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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/186-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. - Antrag auf Eröffnung einer 2. Gruppe und auf Investitionskostenzuschuss für die Schaffung einer weiteren Unterkunft sowie die Umgestaltung des Geländes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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15.11.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
- Dem Betrieb der 2. Gruppe im Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. ab 1. Januar 2018 wird zugestimmt. Für den Betrieb werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und 1 FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 EUR belasten.
- Dem Investitionskostenzuschuss in Höhe von ca. 67.350 EUR an den Seehaus e. V. Leonberg für die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft und die Umgestaltung des Geländes wird zugestimmt. Die Mittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Träger Seehaus e. V. stellte den Antrag zur Schaffung einer 2. Kindergartengruppe ab 1. September 2017 und auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft, deren Ausstattung sowie die damit verbundenen Arbeiten im Bestand.
Für den Betrieb einer weiteren Gruppe werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und 1 FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 EUR belasten.
Für den Betrieb der 2. Gruppe benötigt der Träger zur Erlangung der Betriebserlaubnis eine weitere geeignete Unterkunft. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse am jetzigen Standort wird der Träger beide beweglichen Unterkünfte an anderer Stelle - westlich des Seehauses und östlich des Stadtwalds Leonberg - auf seinem Grundstück aufstellen. Mit Schreiben vom 01.06.2017 reichte der Träger zunächst eine Kostenaufstellung in Höhe von 100.800 EUR ein.
Der Gemeinderat beauftragte das Fachamt, mit dem Träger über eine Reduzierung der Investitionskosten um 10 % zu verhandeln. Aus der Anlage geht bei den in grün unterlegten Positionen hervor, bei welchen Kosten der Träger mögliche Kürzungen sieht. Der Antrag des Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. auf Förderung der Investitionskosten wurde mit Schreiben vom 04.10.2017 auf die Gesamtsumme von max. 89.800 Euro reduziert.
Gemäß dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Kindergartens vom 15.12.2013 liegt der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75 % der beantragten Investitionskosten für die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft, die Umgestaltung des vorhandenen Geländes und die Umsetzung des vorhandenen Bauwagens damit bei max. 67.350 EUR.
Ziele der Maßnahme
Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs.
Einrichtung einer weiteren Gruppe beim Träger Seehaus e. V.
Sachverhalt/Sachstand
Der Träger Seehaus e. V. betreibt seit 1. September 2008 auf dem Gelände des Seehauses und im daran angrenzenden Wald der Stadt Leonberg einen Wald- und Tierkindergarten. In der Vergangenheit wurde für den ersten Bauwagen ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 5.500 EUR ausbezahlt.
Für das Kindergartenjahr 2017/18 werden über die bestehende Gruppe hinaus 17 Leonberger und zahlreiche auswärtige Kinder auf der Warteliste geführt, die nicht aufgenommen werden können.
Der Verein Seehaus e. V. hatte daher bereits im Vorfeld der Beratungen für den „Bedarfsplan für die Kinderbetreuung in Leonberg für die Jahre 2017 bis 2020“ angekündigt, dass er einen Antrag für die Schaffung einer weiteren Gruppe stellen wird. Beide Gruppen zusammen werden zunächst über 28 Plätze verfügen. Für den Betrieb werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und eine FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 EUR belasten. Der Betrieb der 2. Gruppe soll aufgenommen werden, sobald der neue Standort eingerichtet ist und genutzt werden kann.
In diesem Zusammenhang stellt der Träger den Antrag für einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung eines weiteren geeigneten Unterkunft, der für die Erlangung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (KVJS) erforderlich ist, dessen Ausstattung und für die mit dem Umzug des Standorts verbundenen Arbeiten im Bestand. Entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats reduzierte der Träger die Investitionskosten auf max. 89.800 Euro. Mögliches Einsparpotential geht aus der Anlage hervor.
Die Grundlage für die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses ist der Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Kindergartens vom 15.12.2013. Die Stadt gewährt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckten Kosten. In diesem Fall ergibt sich nun ein Zuschuss in Höhe von 67.350 EUR, die über die Änderungsliste der Verwaltung im Haushalt 2018 bereitzustellen sind.
Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat kann der Investitionszuschuss nach Vorlage der Schlussabrechnung durch den Verein und die Prüfung durch das Gebäudemanagement zur Auszahlung angewiesen werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine weitere Waldkindergartengruppe
Weitere Senkung der Investitionskosten durch den Träger.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Einrichtung neue Gruppe |
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36500064 43180000 Wald- und Tierkindergarten Seehaus, Zuschüsse an übrige Bereiche |
2018 |
162.000 |
162.000 |
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Investitionszuschuss |
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736502028001 Wald- und Tierkindergarten Seehaus, Investitionszuwendung |
2018 |
67.350 |
67.350 |
Nachmeldung zum Haushalt 2018 über die Änderungsliste der Verwaltung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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389 kB
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