen und Ergebnisse der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, sowie die Veränderung der Bilanz zum 31.12.2023, sind im Jahresabschluss ausführlich erläutert.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das ordentliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung dank der guten Ertragslage und der geringeren Aufwendungen von einem in der Haushaltssatzung festgesetzten Defizit in Höhe von etwa 6,3 Mio. EUR auf ein positives ordentliches Ergebnis von über 13,3 Mio. EUR (+ 19,6 Mio. EUR) angestiegen ist. Das Sonderergebnis beträgt rund -0,8 Mio. EUR und ist damit ca. 0,3 Mio. EUR besser als der Planansatz in Höhe von über -1,1 Mio. EUR.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Jahresabschluss 2023 (Anlage 2) dargestellt.

 

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Anlagen

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