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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2025/142
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwache Warmbronn - Genehmigung der Gesamtmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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29.09.2025
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●
Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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09.10.2025
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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14.10.2025
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Beschlussvorschlag
1. Von der aktuellen Planung Neubau Feuerwache Warmbronn wird Kenntnis genommen.
2. Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von aktuell 8.604.000,00 € auf der Grundlage der Kostenberechnung für den Neubau der Feuerwache Warmbronnn sowie über 95.000€ für die notwendige Photovoltaikanlage werden genehmigt.
3. Die im Rahmen der Vorstellung dargestellten Einsparpotenziale werden zur Kenntnis genommen und im Einzelnen beschlossen. Die Beschlossenen Einsparungen werden in einer geänderte Beschlusslage formuliert.
3. Aufgrund der engen Terminschiene wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, nach Erhalt der Baugenehmigung die erforderlichen Bauleistungen gemäß VOB/A auszuschreiben und jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben unter der Voraussetzung, dass sich die Kosten innerhalb der Gesamtkosten bewegen.
4. Der für die Maßnahme notwendigen Fällung von Bäumen mit Auflage zur Nachpflanzung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 23.06.2015 (DS 2015 G 5ö) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Am 17.11.2015 (DS 2015 V 28ö) wurde die Beauftragung zur Erstellung beschlossen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde am 14.03.2017 (2017/080) dem Gemeinderat vorgestellt. Unter anderem wurde im Rahmen der Untersuchung und Erhebungen festgestellt, dass der bauliche Zustand der Feuerwachen bzgl. Funktionalität teils nicht dem aktuellen Standard entspricht. Mit Vorlage 2022/300 wurde dem Gremium die Standortwahl vorgestellt. Der Beschluss für die Standortalternative „V01 Standort ehem. Flüchtlingsheim“ wurde durch den Gemeinderat am 04.04.2023 beschlossen. In der Folge wurde zur Aufstellung der Teilnahmeunterlagen und zur Durchführung der VgV-Verfahren ein Projektsteuerungsbüro beauftragt. Die VgV Verfahren für die Objektplanung 'Gebäude', die Fachplanungsleistungen betreffend der Außenanlagen, der Tragwerksplanung, der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) wurden durchgeführt, die Planung der Maßnahme erfolgte bis dato zur Entwurfsplanungsphase.
Bauweise
Grundstück/ Erschließung/ Topographie
Die beplante Fläche liegt im Außenbereich auf den Flurstücken 920 und 920/2, westlich des Ortsrandes von Warmbronn. Die mit Außenanlagen und Gebäude beplante Fläche ist ca. 4.783 m² groß und befindet sich unmittelbar östlich der bestehenden Feuerwache.
Auf dem Grundstück ist die Feuerwache mit einer Fahrzeughalle mit 5 Stellplätzen, Lagerflächen sowie einem Mannschaftsbereich inkl. Sanitär-, Besprechungs- und Schulungsräumen geplant. Die Zu- und Abfahrt zur Wache wird wie bisher über die südliche Christian-Wagner-Straße sowie von Osten aus der Künzenstraße kommend sein.
Die Stellplätze werden westlich der umfahrbaren Wache positioniert. Der Abriss der bestehende Wache erfolgt erst nach Bau der neuen Wache. So kann während des Baus die bestehende Feuerwache weiter in Betrieb bleiben und es ist keine Interimslösung notwendig.
Das Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle mit 5 Stellplätzen, von denen nach Norden ausgefahren wird. Im Erdgeschoss befinden sich weiter Lagerflächen, Umkleide- und Sanitärbereiche sowie eine Besprechungsmöglichkeit und die Zentrale. Die Feuerwache erhält im Obergeschoss einen Schulungsraum, eine Küche zur Versorgung der Feuerwehrkräfte sowie einen Fitnessraum und eine Dachterrasse sowie separate WC-Anlagen. Im Außenbereich werden die Parkplätze positioniert, hier wird eine E-Ladesäule vorgesehen, weitere Stellplätze werden mit Leerrohren versehen. Ebenso befindet sich im Außenbereich ein Waschplatz. Der Silostandort des Bauhofs wird erhalten und nur leicht verschoben. Eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung betr. Pflanzen läuft derzeit noch, ebenso Untersuchungen betr. Artenschutz. Einige bestehende Bäume müssen entfernt werden.
