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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenraumgestaltung der Göppinger Straße und den Einmündungsbereich zur Heilbronner Straße auf Grundlage der beiliegenden Variante 1 fortzuführen.


2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenraumgestaltung der Göppinger Straße und den Einmündungsbereich zur Heilbronner Straße auf Grundlage der beiliegenden Variante 2 fortzuführen.


3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auszuschreiben und unter der Maßgabe, dass die Kostenschätzung eingehalten wird, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.


4.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung stufenweise zu vergeben und nach Abschluss der Leistungsphase 3 über das weitere Vorgehen im Gremium zu beraten.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit Stellungnahme der Verwaltung

Die Göppinger Straße im Abschnitt zwischen Neue Ramtelstraße und Heilbronner Straße, ist sanierungsbedürftig. Der Straßenkörper muss erneuert werden. Des Weiteren ist der Austausch der Gasleitung durch die Netze BW sowie der Wasserleitung durch die Stadtwerke Leonberg erforderlich. Mit der Erneuerung der Göppinger Straße soll eine Neugestaltung des Straßenraums erfolgen. Zur Genehmigung liegt der Entwurf für eine neue Straßenraumgestaltung mit Pflanzbeeten (Baumstandorte) und eine Neuaufteilung der öffentlichen Stellplätze vor. Der vorliegende Planentwurf dient als Grundlage für die Ausarbeitung der Entwurfsplanung.

 

Ist-Zustand Göppinger Straße

Die Göppinger Straße dient vorwiegend der Erschließung des südlich angrenzenden Wohngebiets und derzeit der Erschließung des Gewerbegebiets Ramtel I aus Richtung Westen. Im Ist-Zustand gibt es keine Straßenbäume oder Pflanzbeete im Straßenraum, es handelt sich um eine asphaltierte Straßenverkehrsfläche mit beidseitig geführten Gehwegen. Der Straßenraum ist ca. 9,5m breit. Im Bestand sind die öffentlichen Stellplätze auf der Fahrbahn markiert, teilweise ist die Nutzung durch Beschilderung tagsüber zeitlich beschränkt, um einen flüssigen Verkehrsfluß zu gewährleisten. Die derzeitig praktizierte Parksituation im Einmündungsbereich zur Heilbronner Straße stellt sich eher ungeordnet und teilweise nicht regelkonform dar und es entstehen sehr beengte Verhältnisse für den fließenden Verkehr (siehe Auszug Luftbild).

Abbildung 1: Auszug Luftbild 2025 (Quelle: © LGL Baden-Württemberg)

 

Gestaltung des Straßenraums Göppinger Straße/Einmündungsbereich Heilbronner Straße

Im Rahmen der geplanten Umgestaltung des Straßenraums wurden zwei Varianten entwickelt, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und sowohl funktionale als auch gestalterische Aspekte berücksichtigen. Beide Varianten verfolgen das Ziel, den Straßenraum aufzuwerten.

Variante 1 stellt eine funktional orientierte Lösung dar, bei der die Optimierung der Verkehrssituation für große Fahrzeuge im Vordergrund steht. Die Straßenverkehrsfläche ist in einer Ausbaubreite von ca. 6,5m vorgesehen, die begleitenden Gehwege in einer Breite von jeweils 1,5m. Um die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, wird auf Baumbeete und Parkstände entlang dieses Abschnitts (Höhe der Garagenanlagen) verzichtet.

Variante 2 setzt einen gestalterischen Fokus, um die Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Begrünung zu optimieren. In der Göppinger Straße werden entlang der Garagenanlagen zwei zusätzliche Bäume mit einem Stellplatz integriert.

In beiden Varianten dient die Straße untergeordnet dem LKW-Verkehr, vorwiegend dem Kfz-Verkehr sowie dem Radverkehr. Eine Fahrbahnbreite von 6,5 m ist für den Begegnungsfall Lkw-Lkw gemäß der Richtlinie (RASt 06) gerade so ausreichend. Dass sich zwei Lkw in diesem Abschnitt begegnen werden, ist als eher selten einzuschätzen, aber nicht ausgeschlossen. Für den Begegnungsfall Pkw-Lkw ist ein Straßenquerschnitt von 5,0 m zzgl. jeweils 0,5 m seitlicher Sicherheitsabstand notwendig. Durch den Lieferverkehr zur Fa. LEWA wird diese Situation hingegen eher häufig auftreten.

Die Gestaltungsplanung beider Varianten berücksichtigt eine Wendemöglichkeit auf Höhe Einmündung Göppinger/Ulmer Straße, so dass ein Müllfahrzeug oder ein Lastzug mit Anhänger rangieren und wenden kann. In beiden Varianten umfasst die Gestaltungsplanung eine Neuordnung des Bereichs zwischen Einmündung Ulmer Straße und Heilbronner Straße. Hierbei handelt es sich um einen großflächigen Straßenraum mit ca. 19m Breite. Auf der Westseite ist ein Parkstreifen mit fünf Längsparkern vorgesehen, der jeweils durch Pflanzbeete abgeschlossen ist. In diesem Bereich soll wieder ein Behindertenparkplatz markiert werden. Um das Anleitern durch die Feuerwehr gewährleisten zu können, wird im südlichen Pflanzbeet lediglich ein kleiner Baum vorgesehen. Das Stellplatzpaket auf der Ostseite wird neu geordnet. Es sind sechs öffentliche Stellplätze mit einer Breite von ca. 2,65m für Kfz vorgesehen, die durch Baumpflanzbeete gefasst und gegliedert werden. Unterhalb der Baumstandorte sind zwei Fahrradabstellanlagen mit einer Breite von ca. 2m vorgesehen. Für den Begegnungsverkehr verbleiben ca. 9,8m. Im Übergangsbereich zur Heilbronner Straße kann ein weiterer öffentlicher Stellplatz mit einem Pflanzbeet hergestellt werden.

In beiden Varianten ist die Neugestaltung der Göppinger Straße durch die Pflanzung von Bäumen optisch und ökologisch aufgewertet. Die geplanten Bäume ergänzen die im Entwurf dargestellten straßenbegleitenden, geplanten Baumpflanzungen entlang des durch die Firma LEWA GmbH geplanten Parkplatz. Durch die Bäume wird der Straßenraum optisch gefasst.

Die voraussichtlichen Baukosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 800.000 €.

 

Vergabe / Weiteres Vorgehen

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 50 i.V.m. § 12 UVgO sollen drei qualifizierte Fachbüros zur Angebotsabgabe durch die Verwaltung aufgefordert werden. Es werden Angebote für die Planungsleistungen nach HOAI, Leistungsbild Verkehrsanlagen, Leistungsphase 1-9 eingeholt und unter der Maßgabe, dass die Kostenschätzung eingehalten wird, vergeben.

 

Die Verwaltung schlägt eine stufenweise Beauftragung vor, so dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 über das weitere Vorgehen im Gremium beraten werden kann. Für die Planungskosten in 2026 werden 70.000 EUR veranschlagt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Planung im Gremium vorgestellt und über das weitere Vorgehen der Leistungsphasen 4-9 beraten.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754100897001 - 78720000

Göppinger Straße

2026

70.000

70.000

Der Mittelbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2026 veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

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