Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/267

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Empfehlung an den Gemeinderat:

 

a) Für den Stadtteil Höfingen wird der/die zweite Stellvertreter/Stellvertreterin der Ortsvorsteherin gewählt

 

b) Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Höfingen wird/werden

 

als zweite(r) Stellvertreter/in..............................................................................................................

 

 

 

gewählt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

  1. Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Die Wahl des/der Stellvertreter(s) des Ortsvorstehers in der Ortschaft Höfingen erfolgt nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Höfingen. Der Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretende(n) Ortsvorsteher vorschlagen.

 

In der laufenden Amtszeit des Ortschaftsrates waren mit Dirk Jeutter (erster Stellvertreter, CDU) und Klaus Wankmüller (zweiter Stellvertreter, Bündnis 90/Die Grünen) zwei Stellvertreter der Ortsvorsteherin bestellt.

 

Durch den Wegzug des zweiten Stellvertreters Klaus Wankmüller muss/müssen der/die zweite Stellvertreter/in der Ortsvorsteherin neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.

 

2. Ziele der Maßnahme

Vertretung der Ortsvorsteherin im Verhinderungsfall im Vorsitz im Ortschaftsrat, in der Leitung der Ortschaftsverwaltung, im Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates.

 

3. Alternativen zum Beschlussvorschlag

keine

 

4. Finanzierungsübersicht

Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Loading...