Nutzflächen/Verkehrsflächen
Im Erdgeschoss befinden sich neben der Fahrzeughalle mit ca. 380 m² Räumlichkeiten bzw. Flächen, die dem Betrieb der Feuerwache dienen. Darunter z.B. die Lagerfläche mit ca. 79 m², ein Werkstattbereich mit ca. 18 m², ein Bereich für die Atemschutzpflege mit 15 m² sowie Umkleiden mit ca. 110 m² mit Duschen und WCs zu 33 m² für Herren und Damen und einem Besprechungsraum mit 33 m² sowie der Zentrale. Eine Unterkellerung ist nicht geplant. Im Obergeschoss befinden sich im Wesentlichen zwei Büros mit ca. 26 m², ein Fitnessraum mit ca. 28 m² sowie WCs, einer Küche mit 34 m², eine Dachterrasse (Fluchtabgang) mit 48 m² der Schulungsraum mit ca. 130 m² sowie Haustechnik mit Notstromaggregat und Lagerflächen mit 118 m².
Objektdaten
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Flächenart |
EG |
OG |
Gesamt |
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Nutzfläche (NF) |
729,40 m² |
273,10 m² |
1.002,50 m² |
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Verkehrsfläche (VF) |
109,70 m² |
76,30 m² |
186,00 m² |
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Technikfläche (TF) |
0,00 m² |
76,50 m² |
76,50 m² |
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Gesamtfläche (BGF) |
934,40 m² |
558,80 m² |
1.493,20 m² |
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Bruttorauminhalt (BRI): |
7.222 m³ |
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Anzahl Vollgeschosse: |
2 |
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Konstruktion/ Fassade/ Wärmeschutz
Die Gründung erfolgt mittels elastisch gebetteter Bodenplatte mit Schotterunterbau. Aufgrund der Auffüllung auf dem Gelände wird ein Bodenaustausch nötig (Geologisches Gutachten in Verbindung mit dem statischen Gutachten). Die tragenden Bauteile der aufgehenden Geschosse sind in Holzbauweise geplant, vereinzelt Stahlstützen, Decken und Dächer ebenfalls in Holzbauweise. Es ist ein Flachdach mit extensiver Begrünung und Photovoltaik vorgesehen. Die Fassade soll größtenteils als Holzfassade ausgeführt werden. Es sind Holzalufenster angedacht und das das Gebäude ist im GEG-Standard geplant. Es ist eine Lüftungsanlage vorgesehen, welche den Schlulungsraum, den Küchen- sowie Sanitärbereich versogt.
Haustechnik
Der Hausanschlussraum für die Anschlüsse Wasser, Strom und Medien befindet sich im EG. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Wärmepumpe (Außeneinheiten auf dem Dach) sowie ergänzend über Flüssiggas (plaziert oberirdisch im Außenbereich) und wird über eine Fußbodenheizung im Warmbereich sowie Lufterhitzer in der Fahrzeughalle mit Deckenventilatoren sichergestellt. Die Dachflächen werden mit Photovoltaik belegt, die Warmwassereaufbereitung erfolgt dezentral mit Durchlauferhitzern. Für die Feuerwehrfahrzeuge wird eine Abgasabsaugungsanlage vorgesehen. Zur Absicherung der Stromversorgung ist eine Netzersatzstromanlage geplant. Ebenso wird das Gebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet.
Außenanlagen
Westlich des Neubaus entsteht ein Parkplatz für 27 Stellplätzen (3 Reihen à 9 Plätze) welche mit Mastleuchten beleuchtet wird. Ein Stellplatz erhält eine E-Ladesäule, weitere Plätze können nachgerüstet werden, Leerrohre werden vorgehalten. Die Fahrspuren sind asphaltiert, die Stellplätze bestehen aus Betonpflaster und Rasenfugen. Abgegrenzt werden die Stellplatzreihen voneinander und zu den Feldwegen durch Grünstreifen mit Baumpflanzungen. Die Vorzone vom Gebäude ermöglicht durch Betonpflaster einen schnellen, direkten und sicheren Zugang zum Gebäude. Östlich des Gebäudes ist ein ca. 300m² großer Übungshof inkl. Waschplatz. Eine Umfahrung des Gebäudes ist möglich. Nördlich schließt eine ca. 500 m² große Asphaltfläche als Ausfahrt und Hof an. Ein Flüssiggastank ist ebenfalls vorgesehen. Rund um das Grundstück verlaufen 2–4 m breite Grünstreifen, die als Geländeniveauausgleich bzw. Eingriffsausgleich dienen. Eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ist derzeit noch in der Erstellung, Flächen hierfür sind vor Ort auf dem Grundstück 920 vorhanden.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt über Rinnen und Punktabläufe in den bestehenden Kanal. Regenwasser wird in eine unterirdische Rückhaltezisterne geleitet, vor der ein Sedimentations- und Filtrationsschacht vorgesehen ist. Die Grünflächen am Parkplatz dienen ebenfalls der Rückhaltung von Regenwasser. Der Übungshof mit Waschplatz wird über eine separate Leitung und Ölabscheider entwässert, das Schmutzwasser wird zur bestehenden Pumpstation geführt.
