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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Sperrvermerke im Teilergebnishaushalt 04 (Kultur, Sport, Bäder), Produktbereich 26 (Theater, Konzerte, Musikschulen), Produktgruppe 2630 (Musikschulen) auf der Position 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 5.503,50 EUR und auf der Position 17 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 257,50 EUR werden aufgehoben.
  2. Die Sperrvermerke im Teilergebnishaushalt 04 (Kultur, Sport, Bäder), Produktbereich 27 (VHS, Bibliothek), Produktgruppe 2710 (Volkshochschulen) auf der Position 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 33.825,00 EUR und auf der Position 17 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 3.890,00 EUR werden aufgehoben.
  3. Der Sperrvermerk im Teilergebnishaushalt 07 (Wirtschaft und Tourismus), Produktbereich 57 (Wirtschaft und Tourismus), Produktgruppe 5750 (Tourismus) auf der Kostenstelle 57500001 (Stadtmarketing) auf dem Sachkonto 44290000 (Sonstige Aufwendungen) in Höhe von 1.850,00 EUR wird aufgehoben.
  4. Vom Sperrvermerk im Teilfinanzhaushalt 06 (Planen, Bauen, Natur und Umwelt), Produktbereich 52 (Bauen und Wohnen), Produktgruppe 5220 (Wohnungsbauförderung/ Wohnungsversorgung) wird auf dem Investitionsauftrag 752200027313 „Haus Stöckhof“ ein Teilbetrag in Höhe von 17.691,07 EUR aufgehoben.
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Sachverhalt

 

 

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zur Aufhebung von Sperrvermerken auf einigen Positionen fehlt der notwendige formelle Gemeinderatsbeschluss, welcher hiermit eingeholt wird.

Ziele der Maßnahme

Aufheben (auch nur zum Teil) von einigen Sperrvermerken, um die benötigten Mittel für die Bewirtschaftung durch entsprechende Fachämter freizugeben.

Sachverhalt/Sachstand

Im Haushaltsplan enthaltene Sperrvermerke können nur durch Gemeinderatsbeschluss aufgehoben werden.

 

 

Beschlussziffer 1 und 2: Jugendmusikschule und Volkshochschule

Zum Haushaltsplan 2017 erfolgte der Beschluss, im Ergebnishaushalt die Planansätze der Zeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 17 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in den Teilhaushalten 01, 02, 04, 06, 07 und 08 um pauschal 5 Prozent zu kürzen. Die Umsetzung erfolgte im neuen System durch Haushaltssperren auf den jeweils betroffenen Positionen.

 

Grundsätzlich sollte durch den Kürzungsbeschluss der Bereich der Schulen ausgenommen werden. Teilhaushalt 03 ist darum nicht betroffen. Allerdings sind die Jugendmusikschule und die Volkshochschule im Teilhaushalt 4 enthalten und werden somit vom Kürzungsbeschluss erfasst. In der Sitzung des Ältestenrats am 13.03.2017 bestand Konsens, dass die Jugendmusikschule und die Volkshochschule den allgemeinbildenden Schulen diesbezüglich gleichgestellt sein sollen. Die Sperrvermerke sind daher aufzuheben.

 

Beschlussziffer 3: Stadtmarketing

Das Stadtmarketing hat mit der Vorlage 2017/150 dem Sozial- und Kulturausschuss einen Zweijahresbericht vorgelegt. Der Beschluss enthielt auch die Aufhebung eines Sperrvermerks auf der Kostenstelle (Stadtmarketing) auf dem Sachkonto 44290000 (Sonstige Aufwendungen) in Höhe von 1.850,00 EUR. Der Beschluss des Sozial- und Kulturausschuss vom 12.07.2017 ist nicht ausreichend. Somit wird der Sachverhalt hiermit dem Gemeinderat als zuständigem Organ zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beschlussziffer 4: Projekt „Haus Stöckhof“

Mit der Vorlage 2017/143 wurde das Projekt „Haus Stöckhof“ vorgestellt. Punkt 4 des Beschlussvorschlags der Verwaltung enthielt die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem zugehörigen Investitionsauftrag 752200027313 in Höhe von 2.500.000 EUR. In der Sitzung des Gemeinderats am 18.07.2017 sprach sich das Gremium gegen eine eigene Umsetzung des Projekts aus. Der Beschlussvorschlag wurde grundlegend geändert. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass für die Vorbereitung des Projekts durch die Beauftragung eines externen Planungsbüros bereits Kosten in Höhe von 17.691,07 EUR entstanden sind. Damit vorliegende Rechnungen beglichen werden können, ist der Sperrvermerk über diesen Teilbetrag aufzuheben.

 

 

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