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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/200-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Anträge der Fraktionen und der Ortschaftsräte Gebersheim, Höfingen und Warmbronn zum Haushaltsplanentwurf 2025 und die Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen oder entsprechend dem Beratungsergebnis der einzelnen Gremien beschlossen.

 

  1. Beschlussfassungen über Anträge mit finanziellen Auswirkungen werden in die

Änderungsliste des Gemeinderats zum Haushaltsplanentwurf 2025 aufgenommen.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Das Kämmereiamt hat die Anträge der Fraktionen und Ortschaftsräte Gebersheim, Höfingen und Warmbronn zum Haushaltsplanentwurf 2025 und die Stellungnahmen der Fachämter und Referate im Wortlaut zusammengefasst sowie die Zuordnung zum jeweils beratenden Gremium angegeben.

Die Liste der Anträge mit den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage 1) ist Grundlage für die Beratung und die Beschlussfassung der Anträge mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2025 in den Gremien.

Soweit die Beschlussfassung über einen Antrag zu einer Änderung der im Haushaltsplanentwurf 2025 für die Haushaltsjahre 2025 ff veranschlagten Haushaltsansätze führt, wird der Änderungsbetrag in die Änderungsliste des Gemeinderats zum Haushaltsplanentwurf 2025 aufgenommen.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung über die einzelnen Anträge der Fraktionen und Ortschaftsräte Gebersheim, Höfingen und Warmbronn.

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Anlagen

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