Ausstattung
Zur geordneten und zweckmäßigen Nutzung des neuen Gebäudes sind verschiedene Ausstattungen notwendig. In der Fahrzeughalle sollen Regalsysteme in Form von Paletten- und Kragarmregalen installiert werden zur Lagerung von Einsatzmaterialien. Im Lagerbereich für den Katastrophenschutz sind unterschiedliche Geräte und Einrichtungsgegenstände vorgesehen, die der notwendigen Versorgung im Falle einer Evakuierungssituation dienen. Ergänzt wird dies durch Schränke und Werkbänke, die für eine strukturierte und sichere Aufbewahrung des Einsatzmaterials notwendig sind. Ebenfalls sind ergänzende Möbel und Tische zur Ausstattung der Zentrale, der Büros und des Schulungsraumes nötig (60 Stühle 12 Tische sind bereits vorhanden). Angrenzend an den Schulungsraum ist eine Küche geplant. Darüber hinaus ist ein modernes Funksystem, das der Einsatzkommunikation dient, vorgesehen.
Obst- und Gartenbauverein (OGV)
Der OGV wird östlich der neuen Wache neu positioniert.
Einer Verlegung zum gewünschten Standort wurde seitens Landratsamtes nicht zugestimmt, da dies im Landschaftsschutzgebiet gewesen wäre. Ein neuer Standort des OGV im Innenbereich wäre präferiert worden. Einer Verlegung des OGV-Geländes auf die Flst.-Nrn. 934 und 935 wurde nicht bewilligt. Denkbar war stattdessen ein Grundstück direkt angrenzend an die neue Feuerwache. Aus diesem Grund wurde nach Abstimmung mit dem OGV die neue Wache Richtung Bestandswache und die Umversetzung des OGV nach osten abgestimmt. So kann die Feuerwehr künftig weiter von Osten und Süden an- und abfahren, was vom Einsatzablauf bei an und abrückenden Einsatzkräften gegenseitige Behinderungen reduziert. Gleichsam kann sich der OGV auf einem neuen Gelände entwickeln.
Baumschutz
Die Entscheidung zur Fällung vor Ort vorhandener Bäume soll aus folgendem Grund entschieden werden. Im Zuge der Maßnahme müssen nach jetzigem Planstand ca. 12 Bäume entfernt werden. Diese stehen überwiegend auf dem aktuell vom Obst- und Gartenbauverein genutzten Gelände. Von diesen 12 Bäumen sind 10 Bäume unbedingt erhaltenswert. Bei derzeitiger Planung ist ein Erhalt der Bäume nicht zu erwarten. Die Bäume stehen mitten im Bereich des aktuell geplanten Feuerwehrgebäudes bzw. dem dazu gehörigen Ausfahrtsbereich der Umfahrung. Es handelt sich um Bäume auf städtischem Grund, daher ist davon auszugehen, dass die Bäume im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung liegen. Um die Belange der Baumschutzsatzung zu berücksichtigen, muss nach § 7 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren die Entfernung beantragt und entschieden werden. In der derzeitigen Außenplanung sind auf dem zukünftigen Parkplatz 8 Bäume geplant. Darüber hinaus sollen 12 Bäume als Ersatz gepflanzt werden. Dabei soll folgende Mindestqualität eingehalten werden: Hochstamm drei mal verpflanzt aus extra weitem Stand mit Drahtballierung und Stammumfang von 14 - 16 cm. Neben den Obstbäumen soll mit ausreichend Abstand 1-2 Walnussbäume in gleicher Qualität gepflanzt werden. Es ist zu beachten, dass eine Nachpflanzung den ökologischen Wert der Bäume in der Reifephase temporär nicht ersetzen kann. Die Nachpflanzung kann die Ökosystemleistungen der derzeitigen Vegetation erst nach ca. 30-50 Jahren erreichen.
