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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1.                                                                                                                                                          Der Ortschaftsrat stellt fest, dass Herr Klaus Wankmüller nach § 31 Abs. 1 GemO i. V. m. § 28 Abs. 1 GemO und 13 GemO aus dem Ortschaftsrat Höfingen mit Ablauf der Sitzung des Ortschaftsrates am 25.10.2017 ausscheidet, weil er aus der Ortschaft Höfingen wegzieht.
  2.                                                                                                                                                          Der Ortschaftsrat stellt weiter fest, dass nach dem Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl vom 25.05.2014 Herr Thomas Schütz, Anne-Frank-Straße 12 in Höfingen, für den ausscheidenden Ortschaftsrat Klaus Wankmüller für den Wahlvorschlag der Bündnis 90 / Die Grünen in den Ortschaftsrat Höfingen nachrückt.
  3.                                                                                                                                                          Hinderungsgründe sind keine bekannt.

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

[i]

Herr Klaus Wankmüller zieht Ende Oktober aus der Ortschaft Höfingen weg. Damit verliert er sein Bürgerrecht und seine Wählbarkeit in der Ortschaft Höfingen und scheidet somit aus dem Ortschaftsrat aus. Dies ist vom Ortschaftsrat förmlich festzustellen.

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Klaus Wankmüller aus dem Ortschaftsrat ist dieses Mandat neu zu besetzen. Es ist vom Ortschaftsrat förmlich festzustellen, wer nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeindeordnung für Herrn Wankmüller in den Ortschaftsrat nachrückt.

 

Ziele der Maßnahme

 

Kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Ortschaftsrates.

 

Sachverhalt/Sachstand

Herr Wankmüller hat mitgeteilt, dass er Ende Oktober aus der Ortschaft Höfingen wegzieht. Mit dem Wegzug verliert er sein Bürgerrecht (§ 13 GemO) und damit auch seine Wählbarkeit für die Ortschaft Höfingen (§ 28 Abs. 1 GemO). Damit scheidet er nach § 31 Abs. 1 GemO[ii] aus dem Ortschaftsrat aus.

 

Der Ortschaftsrat muss feststellen, ob eine Voraussetzung für das Ausscheiden gegeben ist. Er scheidet mit Ablauf der Sitzung des Ortschaftsrates am 25.10.2017 aus dem Gemeinderat aus.

 

Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeindeordnung rückt beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortschaftsrates die nach dem Ergebnis der letzten Ortschaftsratswahl festgestellte nächste Ersatzperson in den Ortschaftsrat nach. Dies ist für die Liste des Bündnis 90/Die Grünen Herr Thomas Schütz, Anne-Frank-Straße 12 in Leonberg. Er hat sich bereit erklärt, für Herrn Wankmüller in den Ortschaftsrat nachzurücken. Hinderungsgründe nach § 29 GemO sind der Verwaltung nicht bekannt. Sie empfiehlt deshalb, entsprechend zu beschließen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Beschlussvorschlag entsprechend dem Vorschlag dieser Drucksache.

 

Öffentliche Verpflichtung von Herrn Thomas Schütz in der ersten Sitzung (voraussichtlich am 06.12.2017).

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt es keine Alternativen.

 

Finanzierungsübersicht

 

Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

 

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Anlagen

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