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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vergabe des Gewerks VHF (vorgehängte hinterlüftete Fassade) - Faserzementplatten an die Fa. Fassadentechnik Schmidt GmbH, Hans-Bunte-Str. 20, D-69123 Heidelberg auf der Grundlage ihres Angebots in Höhe von 519.322,00 € (inkl. MwSt.) wird genehmigt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit der DS 2016 S 39 ö wurde die Gesamtmaßnahme zur Fassadensanierung der Spitalschule mit Kindergarten und Theater vom Gemeinderat am 12.07.2016 genehmigt.

Nachdem im September 2017 die Vergabe des Gewerkes Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Fenster) genehmigt wurde, geht es nun um die Dämmung und Verkleidung der nichttransparenten Teile der Fassade (Fertigteilbrüstungen und geschosshohe Fertigteilelemente aus Sichtbeton) mit Faserzementplatten.

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde das Gewerks VHF (vorgehängte hinterlüftete Fassade) - Faserzementplatten ausgeschrieben.

Ziele der Maßnahme

Erneuerung der Fenster sowie Fassadensanierung inkl. Verschattungsanlage und das Aufbringen einer Außenwämedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen Anforderungen.

Kontrollierte Zugänge im Bereich Kindergarten mit Änderungen der Notausgänge aus den Gruppenräumen. 

Sachverhalt/Sachstand

Vergabevorschlag:

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 25 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 10.10.2017, 10:00 Uhr, lagen 6 Angebote (Bieter) vor.

Durch das Büro Schwarz+Schwarz Architekten, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin de Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

      Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

Es musste keines der 6 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den

Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung

ausgeschlossen werden.

 

      Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung

(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung

ausgeschlossen.

 

      Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.

wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

      Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

In der engeren Wahl verbleiben somit alle 6 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zuerläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Fassadentechnik Schmidt GmbH, Hans-Bunte-Str. 20, D-69123 Heidelberg unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar.

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Fassadentechnik Schmidt GmbH, Hans-Bunte-Str. 20, D-69123 Heidelberg mit einer Angebotssumme i. H. v. 519.322,00 EUR/ brutto zu vergeben.

Die Angebotssumme der Fa. Fassadentechnik Schmidt GmbH, Hans-Bunte-Str. 20, D-69123 Heidelberg unterschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.

GewerkKostenberechnungVergabesumme+Mehr/ -Minderkosten

 

VHF632.105,20 € 519.322,00 € -112.783,20 €

 

Weiteres Vorgehen

Im Falle der Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistung getätigt und mit den vorbereitenden Abstimmungen, Werkstattzeichnungen und Profunktionsabläufen begonnen werden. Somit kann planmäßig ab Januar 2018 mit der Montage der Fassade des ersten Bauabschnitts gestartet werden.
 

Um für die Schule einen einigermaßen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wurde der Beginn der Baumaßnahme nach den Weihnachtsferien 2017/2018 festgelegt.

Dementsprechend verschiebt sich der Mittelabfluss auf die Folgejahre 2018 und 2019. Die

Finanzplanung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 für die Gesamtmaßnahme

anzupassen.

 

 

 Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 Fassadensanierung und

Fensteraustausch –

Spitalschule, Theater,

Kinderhaus Spitalhof

 

2 I 21120001 940000

2 I 33100002 940000

2 I 46440001 940200

 

 2016

26.188 € 

 

 

 Fassadensanierung und

Fensteraustausch –

Spitalschule, Theater,

Kinderhaus Spitalhof

 

7 2110 011 7 001

7 2610 001 7 001

7 3650 030 7 001

 

 2017

3.323.812 € 

gesamt

 

 

 

1.796.906 €

773.453 €

753.453 €

350.000 € 

gesamt

 

 

 

210.000 €

35.000 €

105.000 €

 

Fassadensanierung und

Fensteraustausch –

Spitalschule, Theater,

Kinderhaus Spitalhof

 

7 2110 011 7 001

7 2610 001 7 001

7 3650 030 7 001

 

 2018

1.150.000 € 

gesamt

 

 

 

440.000 €

470.000 €

240.000 €

2.123.812 € 

gesamt

 

 

 

1.274.287 €

212.381 €

637.144 €

 

Fassadensanierung und

Fensteraustausch –

Spitalschule, Theater,

Kinderhaus Spitalhof

 

7 2110 011 7 001

7 2610 001 7 001

7 3650 030 7 001

 

2019

0 €

1.500.000 €

gesamt

 

 

 

900.000 €

150.000 €

450.000 €

 

Fassadensanierung und

Fensteraustausch –

Spitalschule, Theater,

Kinderhaus Spitalhof

 

7 2110 011 7 001

7 2610 001 7 001

7 3650 030 7 001

 

2020

0 €

500.000 €

gesamt

 

 

 

300.000 €

50.000 €

150.000 €

 

 

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