Die Entscheidung zur Fällung der Bäume liegt mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme im Gemeinderat zur Entscheidung vor.
Kosten Neubau Feuerwache
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KG 200 - Herrichten und Erschließen: |
255.000,00 € |
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KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion: |
3.048.000,00 € |
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KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen: |
1.509.000,00 € |
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KG 500 - Außenanlagen: |
1.183.000,00 € |
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KG 600 - Ausstattung |
263.000,00 € |
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KG 700 - Baunebenkosten ca. 20% |
1.564.000,00 € |
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Preissteigerungen Unvorhergesehenes ca. 10% |
782.000,00 € |
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Vrs. Gesamtkosten (Brutto) |
8.604.000,00 € |
Die mit Vorlage 2022/300 (Gemeinderatsbeschluss vom 04.04.2023) benannten voraussichtlichen Kosten von ca. 6.980.000,00€ geschätzt. Zum damaligen Zeitpunkt lag lediglich eine Machbarkeitsstudie mit Grobkosten vor. Die aktuellen Kostensteigerungen hätten in gleichem Maße den vorgesehenen alternativen Standort betroffen. Die Außenanlagen sind jetzt großflächiger geplant worden. In der ursprünglichen Schätzung waren beispielsweise Punkte wie Waschplätze und Übungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt. Derzeit müssen die Einsatzkräfte nach jedem Einsatz nach Leonberg zur Hauptwache fahren. Eine Übungsmöglichkeit am Standort war ebenfalls nicht eingeplant, könnte jetzt jedoch zumindest teilweise realisiert werden. Dies erhöht die Flexibilität und Attraktivität des Feuerwehrangebots erheblich. Darüber hinaus wurde das Gebäude aufgrund eines zusätzlichen Stellplatzes größer geplant, um den aktuellen Anforderungen der Feuerwehr gerecht zu werden. Ebenfalls nicht in der Grobkostenschätzung berücksichtigt war, dass für die beiden vorhandenen Silos des Bauhofs weiterhin Platz freigehalten werden muss. Nicht berücksichtigt war zudem eine Lüftungsanlage, die sowohl für die Umkleiden als auch für Küche, Lagerbereich und Schulungsraum notwendig ist. Auch die erforderlichen Lagerflächen für den Bevölkerungsschutz wurden in der ursprünglichen Kostenschätzung nicht im aktuell notwendigen Umfang berücksichtigt.
Photovolatikanlage
Die Photovolatikanlage mit ca. 95.000€ brutto wird über die dafür vorgesehene Invesitionsnummer Ausbau städt. Dachflächen mit PV-Anlagen realisiert.
Einsparpotentiale
Aufgrund der aktuell hohen Kosten wurden Einsparpotentiale geprüft und werden im Folgenden aufgeführt.
Einsparpotential Architektur – Sektionaltore statt Falttore ca. 83.300,00€
Bei den Falttoren ist ein Verzicht möglich, da in anderen Wachen der Feuerwehr Leonberg auch Sektionaltore Standard sind. Dadurch lässt sich eine Einsparung in Höhe von ca. 83.300 € brutto erzielen. Die Feuerwehr geht diese Einsparung mit.
Einsparpotential Architektur – Bodenbelagsarbeiten ca. 11.900,00€
Bodenbeläge in den Bereichen Flur und Treppenhaus sowie Umkleiden sind aktuell gefliest geplant. Dies bringen Langlebigkeit und eine hohe Nutzungsdauer mit Sicht, ist aber teurer als z.B. Linoleum. Im Umkleidebereich ist von hoher Belastung auszugehen, in den Treppenhäusern und Fluren hingegen kann der Bodenbelag in Linoleum ausgeführt werden. Eine Einsparung von 11.900 € wäre möglich.
Einsparpotential Architektur – Vordach ca. 35.700,00 €
Teil der aktuellen Planung ist ein Vordach entlang der Fassade über den Toren der Fahrzeughalle. Das Vordach dient als Witterungsschutz der Einfahrtstore bei Regen und Schnee. Darauf kann aus Sicht von Feuerwehr und Verwaltung verzichtet werden.
