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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/267
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl stellvertretender Ortsvorsteher/in für Höfingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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25.10.2017
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
a) Für den Stadtteil Höfingen wird der/die zweite Stellvertreter/Stellvertreterin der Ortsvorsteherin gewählt
b) Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Höfingen wird/werden
als zweite(r) Stellvertreter/in..............................................................................................................
gewählt.
Sachverhalt
- Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Wahl des/der Stellvertreter(s) des Ortsvorstehers in der Ortschaft Höfingen erfolgt nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Höfingen. Der Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretende(n) Ortsvorsteher vorschlagen.
In der laufenden Amtszeit des Ortschaftsrates waren mit Dirk Jeutter (erster Stellvertreter, CDU) und Klaus Wankmüller (zweiter Stellvertreter, Bündnis 90/Die Grünen) zwei Stellvertreter der Ortsvorsteherin bestellt.
Durch den Wegzug des zweiten Stellvertreters Klaus Wankmüller muss/müssen der/die zweite Stellvertreter/in der Ortsvorsteherin neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.
2. Ziele der Maßnahme
Vertretung der Ortsvorsteherin im Verhinderungsfall im Vorsitz im Ortschaftsrat, in der Leitung der Ortschaftsverwaltung, im Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates.
3. Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
4. Finanzierungsübersicht
Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.