Einsparpotential Architektur – Bevölkerungsschutz ca. 89.250,00€
Für den Bevölkerungsschutz ein Hochregal mit Schnellauftoren Teil der Planung. Durch eine Einsparung würde sich der Baukörper verkleinern. Die Notwendigkeit begründet sich in der Rahmenempfehlung des Innenministeriums für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen in Baden-Württemberg vom 2. Mai 2023. Demnach sollen für im Katastrophenfall 1% der Bevölkerung (Leonberg 50.000 Personen à 1% = 500 Personen) eine vorübergehende Erst-Unterbringung für die Dauer von 48 Stunden erhalten. Für die zuverlässige Vorhaltung von Ressourcen sowie Ausrüstung zur Versorgung und die Organisation zur Unterbringung dieser Personen sollen Im Lagerbereich für den Katastrophenschutz unterschiedliche Geräte und Material (z.B. Feldbetten, Bekleidung, Bedarfsmaterial) sowie Trockennahrungsmittel vorgehalten werden. Diese Bereitstellung im Katastrophenschutzlager soll im Krisenfall eine schnelle und effektive Gefahrenabwehr sicherstellen. Bei Entfall wären zu diesem Zweck anderswo Lagerflächen notwendig. Eine Einsparung beliefe sich auf ca. 89.250.-€.
Ein Platz bei der Hauptwache Feuerwehr Leonberg ist nicht vorhanden.
Die Feuerwehr empfiehlt dringend, darauf nicht zu verzichten.
Einsparpotential Architektur – Aufzug ca. 59.500,00 €
Aktuell geplant ist ferner ein Aufzug zur Gewährleistung von Barrierefreiheit, welcher mit 59.500 € brutto angesetzt ist. Baurechtlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Gebäude als barrierefreie Anlage auszuführen. Ein Wegfall bedeutet gleichwohl, dass der Schulungsraum nicht mehr barrierefrei erreichbar wäre. Eine Umplanung der Räumlichkeiten für eine barrierefreie WC-Lösung im Erdgeschoss wären erforderlich. Ohne Aufzug wäre eine Zugänglichkeit ins Obergeschoss für z.B. Gäste oder Vortragende mit eingeschränkter Mobilität und/oder ältere Ehrenamtliche nur erschwert bzw. gar nicht möglich. Dies betrifft auch ggf. mögliche künftige Nutzungen und Versammlungen durch dritte.
Die Feuerwehr sieht den Aufzug aus benannten Gründen für erforderlich an.
Einsparpotential Heizung Lüftung Sanitär – Kühlung ca. 59.500,00€
Im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik wurde seitens des Planungsbüros die Möglichkeit aufgezeigt, auf die Kühlung des Schulungsraums sowie der Einsatzzentrale zu verzichten. Dadurch ließe sich eine Einsparung von rund 59.500,00 € brutto erzielen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein angenehmes Raumklima die Konzentration über längere Zeit erhält und die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer deutlich steigert. Mit der Installation einer Kühlung wird die Nutzung der Räumlichkeiten zudem sicherlich größeren Anklang finden als ohne. In der Einsatzzentrale ist eine Klimatisierung besonders sinnvoll, da hier auch über längere Zeiträume hinweg konzentriert und fehlerfrei gearbeitet sowie wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Überhitzte Räume führen schnell zu Ermüdung, Unwohlsein und nachlassender Aufmerksamkeit.
Die Feuerwehr spricht sich daher ausdrücklich für den Verbleib der Kühlung aus.
Einsparpotential Heizung Lüftung Sanitär – Abgasabsauganlage ca. 59.500,00 €
Einsparpotential Elektrotechnik – ca. 9.500,00 €
Im Bereich Elektrotechnik sind die Anforderungen und Möglichkeiten von Einsparungen begrenzt. Möglich wäre der Verzicht auf Videotechnik zur Außenüberwachung. Dies ist mit 9.500 € brutto angesetzt und wird aktuell nicht als zwingend erforderlich erachtet, sodass hier eine Einsparung möglich ist. Auch ist eine Nachrüstung bei künftigem Bedarf möglich.
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Architektur |
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Sektionaltore statt Falttore |
83.300,00 € |
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Einsparung Bodenbeläge |
11.900,00 € |
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Entfall Vordach |
35.700,00 € |
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Entfall Hochregal – Entfall Lager Bevölkerungsschutz |
(89.250,00 €) |
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Entfall Aufzug – Entfall Barrierefreiheit |
(59.500,00 €) |
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Elektrotechnik |
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Videoüberwachung |
9.520,00€ |
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HLS |
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Kühlung |
59.500,00€ |
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Abgasabsaugung |
59.500,00€ |
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Summe – Einsparbar |
259.420,00 |
|
Summe – nicht Barrierefrei, kein Bevölkerungsschutz |
(408.170,00) |
Somit ergibt sich eine Einsparmöglichkeit von ca. 259.420,00€ (bzw. ca. 408.170,00€) brutto.
Somit könnten die dargestellten Kosten von 8.604.000,00€ auf 8.344.580,00€ reduziert werden.
Förderung
Seitens Feuerwehr wurde eine Förderung „Für die Errichtung von Feuerwehrhäusern bzw. Stellplätzen mit Nebenanlagen nach DIN 14092, einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken und deren Umbau für Feuerwehrzwecke und mit dem Gebäude fest verbundenen Einrichtungen“ beantragt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen feuerwehrtechnisch notwendig und zweckmäßig sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Zudem sind die örtlichen Risiken sowie die Ausstattung benachbarter Feuerwehren zu berücksichtigen.
Die Förderung wurde bereits bewilligt, die Fördersumme beträgt insgesamt 550.000.-€.
Vergabe von Bauleistungen in Eigenverantwortung der Verwaltung
Um den Fortgang des Bauprojekts effizient und zeitgerecht nach dem avisierten Grobablaufplan zu gestalten, ist es unerlässlich, nach Erhalt der Baugenehmigung die Ausschreibungen zu finalisieren, sodass die erforderlichen Beauftragungen der Bauleistungen plangemäß erfolgen müssen. In der Folge sollen die erforderlichen Bauleistungen begonnen werden. Dabei werden die Bauleistungen gemäß geltender Vergabebedingungen an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben, sofern sich die Kosten innerhalb des genehmigten Budgets befinden. Eine zügige Umsetzung der baulichen Maßnahme soll dadurch möglich werden.
Weitere Schritte
Die Planungen werden weiter vorangetrieben. Der Bauantrag wird finalisiert und soll noch 2025 eingereicht werden. Die Baugenehmigung wird im Frühjahr 2026 erwartet. Die Ausschreibungen folgen im Anschluss. Nach jetzigem Stand wird von einem Baubeginn nach der ersten Ausschreibungsphase im Spätsommer 2026, mit der Inbetriebnahme Ende 2027 ausgegangen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600017301 Neubau Feuerwache Warmbronn |
2025 |
200.000 |
200.000 |
Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen. |
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2026 |
250.000 |
250.000 |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2026 veranschlagt. |
|
|
2027 |
5.693.500
|
5.693.500
|
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2026 veranschlagt. |
|
|
2028 |
2.460.500
|
2.460.500
|
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2026 veranschlagt. |
|
712600017301 Neubau Feuerwache Warmbronn |
2026 |
VE 8.154.000 |
8.154.000 |
Verpflichtungser- mächtigung Im Finanzhaushalt 2026 sind 8.154.000 zu veranschlagen. |
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712600017301 Zuwendung Land |
2026 |
-110.000 |
-110.000 |
Der Zuschuss wurde im Zuwendungsbescheid des Landes berücksichtigt. |
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2027 |
-165.000 |
-165.000 |
Der Zuschuss wird im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. |
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2028 |
-220.000 |
-220.000 |
Der Zuschuss wird im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. |
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2029 |
-55.000 |
-55.000 |
Der Zuschuss wird im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. |
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711240017001 Ausbau städt. Dachflächen mit PV-Anlagen |
2027 |
300.000 |
95.000 |
Der Finanzbedarf wir im Haushaltsplanentwurf 2026 veranschlagt. |
Für die Errichtung der Feuerwache in Warmbronn wurde ein Zuschuss vom Land in Höhe von 550.000 € gewährt.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Einsparmöglichkeiten (siehe Abschnitt Einsparpotenziale) könnte der Finanzbedarf von insgesamt 8.604.000 € auf 8.344.580 € reduziert werden. Diese Einsparung würde den Finanzbedarf in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 anteilig mindern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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512 kB
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